AlX
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Hi,
da ich momentan einen offenen Fall in besagter Art habe (nein, nicht Musik Service, daher auch keine namentliche Erwähnung), wollte ich allgemein mal nach eurer Meinung fragen, hoffe das ist das richtige Forum dafür.
Es handelt sich dabei um eine Akustikgitarre einer recht bekannten Marke, wobei jene eher im Low-Budget-Bereich anzusiedeln wäre. Mit Verarbeitung und Saitenlage war ich immer zufrieden, bis neulich, da nahm ich die Gitarre in die Hand um etwas drauf zu klimpern, und stellte direkt eine sehr hohe Saitenlage fest. Als mein Blick nach unten wanderte, hab ich dann sofort gesehen, dass die Leimstelle am Hals-Korpus-Übergang nachgegeben hat, und sich darunter ein Riss bildete.
Da die Gitarre noch nie wo anders unterwegs war und ich sie immer nur zu Hause spielte, kann ich extreme Wetterwechselbedingungen ausschließen, ebenso einen Defekt durch äußere Krafteinwirkung. Hätte ich mit der Gitarre Kurt Cobain gespielt, hätte sie vermutlich neben dem Halsansatzriss auch die ein oder andere Macke abgekriegt, sie sieht aber ansonsten noch sehr neuwertig aus. Für mich ist ein solcher Riss durch bloßes Rumstehen ein klarer Konstruktionsfehler seitens des Herstellers.
Der Händler nun lässt sich davon allerdings nicht überzeugen und ist der Ansicht, dass ich ihm den Nachweis erbringen muss, dass der Verarbeitungsfehler schon mit Auslieferung bestanden hat.
Damit bin ich natürlich nicht zufrieden. Es kann ja nicht angehen, dass eine Gitarre von allein innerhalb der Garantiezeit kaputt geht, und der Händler die (mitbezahlte) Garantie dann nicht gewährt. Aber wie läuft sowas, ist es überhaupt möglich, diesen geforderten NAchweis zu erbringen? Ansonsten könnte sich ja wirklich jeder Händler mit dieser Klausel aus den Garantieansprüchen rausreden. Ist ja nicht so, dass man mit jedem Neuerwerb erstmal zum Notar rennt.
für alle Tips in der Sache bin ich dankbar.
Gruß,
Alex
da ich momentan einen offenen Fall in besagter Art habe (nein, nicht Musik Service, daher auch keine namentliche Erwähnung), wollte ich allgemein mal nach eurer Meinung fragen, hoffe das ist das richtige Forum dafür.
Es handelt sich dabei um eine Akustikgitarre einer recht bekannten Marke, wobei jene eher im Low-Budget-Bereich anzusiedeln wäre. Mit Verarbeitung und Saitenlage war ich immer zufrieden, bis neulich, da nahm ich die Gitarre in die Hand um etwas drauf zu klimpern, und stellte direkt eine sehr hohe Saitenlage fest. Als mein Blick nach unten wanderte, hab ich dann sofort gesehen, dass die Leimstelle am Hals-Korpus-Übergang nachgegeben hat, und sich darunter ein Riss bildete.
Da die Gitarre noch nie wo anders unterwegs war und ich sie immer nur zu Hause spielte, kann ich extreme Wetterwechselbedingungen ausschließen, ebenso einen Defekt durch äußere Krafteinwirkung. Hätte ich mit der Gitarre Kurt Cobain gespielt, hätte sie vermutlich neben dem Halsansatzriss auch die ein oder andere Macke abgekriegt, sie sieht aber ansonsten noch sehr neuwertig aus. Für mich ist ein solcher Riss durch bloßes Rumstehen ein klarer Konstruktionsfehler seitens des Herstellers.
Der Händler nun lässt sich davon allerdings nicht überzeugen und ist der Ansicht, dass ich ihm den Nachweis erbringen muss, dass der Verarbeitungsfehler schon mit Auslieferung bestanden hat.
Damit bin ich natürlich nicht zufrieden. Es kann ja nicht angehen, dass eine Gitarre von allein innerhalb der Garantiezeit kaputt geht, und der Händler die (mitbezahlte) Garantie dann nicht gewährt. Aber wie läuft sowas, ist es überhaupt möglich, diesen geforderten NAchweis zu erbringen? Ansonsten könnte sich ja wirklich jeder Händler mit dieser Klausel aus den Garantieansprüchen rausreden. Ist ja nicht so, dass man mit jedem Neuerwerb erstmal zum Notar rennt.
für alle Tips in der Sache bin ich dankbar.
Gruß,
Alex
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