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ak123
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Hallo!!!
Vielleicht kann mir hier jemand helfen! Ich besitze eine Fanpage von einem Schlagerkünstler! Nun ist seine Managerin von einem Herrn angerufen worden und es wird behauptet, daß ich gegen Urheberrechte verstoße, weil es nicht meine Songs sind! Der Herr nennt sich irgendwie Anwalt Freiherr von......
Es ist so, daß ich 30 Sek. Hörproben mit Genehmigung des Künstlern sowie des Managment auf die Page gestellt habe. Das Managment besitzt die Urheberrechte an den Songs.
Ist es trotz Erlaubnis des Urhebers verboten 30 Sek. Songtitel als Hörprobe auf die Fanpage des Künstlers zu stellen???
Vielleicht kann mir hier jemand helfen! Ich besitze eine Fanpage von einem Schlagerkünstler! Nun ist seine Managerin von einem Herrn angerufen worden und es wird behauptet, daß ich gegen Urheberrechte verstoße, weil es nicht meine Songs sind! Der Herr nennt sich irgendwie Anwalt Freiherr von......
Es ist so, daß ich 30 Sek. Hörproben mit Genehmigung des Künstlern sowie des Managment auf die Page gestellt habe. Das Managment besitzt die Urheberrechte an den Songs.
Ist es trotz Erlaubnis des Urhebers verboten 30 Sek. Songtitel als Hörprobe auf die Fanpage des Künstlers zu stellen???
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