Gitarre ins Ausland verkaufen /Paypal

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born_hard
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Hi, eine Frage an euch. Jemand interessiert sich aus Spanien für meine Gitarre. Er würde mit Paypal zahlen damit er abgesichert ist. Hab ich als Verkäufer irgendwelche Nachteile wenn wir Paypal nutzen? er überweist mir das Geld ja im Vorfeld, bevor ich versende.
Aber kann er das Geld zurückverlangen, wenn er unzufrieden ist mit der Gitarre? Oder kennt ihr irgendwelche anderen Fallen/Betrugsmaschen wo ich dann am Arsch wäre? Gitarre und Geld weg, ...ihr wisst..Danke
 
Eigenschaft
 
PayPal schränkt den Zugriff des Zahlungsempfängers auf den Zahlungsbetrag ein, sobald ein Käufer eine Kreditkartenrückbuchung bzw. Rücklastschrift veranlasst, oder einen Antrag auf Käuferschutz stellt bzw. eine Käuferbeschwerde einreicht, oder wenn ein unberechtigter Kontozugriff vorliegt. In diesem Fall hat der Verkäufer keinen Zugriff auf den entsprechenden Zahlungsbetrag (ausgenommen hiervon ist die "Ratenzahlung auf PayPal", hier gelten Sonderkonditionen).
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full

Hab PP selbst nur als Käufer benutzt, riecht aber nach 'ner Menge Nerverei wenn der Käufer Beschwerde einreicht. Klingt für mich unseriös, oder ist die Gitarre so selten, dass man sie in Spanien nicht bekommt?
 
Ein guter Rat, lass die Finger davon. Bei PP kannst du als VK genau so über den Tisch gezogen werden wie wenn er dir einen Scheck schickt.
 
Ein guter Rat, lass die Finger davon. Bei PP kannst du als VK genau so über den Tisch gezogen werden wie wenn er dir einen Scheck schickt.

Nicht so ganz ... Lest doch mal wie PayPal wirklich funktioniert, bzw. setzt euch mal richtig mit PayPal auseinander, bevor ihr mit Halbwahrheiten um euch werft ...

Der Käuferschutz in PayPal funktioniert so: wenn der Käufer sich beschwert, dass zum beispiel der versendete Artikel nicht der Beschreibung entspricht oder ähnliches, kann er das Geld zurückfodern. Dies geschieht aber nicht automatisch. Erstmal muss er den Vorfall bei PayPal melden. PayPal überprüft dann den Artikel (anhand Fotos etc) und setzt sich mit dem Verkäufer in Verbindung, um Kontakt mit dem Käufer aufzunehmen und eine Einigung zu erzielen (z.B. dass das Geld zurück geht samt Versandkosten, sobald die Ware wieder beim Käufer eingegangen ist). Sollten sich beide Parteien nicht einigen können, dann kann nach einer abgelaufenen Frist von 20 Tagen PayPal durch den Käufer beauftragt werden eine Einigung in seinem Namen zu erzielen.
Es entsteht also kein Nachteil für den Verkäufer (warum glaubt ihr bieten endlos viele Firmen und versandhäuser ebenfalls die PayPal Zahlung an?), da der Käufer nicht wie bei einem Scheck einfach die Zahlung zurückziehen kann.
Zum Käuferschutz gibt es auch den Verkäuferschutz, der im allgemeinen auch seitens PayPal die rechte und Interessen des Verkäufers wahrt. Auch hier kann PayPal im Auftrag des Verkäufers handeln.

Von daher ist PayPal extrem sicher! Sogar sicher als eine Überweisung, die evtl. eine Bank mangels Deckung wieder zurückholen könnte. Außerdem agiert PayPal nach internationalem Handelsrecht wohingegen bei einem Scheck oder einer Überweisung immer das Bankenrecht der jeweiligen Länder greift, wobei das auch zum nachteil für eine der beiden Parteien zum Nachteil gereichen kann (nicht muss!). Bei internationalem Zahlungsverkehr ist PayPal eigentlich das sicherste was man machen kann ...

