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Haftung für eigene Werbemittel?

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rabbitgonemad
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Kann man als Band für den Missbrauch eigener Werbemittel - wie Flyer, Poster, Aufkleber -durch andere in Form von Vandalismus/Bekleben/Hausfriedensbruch belangt werden?

Oder einfacher ausgedrückt: Wenn ein Fan einer Band mit Aufklebern die ganze Stadt vollkleistert, kann die Band dafür strafbar gemacht werden?

Meine Vermutung liegt bei "Nein", wollte aber weitere Meinungen einholen. Danke!
 
Eigenschaft
 
Hallo,

das kommt auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles an.
Unbedingt zu unterscheiden sind auch Strafrecht und Zivilrecht. Auch öffentliches Recht könnte noch hinzu kommen.

Grundsätzlich gilt: wenn man in irgendeiner Weise mit unrechtmäßigen Handlungen zu tun hat, kann man zur Verantwortung gezogen werden, wenn man objektiv dafür (mit-)verantwortlich ist. Hat man mit solchen Handlungen nichts zu tun, dann kann man in aller Regel auch nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Das ist zwar sehr allgemein, die Frage war es allerdings in dieser Form auch.

Für spezielle Fälle ist natürlich der Spezialist zuständig.

Grüße
Jürgen
 
Grundsätzlich ist der Haftbar zu machen, wer im V.i.S.d.P steht. Also der Verantwortliche im Sinne des Presserechts. Man muss sogar einen V.i.S.d.P bei einem Flyer hinschreiben. Macht leider sogut wie keiner.

lg

pablo
 
Vielen Dank für Eure Antworten!

Jürgen K;3527357 schrieb:
Grundsätzlich gilt: wenn man in irgendeiner Weise mit unrechtmäßigen Handlungen zu tun hat, kann man zur Verantwortung gezogen werden, wenn man objektiv dafür (mit-)verantwortlich ist. Hat man mit solchen Handlungen nichts zu tun, dann kann man in aller Regel auch nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Die allgemeine ungenaue Frage war, ob man in dem Fall damit etwas zu tun hat, wenn man diese Dinge lediglich zur Verfügung stellt! Ich meine, hier geht es doch um unsachgemäßen Gebrauch. Zwar stellt man die Werbemittel zur Verfügung, kann jedoch nicht bestimmen was damit geschieht.

Um ein krasses Beispiel anzubringen: Ein Hersteller von Baseball-Schlägern wird doch auch nicht zur Verantwortung gezogen, wenn mit seinem Spiel- und Sportgerät Menschen verprügelt werden.

Oder liegt die Besonderheit in dem von Pablo angesprochenen Presserecht? Um dabei auf meinen ersten Absatz zurückzukommen: Dann müssten auch Zeitungen oder allgemein alle Werbenden (Einkaufsläden etc.), deren Zeitungen und Prospekte in die Botanik geworfen werden, zur Verantwortung gezogen werden.

Mein Beispiele mögen nicht die besten sein, ich hoffe dennoch ihr versteht was ich meine. Wenn jeder für unsachgemäßen Gebrauch seiner Erzeugnisse strafbar gemacht werden könnte, dann würden wir doch in Prozessen und Anzeigen ersticken!?
 
Strafbar ist es nicht, keine Sorge.

Möglicherweise können betroffene gegen die Band auf Unterlassung weiterer Flyerverteilung vorgehen, auch ein ordnungsrechtliches Einschreiten des Ordnungsamtes könnte drohen, wenn nicht feststellbar ist, wer die Dinger stadtweit verklebt.
Ob das dann auf komplette Unterlassung oder eine Auflage (nur 100 Flyer pro Gig) hinausläuft, kann dir aber keiner sagen.
 

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