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Andolf
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Hallo rechtsverständige Musiker oder Anwälte!
Folgender Fall trägt sich zu:
Ich trommele in einer Coverband, betrachte diese als meine Hauptband.
Konzerte haben wir nur selten.
Nun habe ich bei einer sagen wir mal Roll- Blech- Coverband vorgetrommelt, alles war ganz schön, schliesslich verriet ich, dass ich nicht hauptsächlich für diese Band zur Verfügung stünde aus oben genanntem Grund. War im Prinzip ne Absage, denn wer lässt sich schon auf sowas unsicheres ein...
Nun haben sie aber n eigenes Management, dieser Mensch bot mir an, meine andere Band für die Gigs von Rollblech ins Vorprogramm zu nehmen und zeigte mir schon nen Entwurf für nen Managervertrag (wichtig!) Damit wären wir an sein Management gebunden, ich aber nicht an Rollblech. Ausserdem sind wir, die Vorband, nicht so professionell drauf, dass wir eine etwaige Flut von Konzerten wahrnehmen könnten und wöllten.
Meine Idee: Erst mit jedem Rollblech- Musiker nen Künstler- Exclusiv- Vertrag, damit der Manager, jeder Musiker und die Vorband abgesichert sind- Laufzeit 1 Jahr, Kündigungsfrist Vierteljahr)
Managementvertrag zwischen ihm und der Vorband über 1jahr+ Vierteljahr Kündigungsfrist, mit der Klausel, dass wir bis 6 Wochen vor dem Termin entschieden haben müssen, ob wir ihn annehmen, aber sonst keine wesentlichen Verpflichtungen gegenüber dem Management haben.
Ist doch bestimmt kein Einzelfall, oder?
Ich wäre sehr dankbar über qualifizierte Meinungen.
Dies ist keine Anfage um professionelle Rechtsberatung!
Vielen Dank!
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