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rottert
Guest
Hallo,
ich habe gerade das Tutorial für Bandwebsites mit Hörbeispielen gelesen und frage mich jetzt, wie das denn für klassische Musiker aussieht:
Angenommen, ein Pianist möchte auf seine Website mit der er sich im Internet präsentiert Hörbeispiele stellen von Stücken, die er selbst eingespielt hat. Sagen wir, es handelt sich z.B. um folgende Stücke. Ein Präludium aus dem Wohltemperierten Klavier von J.S.Bach, eine Arabeske von Claude Debussy, eine Sonate von Igor Stravinsky und ein Klavierstück von Wolfgang Rihm.
Das Stück von Rihm wird wohl bei der GEMA angemeldet sein, nehme ich an. Aber was ist mit den älteren Stücken? Werden die auch von der GEMA vertreten?
Ich habe mal gehört, dass irgendwelche Rechte (welche?) x Jahre nach dem Tod des Komponisten verfallen. Gibt es so eine Regelung, oder ist das nur ein Gerücht?
Müsste der Pianist sich, von der GEMA abgesehen, noch um weitere Rechte kümmern?
Und, nur aus Interesse: Hat die GEMA die weltweiten Rechte und juristische Handhabe um diese einzufordern?
Viele Grüsse
rottert
ich habe gerade das Tutorial für Bandwebsites mit Hörbeispielen gelesen und frage mich jetzt, wie das denn für klassische Musiker aussieht:
Angenommen, ein Pianist möchte auf seine Website mit der er sich im Internet präsentiert Hörbeispiele stellen von Stücken, die er selbst eingespielt hat. Sagen wir, es handelt sich z.B. um folgende Stücke. Ein Präludium aus dem Wohltemperierten Klavier von J.S.Bach, eine Arabeske von Claude Debussy, eine Sonate von Igor Stravinsky und ein Klavierstück von Wolfgang Rihm.
Das Stück von Rihm wird wohl bei der GEMA angemeldet sein, nehme ich an. Aber was ist mit den älteren Stücken? Werden die auch von der GEMA vertreten?
Ich habe mal gehört, dass irgendwelche Rechte (welche?) x Jahre nach dem Tod des Komponisten verfallen. Gibt es so eine Regelung, oder ist das nur ein Gerücht?
Müsste der Pianist sich, von der GEMA abgesehen, noch um weitere Rechte kümmern?
Und, nur aus Interesse: Hat die GEMA die weltweiten Rechte und juristische Handhabe um diese einzufordern?
Viele Grüsse
rottert
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