Man sollte natürlic, um sich selbst abzusichern als Privatverkäufer (als Händler geht das leider nicht so einfach), Versandbelege aufbewahren und eine Menge Fotos der Ware vor dem Versand machen, evtl. sogar mit Fotos dokumentieren wie die Ware verpackt wurde etc. Außerdem sollte man defintiv (da es sich um einen Privatverkauf handelt) auch in der Verkaufsannonce vermerken, dass man für evtl. Transportschäden nicht aufkommt und eine Selbstabholung bevorzugt wird. Damit bleibt das Risiko beim Käufer, dass wenn er sich die Ware zusenden lässt, man als Verkäufer für Transportschäden nicht haftbar gemacht werden kann.
 
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Hier : klick_mich wurde einiges über Betrugsversuche bei Kaufanfragen aus dem Ausland geschrieben.
 
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Ich habe bei Bekannten schon erlebt, dass Käufer einfach irgendeinen Mist gegenüber Paypal behauptet hatten und dann der Kaufpreis wieder eingezogen und das Paypal-Konto für alle Aktivitäten gesperrt worden ist. Es dauerte dann fast vier Wochen, bis die Sache bereinigt war und Paypal das Geld und Konto wieder frei gab.
Ich würde Paypal als Verkäufer nur verwenden, wenn ich mir bei der Seriösität des Käufers sicher bin.
Eine SEPA-Überweisung aus Spanien ist in zwei Tagen auf dem Konto und absolut sicher. Paypal ist es nicht und agiert selbstherrlich.
 
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SEPA/Bank Überweisung will der Käufer nicht, logisch . Er will mit Paypal eine Absicherung, dass die Ware auch ankommt. Wir machen den Deal ausserhalb von Ebay, um ebay Gebühren zu sparen. Der Käufer ist aber bei ebay gemeldet und hat 100% gute Bewertungen und handelt mit Gitarren, er ist also auch einer von uns. Wenn ich den Versand mit DHL versichert machen würde, wer muss dem Geld hinterherlaufen wenn die Ware beschädigt werden sollte. Da bin ich dann der Arsch, odeer? Weil ich den Auftrag bei DHL abgewickelt habe. Gruß!
 
Du bist der Versender und damit der Vertragskunde von DHL. Wie sieht es den mit Nachnahme aus, geht glaube ich aber nur bis 1000€.
Ich würde es per PayPal nicht machen nur mit Vorauskasse, wenn da was schief geht ist der Aufwand im Ausland recht hoch wieder an sein Geld oder die Ware zu kommen.
Biete in Vorkasse an mit Kaufvertrag, Passkopie, aktuelle Bilder von der Ware und SEPA Überweisung und dann hart bleiben.
Das es neben Ebay abgewickelt wird ist verständlich macht es aber auch nicht seriöser und wenn es schief geht, dann kannst du Ihn auch keine schlechte Bewertung geben.

Ist nur meine Meinung

VG
zulu
 
Also wenn ich etwas verkaufe oder kaufe via Versand bestehen immer Risiken, das mein Handelspartner nicht lauter handelt und ein Betrüger ist. Das kann aber auch bei einem Nachbarn passieren. Da muss ich keine Handelspartner in Spanien haben.

Die Ebay-Bewertungen helfen mir hier einen Hinweis zu bekommen.

Anfragen zu Musikinstrumenten, oder auch Zubehör für Proaudio sind normal, ins besondere da auf dem deutschen Markt viel zu finden ist, was wo anders meist nur teuerer. Als Besispiel sind Tonband-Mikrofone von Telefunken, die fast 4 x so teuer sind in den USA.

Wenn ich aber Ware versichert versende und mit Fotos nachweisen kann, das diese zum Zeitpunkt des Versandes in einwandfreien Zustand war, kann ich das Risiko Schäden durch den Transport abfangen und zudem kann ich nachweisen, das die Ware an den Bestimmungsort angekommen ist. Es ist immer eine Abwägung zwischen Aufwand und Risiko, das ich machen muss. Der Beweiskette wird dann auch PayPal nachkommen.

Als Kunde hat mir PayPal schon mehrmals geholfen und mildert so mein Risiko der Vorkasse. Als Verkäufer will ich Vorkasse haben um mein Risiko zu mindern, dann liegt aber das Risiko auf seiten des Kunden. Da halte ich PayPal dann schon für gut geeignet eine entsprechenen Ausgleich zu geben. Wenn ich dann noch zudem versicherten Versand anbiete, dürfte nichts schief gehen.

Wenn etwas schief geht habe ich immer Aufwand zu treiben.
 
