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Greetings / meiner Bitte um Rat als Schreiber von Liedtexten.

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Manc_Lad
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Hmmm... Ich würde viel Geld wetten, dass mein Thema von vielen anderen erwähnt wurde. Na gut, los geht's ...

Moin Ladies and Gentlemen!

ich hoffe ihr seid happy und healthy? Ich bin neu im Forum, daher ist es gut, hier zu sein um Informationen und Ratschläge von denen von euch zu erhalten, die weitaus besser informiert und erfahrener sind. Ich bin seit mehr als 25 Jahren ein Dichter und habe in dieser Zeit sehr viel geschrieben. In den letzten Jahren habe ich darüber nachgedacht, einige meiner Werke in Songtexte umzuwandeln. Um es kurz zu machen, ich bin mir bewusst, dass es wichtig ist, dass der Songtext von einem Notar urheberrechtlich geschützt wird. Es ist das, was danach passiert, was mir nicht bewusst ist. Also, für diejenigen von euch, die gut informiert sind, bitte sei so nett und helfe mir bei den folgenden Punkten (in "easy-speak" please)?

1. Gibt es irgendwelche Besonderheiten, über die ein Songtexter Bescheid wissen muss oder die er tun muss (wahrscheinlich viele Dinge)? Dazu gehört auch, dass ich mir der Rechtmäßigkeiten bewusst bin, die ich mir vorstellen kann.

2. Kann ich davon ausgehen, dass ein Urheberrecht in Deutschland auch in anderen Ländern verbindlich ist? Wenn nicht, wie stellen Musiker sicher, dass ihre Arbeit weltweit geschützt ist?

3. Was sind GEMA und VGWort für Organisationen und muss ich als Songtexter Mitglied von einem oder beiden sein und was sind die Gründe / Vorteile?

4. Ich gehe davon aus, dass Songtexter die jeweiligen Musiker oder deren Vertreter selbst kontaktieren, um ihnen mitzuteilen, über welches Material ich verfüge und ob sie interessiert wären. Wie funktioniert das genau und worauf muss ich achten?

5. Wie ist es am besten, Kontakt aufzunehmen, da es meiner Meinung nach etwas schwierig ist, mit Musikern in Kontakt zu treten?

6. Stelle euch in diesem Szenario vor, ich hätte einem Liedtext einen Titel gegeben, der bereits von einem anderen Verfasser existiert. Was sind die Formalitäten dabei?

7. ...

Wenn ich an nichts gedacht habe (was ich mir ziemlich sicher bin), ich wäre für eurer Feedback sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus für Ihr Feedback and best wishes aus Ostfriesland! :)
 
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Moin Ladies and Gentlemen!

Gleichfalls moin.:hat:

Und willkommen hier.

Zunächst: Dieses Board ist aufgrund seiner Größe manchmal etwas kompliziert. Keine deiner Fragen gehört tatsächlich in den Lyrics-Bereich. Wenn du dich hier umschaust, siehst du, dass hier ausschließlich Textwerke von Usern gepostet werden.

Die meisten deiner Fragen passen in den Bereich "Musikbusiness und Recht". Dorthin verschiebe ich dein Thema mal.

Bis gleich. Ich versuche dann, ein paar deiner Fragen zu beantworten.
 
Was sind GEMA und VGWort für Organisationen und muss ich als Songtexter Mitglied von einem oder beiden sein und was sind die Gründe / Vorteile?

Über die VGWort kann ich nicht viel sagen. Aber bei der GEMA solltest du als Songtexter Mitglied sein, wenn du die Hoffnung hegst, eine größere Bekanntheit zu erreichen. Denn nur so kannst du Geld / Tantiemen verdienen, wenn dein Werk irgendwo aufgeführt / wiedergegeben wird. Einen Zwang, Gema-Mitglied zu sein, gibt es aber nicht. GEMA-Mitglied sollte nur werden, wer mit einer höheren Aufführung/Öffentlichkeit rechnet, da es sich sonst nicht lohnt. Ein GEMA-Mitglied muss übrigens auch für seine eigenen Songs Gebühren zahlen, wenn es sie aufführt.

2. Kann ich davon ausgehen, dass ein Urheberrecht in Deutschland auch in anderen Ländern verbindlich ist? Wenn nicht, wie stellen Musiker sicher, dass ihre Arbeit weltweit geschützt ist?

