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Erotiksound
Gesperrter Benutzer
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Hallo, ich hatte das Gerät bei Ibäh ersteigert, und meine Bekannte holte das Teil bei dem Verkäufer ab, um es mit dem Auto zu mir zu bringen. Als ich es anschloss, erschallte ein Dauerton auf einer Taste, der sich nicht abschalten lässt. Damit scheint das Gerät defekt zu sein. Meine Freundin hatte sich - mangels Ahnung - nicht von seiner Funktionalität überzeugt. Und der Privatverkäufer gab an, dass er keine Ahnung davon hätte. Auktionsvermerk war: "Erbstück, stand jetzt mehrere Jahre unbenutzt rum, ist aber wohl voll benutzbar." Paypal-Zahlung bot er nicht an, also musste es eine Banküberweisung sein.
Nun frage ich mich, was ich machen soll, und ob man ihm für dieses technische Problem vorsätzlich Mängelunterschlagung vorwerfen kann, damit der Kauf annuliert werden kann.
Den Haftungsausschluss formulierte er in der Auktion folgendermaßen:
"[FONT=&]Dies ist ein Privatverkauf, deshalb der folgende Haftungsausschluß:[/FONT] [FONT=&]Auf Grund des neuen EU-Rechtes und den geplanten Änderungen im BGB sind alle meine Auktionen an folgende Bedingungen gebunden: Bitte stellen Sie ihre Frage VOR Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes / Sofortkaufes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung bei Gebrauchtwaren völlig[/FONT][FONT=&] zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Denn das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Im Allgemeinen besitze ich keine Rechnungen oder kann eine solche ausstellen. Das Versandrisiko geht zu Lasten des Käufers (wie in den ebay Bedingungen geregelt)!!! Umtausch oder Rücknahme / -erstattung sind ausgeschlossen.[/FONT]
[FONT=&]Dies sieht die Rechtslage bei Privatverkaufen / Auktionen vor, sofern keine Mängel verschwiegen werden oder arglistige Täuschung vorliegt. Für versteckte Mängel bin ich nicht haftbar. Ebenso hafte ich nicht für Transportschäden des Versanddienstleisters und für Schäden und Fehler bei OVP -Ware seitens des Herstellers. Ich versichere hiermit, dass ich auf privater Basis und nicht gewerblich handle und die Ware den Beschreibungen nach bestem Wissen und Gewissen entspricht.[/FONT]
[FONT=&]Die Ware wird immer erst nach Geldeingang versendet.[/FONT]
[FONT=&]Noch einiges zur Klarheit: Der Bieter / Käufer akzeptiert mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung / Sofortkauf im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetztes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbieter / Käufer das er kein Widerspruchsrecht gemäß des Fernabsatzgesetz genießt."[/FONT]
Ob ich dagegen was machen könnte? Und wenn nicht, wer kann so ein Gerät reparieren? Wäre das eine kleine Sache und würde ca. wieviel kosten, damit die Reparatur noch lohnt, oder lieber gleich als defekt an jemanden verkaufen, der Ahnung von Elektronik hat, bzw. selber die Reparatur in Auftrag gibt, damit es wieder funktioniert?
Den anderen analogen Synthie, den ich ersteigerte, bekomme ich auch nicht, weil der Verkäufer behauptet, dass das Gerät nun doch nicht funktioniere, nachdem es wohl zu günstig an mich ging.
Was würdet Ihr an meiner Stelle tun?
Nun frage ich mich, was ich machen soll, und ob man ihm für dieses technische Problem vorsätzlich Mängelunterschlagung vorwerfen kann, damit der Kauf annuliert werden kann.
Den Haftungsausschluss formulierte er in der Auktion folgendermaßen:
"[FONT=&]Dies ist ein Privatverkauf, deshalb der folgende Haftungsausschluß:[/FONT] [FONT=&]Auf Grund des neuen EU-Rechtes und den geplanten Änderungen im BGB sind alle meine Auktionen an folgende Bedingungen gebunden: Bitte stellen Sie ihre Frage VOR Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes / Sofortkaufes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung bei Gebrauchtwaren völlig[/FONT][FONT=&] zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Denn das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis. Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer. Im Allgemeinen besitze ich keine Rechnungen oder kann eine solche ausstellen. Das Versandrisiko geht zu Lasten des Käufers (wie in den ebay Bedingungen geregelt)!!! Umtausch oder Rücknahme / -erstattung sind ausgeschlossen.[/FONT]
[FONT=&]Dies sieht die Rechtslage bei Privatverkaufen / Auktionen vor, sofern keine Mängel verschwiegen werden oder arglistige Täuschung vorliegt. Für versteckte Mängel bin ich nicht haftbar. Ebenso hafte ich nicht für Transportschäden des Versanddienstleisters und für Schäden und Fehler bei OVP -Ware seitens des Herstellers. Ich versichere hiermit, dass ich auf privater Basis und nicht gewerblich handle und die Ware den Beschreibungen nach bestem Wissen und Gewissen entspricht.[/FONT]
[FONT=&]Die Ware wird immer erst nach Geldeingang versendet.[/FONT]
[FONT=&]Noch einiges zur Klarheit: Der Bieter / Käufer akzeptiert mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung / Sofortkauf im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetztes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbieter / Käufer das er kein Widerspruchsrecht gemäß des Fernabsatzgesetz genießt."[/FONT]
Ob ich dagegen was machen könnte? Und wenn nicht, wer kann so ein Gerät reparieren? Wäre das eine kleine Sache und würde ca. wieviel kosten, damit die Reparatur noch lohnt, oder lieber gleich als defekt an jemanden verkaufen, der Ahnung von Elektronik hat, bzw. selber die Reparatur in Auftrag gibt, damit es wieder funktioniert?
Den anderen analogen Synthie, den ich ersteigerte, bekomme ich auch nicht, weil der Verkäufer behauptet, dass das Gerät nun doch nicht funktioniere, nachdem es wohl zu günstig an mich ging.
Was würdet Ihr an meiner Stelle tun?
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