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Hätte ein paar Fragen zu Hintergrundmusik und Urheberrecht bitte :)

pilos
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Hey Leute :)

Ich habe gerade ein Video fertiggestellt und als Hintergrundmusik habe ich "Dont stop till you get enough" von Michael Jackson verwendet. Ich wollte es daraufhin auf Facebook hochladen, was aber nur bedingt möglich war. Als ich es fertig hochgeladen habe kam eine Meldung in der es hieß, dass ich das Eigentum Dritter verwendet habe (logisch). In der Meldung stand auch, dass ich das Video posten könne, aber ich halt gegen Urheberrechte verstoße, es sei denn ich habe eine Genehmigung den Song von Michael Jackson verwenden zu dürfen. Ein alternativer Song kommt übrigens nicht in Frage, weil das Video auf den Song abgestimmt ist ;).

Meine Frage: Wie komme ich an eine "Verwendungslizenz" von "Dont stop till you get enough"? Im Internet habe ich nichts gefunden...

Denkt ihr könnte es über Facebook wirklich zu harten Strafen kommen, wegen Urheberrechtsverletzungen bei einem Hintergrundsong?

Was würdet ihr an meiner Stelle tun, wenn ihr das Video trotzdem in die sozialen Medien bringen wollt? Über youtube probieren?

danke für eure Hilfe im voraus!

lg :)
 
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Google bringt da nach einem einzigen Versuch ein sehr aufschlussreiches Ergebnis (unter Anderem):

https://irights.info/artikel/die-hufigsten-fragen-zu-musik-bei-youtube/7244
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Meine Frage: Wie komme ich an eine "Verwendungslizenz" von "Dont stop till you get enough"? Im Internet habe ich nichts gefunden...
Siehe oben.... Google spuckt da relativ viel aus....

Was würdet ihr an meiner Stelle tun, wenn ihr das Video trotzdem in die sozialen Medien bringen wollt? Über youtube probieren?
Ich würde keine Musik verwenden, an der ich die Rechte nicht selbst besitze.
 
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Hi pilos,
hier ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, auf individuelle Fragen einzugehen, da dies Rechtsberatung wäre und diese nur von bestimmten Berufsgruppen geleistet werden darf.

Allgemein läßt sich folgendes sagen:
1) Wer das Werk anderer Menschen benutzt, die darauf ein Urheberrecht haben, muss sich darauf einlassen, dass er bestimmte Regeln zu befolgen hat.
2) Die Verwendung eines Musiktitels anderer Menschen gehört dazu.
3) Meines Wissens nach musst man nicht die Erlaubnis der Verwendung einholen, a) sofern man das Werk nicht verändert und b) die Verwendung selbst dem Sinne des Autors des Werkes entspricht. Die Erlaubnis für das Abspielen eines songs von Michael Jackson in einer Disco braucht man nicht einzuholen, bei einer Verwendung für eine Werbung eines Produktes oder für politische Zwecke ist das in der Regel schon anzuraten.
4) Auf jeden Fall hat man im Falle einer Verwendung bei einer Veröffentlichung Abgaben (Stichwort GEMA) zu zahlen.
5) Bei einer Veröffentlichung eines eigenen Videos mit der Musik anderer Autoren handelt es sich um eine abgabenpflichtige Veröffentlichung. Ob man das nun als "Hintergrundmusik" bezeichnet oder nicht, spielt keine Rolle.
6) Es ist dabei völlig irrelevant, auf welchem Medium oder Kabal man das veröffentlicht. Insofern ist es auch völlig irrelevant, ob das nun facebook, youtube oder sonstwas ist - sofern Du keine Abgaben zahlst, machst Du Dich strafbar.
7) Auskünfte erteilt die GEMA. Bei der Abgabenhöhe macht es allerdings einen Unterschied, ob dies beispielsweise zu kommerziellen Zwecken geschieht oder nicht.

So weit erst mal.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
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Bei Verwendung in audiovisuellem Kontext muss m.E. immer die Erlaubnis der Originalrechteinhaber eingeholt werden (sogenannte Sync-Rechte).
Bei verlegten Songs stellt man die Anfrage an den Musikverlag. Welcher das ist, erfährt man über die GEMA-Repertoiresuche: https://www.gema.de/musiknutzer/online-services-fuer-musiknutzer/repertoiresuche-musikalische-werke/

Ich glaube hingegen nicht, dass der Anfragende in jedem Fall eine Abgabe zahlen muss - für die GEMA-Gebühren ist momentan in der Regel der Plattform-Betreiber zuständig und nicht der Uploader. Wobei sich die Rechtslage hierzu auch ändern könnte.
Wenn das Video zu kommerziellen Zwecken verwendet wird, kann allerdings eine zusätzliche "Sync-Fee" an die Originalrechteinhaber fällig werden (zu zahlen von demjenigen, der das Video erstellt hat).
 
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Alles klar, danke! :)
 
Vielleicht kann man es so formulieren:
1) Abgaben müssen gezahlt werden, wenn Werke verwendet werden, bei denen Verwertungsrechte vorliegen. (Ich meine, das gilt auch für die Darbietung eigener Werke, sofern die Verwertungsrechte an die GEMA abgetreten sind - da bin ich mir nicht völlig sicher, spielt aber auch nur in weniger Fällen eine Rolle.)
2) WER aber die Abgaben zahlt, hängt von unterschiedlichen Dingen und Regelungen ab:
- bei Veranstaltungen ist das Pflicht der Veranstalter und nicht Pflicht der einzelnen Bands
- bei Plattformen und sozialen Netzwerken hängt es davon ab, ob und welche Rahmenverträge oder allgemeine Abkommen diese mit der GEMA haben.
3) Wenn ein UPLOADER auf der sicheren Seite sein will, sollte er sich vorab informieren - am besten bei der GEMA und der jeweiligen Plattform.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
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