Geschützt ist es automatisch. Verhandlungen, besonders international, sind oft schwierig, wie der jahrelange Streit zw. GEMA und YouTube beweist. Sicher sein, ob dein Werk nicht irgendwo "geklaut" oder widerrechtlich aufgeführt wurde, kannst du nie. Zudem stehst du bei Zuwiderhandlung in der Beweispflicht. Eine Anmeldung des Werkes bei der GEMA dient als vorteilhafter Hinweis auf Urheberschaft, aber nicht zwingend als eindeutiger Beweis und kann daher jederzeit angezweifelt werden. Die GEMA kümmert sich weniger ums Urheberrecht, sondern lediglich um die Verwertungs- und Aufführungsrechte der bei ihnen gemeldeten Werke. Ich kann also auch als Hobbymusiker ein GEMA-Mitglied wegen Urheberechtsverletzung angehen - aber ich muss den geistigen Diebstahl nachweisen, was nicht immer einfach ist.

6. Stelle euch in diesem Szenario vor, ich hätte einem Liedtext einen Titel gegeben, der bereits von einem anderen Verfasser existiert. Was sind die Formalitäten dabei?

Kommt auf die Schöpfungshöhe des Titel an. Es gibt mehrere Songs, die "Baby, it's you" oder "Hello" heißen. Da es sich dabei um alltäglichen Sprachgebrauch handelt, hat wohl niemand einen höheren Anspruch darauf. Bei "Sgt. Peppers lonely hearts club band" wird die Sache anders aussehen.

5. Wie ist es am besten, Kontakt aufzunehmen, da es meiner Meinung nach etwas schwierig ist, mit Musikern in Kontakt zu treten?

Es gibt so etlich viele Musiker, dass das nicht allzu schwer sein dürfte. Du kannst Konzerte besuchen und die Leute bei Gefallen ansprechen. Pinnwände/schwarze Bretter/Zeitungsinserate nutzen oder eine Online-Musiker-Suche nutzen.

Hier im Board gibt zudem den Bereich "Virtuelle Musikprojekte", wo du direkt fragen könntest, ob jemand deinen Text vertont. Allerdings sollten das ganze dann nicht im Geheimen passieren, sondern so, dass auch andere User was davon haben. Der Bereich ist nicht als Musiker-Suche misszuverstehen.
 
Um es kurz zu machen, ich bin mir bewusst, dass es wichtig ist, dass der Songtext von einem Notar urheberrechtlich geschützt wird.
Dein Text ist direkt nach dem Entstehen urheberrechtlich geschützt, ob notariell beglaubigt oder nicht. Das Problem könnte höchstens sein, hinterher nachzuweisen, dass der Text von dir ist. Da kann ein Notariatsstempel hilfreich sein, es gibt aber auch andere Möglichkeiten, die evtl. preiswerter sind (z.B. den Text in einem Briefumschlag an dich selbst schicken, damit der Poststempel drauf ist - den Umschlag dann natürlich NICHT öffnen).
Aber wenn du seit 25 Jahren schreibst, dann sollte dir das bereits bewusst sein - fürs Urheberrecht ist es egal, ob du einen Songtext schreibst oder ein Gedicht schreibst, einen Roman oder eine Kurzgeschichte oder eine Abhandlung. Nur ein Einkaufszettel dürfte dann doch eine zu geringe Schöpfungshöhe haben ...
 
Hi,

habe jetzt spontan nicht auf alles Antworten, kann aber ein paar Dinge beitragen.

Es gibt online-Hinterlegungsportale. Eines, das ich kenne ist http://www.priormart.com/de/ Das halte ich für besonders geeignet, weil sich für einen vhm. günstigen Preis, Dokumente auch bei einem Notar hinterlegen lassen. Ich weiß nicht, ob es inzwi. auch andere vergleichbare Seiten gibt. Diese sind dann entsprechend auch empfohlen.

den Text in einem Briefumschlag an dich selbst schicken
Das ist funktioniert leider nicht... Wenn es zum Rechtsstreit kommt, wird man nicht nachweisen können, dass der Umschlag beim Versenden bereits das Dokument enthalten hat. Man könnte ja auch einen leeren Umschlag versenden, in den man b. Bed. Jahre später, ein Dokument hineinlegt...

