Das recht sieht vor:
Wenn du in einem Wohnhaus spielst, musst du vorher zuerst deinen Vermieter und Mitbewohner fragen ob und wie lange du spielen kannst. Wenn diese keine Einwende haben können deine Nachbarn nichts sagen außer du spielst während der gesetzlichen Mittagspause, wenn es eine solche in deiner Umgebung gibt.
Man kann also das spielen eines Musikinstruments prinzipiell nicht verbieten, es sei denn, der Mieter hat dies mietvertraglich in Form einer Individualentscheidung ausdrücklich hingeschrieben. Ist dies nicht der Fall, hat jeder Mieter - egal ob jung oder alt - Anspruch darauf, in der Regel zwei Stunden pro Tag auf seinem Instrument zu spielen. Bei einzelnen Instrumenten, z.B. Schlagzeug, sind jedoch Einschränkungen möglich, ebenso, wenn mehrere Familienmitglieder gemeinsam musizieren oder gar die ganze Band zum Proben in die Wohnung kommen will.
Überschreitet der Lärm zumutbare Grenzen, muss sich der Mieter theoretisch nicht selbst darum kümmern, sondern kann vom Vermieter verlangen, dass der Lärm abgestellt wird. Denn der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu halten. Das heißt, er muss bei berechtigten Beschwerden dafür sorgen, das die Lärmverursacher leiser sind oder ggf. auch Schallschutzmaßnahmen durchführen - wenn der Lärm als kindgemäß also normal einzustufen ist, aber die Wände so dünn sind, dass der Nachbar nicht mehr schlafen kann. Der ruhegestörte Mieter kann für die Dauer der Lärmbelästigung u. U. die Miete mindern. Trotzdem: Deutschland steht nicht zu Unrecht in dem Ruf, kinderfeindlich zu sein. Dazu passt es, Lautäußerungen von Kindern voreilig als Lärm einzustufen. Es empfiehlt sich deshalb auf jeden Fall, zunächst mit dem oder den betreffenden Nachbarn zu reden, wenn du laut bist, oder ähnliches. Oft ist der Krach nur auf Gedankenlosigkeit zurückzuführen oder der "Verursacher" - Kinder und Eltern - haben nicht einmal gemerkt, dass sie jemanden stören.
Musik: Singen und Musizieren ist von 8-12 und 14-20 Uhr erlaubt, auch wenn Nachbarn
es hören können. In der übrigen Zeit gilt Zimmerlautstärke.
Da gab es sogar mal einen Fall:
Nachbar muss Schlagzeuger in Mietwohnung dulden
Musikalische Mieter dürfen grundsätzlich bis zu zwei Mal pro Woche für jeweils zwei Stunden Schlagzeug spielen und mit der eigenen Band in der Mietwohnung üben. Dies gilt sogar für Belästigungen in den frühen Abendstunden, sofern die Lärmbeeinträchtigung geringfügig ist.
So zumindest urteilten die Richter des Mainzer Landgerichts und wiesen die Klage eines Mannes ab, der seinem Nachbarn das Musizieren verbieten lassen wollte.
Vor Gericht gab der beslästigte an, er fühle sich in seinem Ruhebedürfnis gestört. Mag' sein, entschieden die Richter, das "nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis" gebiete es jedoch, dass Nachbarn unter gegenseitiger Rücksichtnahme ihren Interessen nachgehen - und demzufolge eben auch Musik machen - können.
Das kann man alles im Mitrecht nachlesen.
z.b bei
http://www.anwaltonline.com/index.html
http://www.mieterverein-muenchen.de/
Ín deinem eigenen Haus/ Eigentumswohnung gilt jedoch wie schon gesagt, außerhalb der Ruheszeiten alles erlaubt d.h
Musik: Singen und Musizieren ist von 8-12 und 14-20 Uhr erlaubt, auch wenn Nachbarn
es hören können. In der übrigen Zeit gilt Zimmerlautstärke.