McCoy
HCA Jazz & Piano
Ganz aus dem Leben gegriffen:
Ein Musiker hat einen Honorarvertrag als freiberuflicher Musiklehrer in einer privaten Musikschule. Um in die Unterrichtsräume zu gelangen, erhält er einen Schlüssel zu diesen Räumen, die im Eigentum des Schulleiters stehen. Die Unterrichtsräume sind mit Unterrichtsmaterialien und Instrumenten gut ausgestattet. Der Musiker hat einen Vertrag unterschriebeben, in demfestgehalten ist, daß er für Schäden haftbar ist, die entstehen, wenn er z.B. den Schlüssel verliert. Es könnte ja z.B. jemand den Schlüssel finden und nachts damit in die Räume eindringen und alles abräumen.
Die Frage ist nun: würde die Privathaftpflichtversicherung des Musikers in solch einem Fall greifen oder braucht er hierfür eine irgendwie geartete Berufshaftpflicht?
Gruß McCoy
Ein Musiker hat einen Honorarvertrag als freiberuflicher Musiklehrer in einer privaten Musikschule. Um in die Unterrichtsräume zu gelangen, erhält er einen Schlüssel zu diesen Räumen, die im Eigentum des Schulleiters stehen. Die Unterrichtsräume sind mit Unterrichtsmaterialien und Instrumenten gut ausgestattet. Der Musiker hat einen Vertrag unterschriebeben, in demfestgehalten ist, daß er für Schäden haftbar ist, die entstehen, wenn er z.B. den Schlüssel verliert. Es könnte ja z.B. jemand den Schlüssel finden und nachts damit in die Räume eindringen und alles abräumen.
Die Frage ist nun: würde die Privathaftpflichtversicherung des Musikers in solch einem Fall greifen oder braucht er hierfür eine irgendwie geartete Berufshaftpflicht?
Gruß McCoy
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