Aber was mir noch einfällt - es gibt doch Books-On-Demand. Kann man da nicht in einem standardisierten Online-Verfahren etwas gedrucktes Veröffentlichen? Das wäre zmd. auch nicht teuer und erstmal geschützt, -weill- es eben veröffentlicht wurde... Aber vll. ist der Gedanke auch etw. umständlich?

Vll. weiß jmd anderes noch mehr? Gutes Gelingen erstmal!
 
Das einfachste Verfahren ist, hier oder woanders den Text zu posten.
Denn dann hat man einen Beweis, dass man den Text als seinen zu einem bestimmten Zeitpunkt, der nachweisbar ist (denn um die Systemzeit eines großen online-Forums zu manipulieren, bedarf es schon erheblicher Anstrengungen) veröffentlicht hat.

Jemand, der behauptet, dass der Text stattdessen von ihm ist, muss dann den Nachweis antreten, dass er oder sie den Text nachweislich vorher gefertigt hat - was wiederum erheblichen Aufwand bedeutet.

Ein Notar kann auch nicht mehr machen als zu bestätigen, dass ihm eine Person X, die behauptet, den Text Y gemacht zu haben, diesen Text am Tag Z übergeben hat, mit der Bitte ihm den Erhalt mit Datum versehen zu bestätigen.
Kein Notar kann bestätigen, dass die Behauptung der Person X, Autor des Textes Y zu sein, tatsächlich wahr ist.

Die meisten Fragen des Threaderstellers wurden in der ein oder anderen Form, häufig schon mehrfach und mit etlichen Varianten, in eigenen threads erörtert.
Und die Fragen und Antworten sind nicht derart, dass sie mit "Ja" oder "Nein" beantwortbar sind, sondern eher mit Erfahrungen, Strategien und ähnlichem. Allein die unterschiedlichen Antworten oder Erfahrungen und Strategien, wie man als Texter Musiker oder Manager oder Labels auf sich aufmerksam macht, füllt mal locker mehrere zehn Seiten eines threads.

Die SUFU - die bordeigene Suchmaschine - kann hier einige Fundgruben aufdecken.

x-Riff
 
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Moin zusammen! Ich habe mich gerade angemeldet, da ich weg war. Ich werde eurer Antworten (vielen lieben Dank) über das Wochenende lesen und entsprechend reagieren. Have a good day und VG!
 
Moin zusammen, bitte akzeptiere meiner Entschuldigung dafür, dass ich nicht früher geantwortet habe, da es ein paar Monate seit meiner ersten Nachricht gewesen ist. Leider wurde ich das Opfer von Burnout und Depressionen (laufend). Gute Tage (meistens) und nicht so gute Tage. Aber das ist das Leben. As we say in English "Shit happens and life goes on". Vielen lieben Dank für eurer Feedback, das ist ein guter Anfang. Ich habe ihre Kommentare gelesen. Aber da ich andere Dinge auf meinem Radar z.Zt. habe, habe ich allerdings nur ein paar Punkte im Voraus.

Punkt 2 (Notar): Der Notar, der mich beim Urheberrechtsverfahren unterstützte, schickte mir die Originalkopien in einem Umschlag mit der spezifischen Anweisung "NICHT ÖFFNEN". So wird der Umschlag sicher aufbewahrt und meine Kinder informiert (nur für den Fall, dass ich tot falle).

Punkt 3 (betreffend GEMA): ok.

Punkt 5 (Musiker): Einer meiner Texte, "My Mother's Colours" (eine klassische Ballade mit all dem Feuerwerk, Flair, Fanfaren und Bombast) wäre perfekt für Céline Dion angesichts ihrer kraftvollen Stimme. Aber es scheint unmöglich, eine Adresse / Kontaktdaten zu finden, an die man schreiben kann. Einer der anderen Texte, "Without You" (eine andere Ballade), ist für einen Mann zu singen. Aber nicht sicher, wer. Ich habe einige andere Texte, die ideal für einen Newcomer wären. Ich bin mir nicht sicher, was du mit "Bulletin" und "Tafeln" meinst. Ein bisschen mehr Informationen würden also sehr geschätzt. Was die "virtuellen Musikprojekte" betrifft, hat jemand Erfahrungen damit gemacht und weißt du, an wen ich mich wenden könnte?
Feedback zu Punkt 5 wäre sehr willkommen.

Thanks lovely people and best wishes from Dornum, Ostfriesland... :)
 

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