OK
aber wenn ich ein teil als hybridamp kaufe, hab davon keine ahnung und aufschrauben tu ich das gerät auch nicht, weil ich mich damit nicht auskenne und ich verkaufe es dann wieder (weil ich es ja nicht besser weiss) als hybridamp....
ja sorry, wo ist dann bitte die böse absicht? wo der entsprechende sachmangel?
ich habe den artikel ja nach bestem wissen und gewissen beschrieben?
es geht nicht um Böse Absicht oder darum ob Du nach besten Wissen und Gewissen gehandelt hast. Wenn Du etwas verkaufst, das nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht, hat die Ware einen Sachmangel. Wie gesagt wäre hier wohl darüber zu streiten ob ein Exemplar des Hughes&Kettner PCS50 oder ein Amp mit Röhre in der Vorstufe Vertragsgegenstand geworden ist. Wenn ich ein Gerät als Einwandfrei verkaufe (explizit oder implizit ausgedrückt), dieses aber einen mir nicht bekannten defekt hat, ist für die Beantwortung die Frage ob ein Sachmangel vorliegt mein subjektives Wissen nicht relevant. (Das gleiche gilt für eine zugesicherte Eigenschaft, wie z.B. das ein Staubsauger auch blasen kann
)
Wüsste der Verkäufer von dem Fehler würde zivilrechtlich eine arglistige Täuschung in Frage kommen, sowie strafrechtlich ein (versuchter) Betrug. Wobei das wohl weniger bei der Frage ob Hybrid oder nicht, aber schon sehr viel eher bei der Frage ob die Paula von 59 oder nicht interessant wird.
Das führt hier aber alles zu weit, und ist auch nicht relevant da es sich schließlich wie zugesichert um einen Hybridamp handelt.
Mir ging es blos darum, das es nicht um Absicht oder Böswilligkeit gehen muss, damit man über einen Rücktritt vom Vertrag oder eine Anfechtung nachdenken kann. Im Einzelfall wäre das halt zu überprüfen, wobei ich persönlich generell jedem Verkäufer den Ratschlag geben würde, nur das zu schreiben was er definitiv weiß und was auch vom Hersteller des Gerätes angegeben wird. Und sollte er sich doch in einem wesentlichen Punkt mal geirrt haben, sollte man wohl in Beidseitigem Interesse den Kaufvertrag nicht mit aller Kraft durchsetzen wollen. Nur meine persönliche Einschätzung.
Umgekehrt sollte aber auch jeder Käufer
VOR dem Kauf Nachforschungen über den Artikel anstellen. Das ist natürlich gerade dann gut möglich, wenn es um allgeine Fragen zur Beschaffenheit einer Modellserie geht.
Der allgemeine Ebay-Grundsatz bleibt für mich halt :
Es ist schön, wenn man im Recht ist, noch schöner ist es, wenn beide Seiten zufrieden sind.
Denn wer mag sich um 10 Euro wochenlang streiten