Halsschaden noch während der Garantiezeit - trotzdem kein Garantiefall?

AlX
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Hi,

da ich momentan einen offenen Fall in besagter Art habe (nein, nicht Musik Service, daher auch keine namentliche Erwähnung), wollte ich allgemein mal nach eurer Meinung fragen, hoffe das ist das richtige Forum dafür.

Es handelt sich dabei um eine Akustikgitarre einer recht bekannten Marke, wobei jene eher im Low-Budget-Bereich anzusiedeln wäre. Mit Verarbeitung und Saitenlage war ich immer zufrieden, bis neulich, da nahm ich die Gitarre in die Hand um etwas drauf zu klimpern, und stellte direkt eine sehr hohe Saitenlage fest. Als mein Blick nach unten wanderte, hab ich dann sofort gesehen, dass die Leimstelle am Hals-Korpus-Übergang nachgegeben hat, und sich darunter ein Riss bildete.

Da die Gitarre noch nie wo anders unterwegs war und ich sie immer nur zu Hause spielte, kann ich extreme Wetterwechselbedingungen ausschließen, ebenso einen Defekt durch äußere Krafteinwirkung. Hätte ich mit der Gitarre Kurt Cobain gespielt, hätte sie vermutlich neben dem Halsansatzriss auch die ein oder andere Macke abgekriegt, sie sieht aber ansonsten noch sehr neuwertig aus. Für mich ist ein solcher Riss durch bloßes Rumstehen ein klarer Konstruktionsfehler seitens des Herstellers.

Der Händler nun lässt sich davon allerdings nicht überzeugen und ist der Ansicht, dass ich ihm den Nachweis erbringen muss, dass der Verarbeitungsfehler schon mit Auslieferung bestanden hat.

Damit bin ich natürlich nicht zufrieden. Es kann ja nicht angehen, dass eine Gitarre von allein innerhalb der Garantiezeit kaputt geht, und der Händler die (mitbezahlte) Garantie dann nicht gewährt. Aber wie läuft sowas, ist es überhaupt möglich, diesen geforderten NAchweis zu erbringen? Ansonsten könnte sich ja wirklich jeder Händler mit dieser Klausel aus den Garantieansprüchen rausreden. Ist ja nicht so, dass man mit jedem Neuerwerb erstmal zum Notar rennt.

für alle Tips in der Sache bin ich dankbar.

Gruß,
Alex
 
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:eek:

Meine Meinung: GEHT GAR NICHT!

Sofort Druck machen und mit Anwalt drohen..

Das ist einfach nur unverschämt so etwas an den Kunden zu bringen..

Gruß und viel Glück! Jan ♪♫
 
kannst du alles ausschließen? ... keine kleinen Geschwister, die das Teil umgeworfen haben?... keine Haustiere? ... die Mama beim Staubsaugen?

wenn alles "nein", dann zum Händler und ganz regulär reklamieren.

Bei einem Sturz müsste an anderen Stellen der Gitarre auch etwas zu sehen sein ;)
 
Hi,

also, wer sich da als Händler herausredet...

Wenn Du wirklich eine Gewalteinwirkung ausschließen kannst, dann musst Du eben zur Not das volle Programm durchziehen. Gutachten erstellen lassen und ungemütlich werden.

Was ist es denn für eine Marke?

Grüße
 
Ist die Gitarre neuer oder älter als 6 Monate?

Wenn neuer als 6 Monate: Der Händler muss umtauschen / reparieren oder ein Gutachten machen lassen, um einen Verarbeitungsfehler auszuschließen und die Schuld auf dich zu schieben.

Wenn älter als 6 Monate: Du musst nachweisen, dass die Gitarre einen Verarbeitungsfehler hatte. Also musst du das Gutachten in Auftrag geben. Falls du Recht bekommst, kannst du dem Händler die Gutachterkosten in Rechnung stellen.

Wenn älter als zwei Jahre - Pech gehabt, Gewährleistung abgelaufen (es sei denn, es war 'ne Gebrauchte, da kann die Frist schon nach einem Jahr ablaufen).

Du kannst dem Händler gegenüber mal nett, aber bestimmt andeuten, dass du bereit bist, den Weg über Gutachten und Amtsgericht zu gehen. Mal sehen, wie er darauf reagiert. Vielleicht reicht das schon, um ihn zum Einlenken zu bewegen.

Wahrscheinlich macht ein netter Mod den Thread sowieso gleich zu. Aber ich hab meinen Satz gesagt. :)

Alex
 
Hi,


Der Händler nun lässt sich davon allerdings nicht überzeugen und ist der Ansicht, dass ich ihm den Nachweis erbringen muss, dass der Verarbeitungsfehler schon mit Auslieferung bestanden hat.

Gruß,
Alex

Eigentlich ist es genau umgekehrt.
Der Händler kann eigentl. die Reklamation an seinen Vorlieferanten weiterleiten.
Verstehe das Verhalten also nicht.
wenn von deiner Seite kein Verschulden: am besten per EINSCHREIBEN reklamieren und
auf SCHRIFTLICHEN Umtausch bestehen.
Wenn sich der Händler nicht darauf einläßt: Gitarre behalten,
Anwalt und Sachveständigen ankündigen und dann wird sich zeigen wie der Händler
reagiert.

*flo*
 
Hallo,

also die Gitarre ist älter als sechs Monate und war bis vor kurzem auch noch in Ordnung, das macht das ganze ja so kompliziert. Wo genau würde man denn ein solches Gutachten in Auftrag geben?
 
Hallo,

also die Gitarre ist älter als sechs Monate und war bis vor kurzem auch noch in Ordnung, das macht das ganze ja so kompliziert. Wo genau würde man denn ein solches Gutachten in Auftrag geben?
Ich würde einen unabhängigen Sachverständigen zu Rate ziehen, z.B. einen anerkannten Gitarrenbauer. Der müsste sich die Schadensstelle angucken und den Rest der Klampfe auf mögliche Stürze und andere denkbare Schadensursachen untersuchen. Seine Beobachtungen und Schlussfolgerungen hält er dann schriftlich fest.

Aber ich würde das dem Händler erst mal ankündigen und seine Reaktion abwarten.

Alex
 
Also das du rechtlich auf der schlechteren Seite stehst dürfte dir ja vielleicht bewusst sein.
Ich arbeite selbst im After Sales Service und weiß das die erste Reaktion seitens des Händlers (Deinem Ansprechpartner) immer eine Ablehnung sein wird.

Zumal deine Beschädigung deutlich nach einer äußeren Einwirkung aussieht, sprich einem Bruch. Und wie voran gegangen behauptet "Dann würde man dies auch an anderer Stelle sehen" ist natürlich völlig aus der Luft gegriffen. Dir kann das gute Stück ja mit dem Headstock voran auf den Teppich gefallen sein. Dann würde ich nur sehen das der Hals sich gelöst hat obwohl der Headstock verm. völlig unversehrt wäre. (Ist natürlich nur ein Beispiel)

Daher wäre mein Rat an dich. Gehe nochmals zu dem Händler und bitte Ihn drum sich mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen bzw. mit der Reklamationsabteilung des Herstellers od. des Distributors. Sag Ihm das du eine längere Klärungsphase durchaus in Kauf nehmen würdest da du bisher sehr Zufrieden mit dem erworbenen Produkt warst und dir im klaren bist das er keinerlei Verpflichtungen hat in einem solchen Fall. (Das ist nämlich der Fall).

Verständnis und Zeit hilft nämlich in diesem Fall am meisten.
 
Mit dem Händler hab ich mich schon länger per Mail unterhalten, und ihm in meiner ruhigen, charmanten Art :) erklärt, dass ich die Gitarre bisher mochte, aber mit dem Halsanriss als Produktionsfehler nicht zufrieden bin.

Da der Händler Direktvertriebler ist und die Gitarren unter seiner Marke produzieren lässt, kann er das Problem also auch nciht einfach weitergeben.

Die "äußere Einwirkung" der Beschädigung würde ich als den normalen Saitenzug beschreiben, da ich für meinen Teil ja weiß, dass die Gitarre ansonsten keinen zerstörerischen Kräften ausgesetzt war. Eine Gitarre, die nichtmal ihrem eigenen Saitenzug standhält, darf man doch schon als Fehlproduktion beschreiben, möchte ich behaupten.

Das Problem ist wie angesprochen dann der Nachweis, der von meiner Seite erfolgen muss. Da ich meine Gitarren nicht 24/7 per Videokamera überwache, ist das ja quasi unmöglich, was sich natürlich der Händler ebenso denken wird. Daher bin ich schon enttäuscht, was diese "2 Jahre Garantie" tatsächlich wert sind, aber bis man diese Erfahrung macht, muss man wohl einmal auf die Schnautze fallen.

Der Händler wird darüber hinaus auch Gründe haben, die Garantie nicht zu gewähren, da er damit ja entsprechende Qualitätsprobleme bei seinen Produkten eingestehen würde. Eine sehr bedauerliche Situation. :mad:
 
Garantie ist in der Tat nicht gleich Garantie!
Alex hat das schon angesprochen.

Nach 6 Monaten kann der Garantiegeber sogar Trotz Garantiegewährung die Arbeitszeit in Rechnung stellen und nur für das Material / die Instandsetzung selbst aufkommen.

Wer den Verbraucherschutz dermaßen eingeschränkt hat? Er war nämlich mal besser ...
Naja; Morgen ist Bundestagswahl ...

Gruß
Andreas
 

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