Du bist der Versender und damit der Vertragskunde von DHL. Wie sieht es den mit Nachnahme aus, geht glaube ich aber nur bis 1000€.
Ich würde es per PayPal nicht machen nur mit Vorauskasse, wenn da was schief geht ist der Aufwand im Ausland recht hoch wieder an sein Geld oder die Ware zu kommen.
Biete in Vorkasse an mit Kaufvertrag, Passkopie, aktuelle Bilder von der Ware und SEPA Überweisung und dann hart bleiben.
Das es neben Ebay abgewickelt wird ist verständlich macht es aber auch nicht seriöser und wenn es schief geht, dann kannst du Ihn auch keine schlechte Bewertung geben.

Ist nur meine Meinung

VG
zulu


Es ist verboten Pässe zu kopieren.

Zudem würde ich nie jemand eine Pass Kopie schicken.

Entweder Vorkasse oder Nachname oder eben einen anderen Käufer suchen.
 
SEPA/Bank Überweisung will der Käufer nicht, logisch . Er will mit Paypal eine Absicherung, dass die Ware auch ankommt. Wir machen den Deal ausserhalb von Ebay, um ebay Gebühren zu sparen. Der Käufer ist aber bei ebay gemeldet und hat 100% gute Bewertungen und handelt mit Gitarren, er ist also auch einer von uns. Wenn ich den Versand mit DHL versichert machen würde, wer muss dem Geld hinterherlaufen wenn die Ware beschädigt werden sollte. Da bin ich dann der Arsch, odeer? Weil ich den Auftrag bei DHL abgewickelt habe. Gruß!
Nach deutschem Recht trägt der Empfänger das Versandrisiko. Der müsste sich also mit DHL auseinandersetzen.

Ein Nachnahmeversand bringt hier übrigens nichts, da dann sogar keine Sicherheit für beide Parteien besteht.
 
Nach deutschem Recht trägt der Empfänger das Versandrisiko. Der müsste sich also mit DHL auseinandersetzen.

Ein Nachnahmeversand bringt hier übrigens nichts, da dann sogar keine Sicherheit für beide Parteien besteht.

Das ist ein guter Tipp, danke. Sogar 2 gute Tipps. Danke
 
Der Paypal Käuferschutzt wird (meinen Erfahrungen nach) höher eingestuft als der VERkäuferschutz. Du hast als Verkäufer die Beweislast zu tragen. Bei Schäden oder Abweichungen vom Produkt ist das sicherlich mit Fotos u.ä. gut zu dokumentieren.
Schwierig wirds allerdings, wenn der Käufer behauptet, du hättest ihm bspw. nur Ziegelsteine statt ner Gitarre geschickt.

Ich hab mit Paypal auf Käuferseite wirklich sehr gute Erfahrungen gemacht und kaufe wenn möglich nur über Paypal.
Ich kaufe sehr viel online und hab nur einmal mein Geld nicht wiedergesehen und das war mit ner Überweisung. Verkäufer pleite und verurteilt aber meine Forderung zu gering für das Gericht.

Als Paypal Verkäufer hatte ich schon zwei Fälle, wo es echt Mühe und Nerven gekostet hat, meine Kohle zu bekommen.
Letztendlich hat es zwar funktioniert aber seitdem verkaufe ich alles über 100€ lieber ohne Paypal.

Wie ober schon jemand schrieb, ist es eigentlich egal ob man etwas ins Nachbardorf oder nach Spanien verkauft. Ich habe z.B viel Analogkameraequipment nach Asien verkauft. Mit Paypal und ohne Probleme. Ein Problem gabs nur mit jemandem der ca. 100 Km entfernt ein Fotogeschäft betrieb. So viel noch mal zu seriösen Geschaftsläuten.

Gruß Jörg
 
Setzt die Gitarre im MB in den Flohmarkt oder in die Bucht-Kleinanzeigen. Es gibt vielleicht auch einen deutschen Käufer dafür.
Da kannst Du eventuell eine Abholung oder Übergabe vereinbaren.

Boisdelac
 
Die persönliche Übergabe ist immer am Einfachsten ...Ware und Kohle wechselt zeitgleich den Eigentümer und fertig ... Muss denn die Gitarre unbedingt gleich verkauft werden ...(Ich zum Beispiel suche schon seit einigen Monaten einen Käufer für meinen Trilogy Amp, da ich ihn aber nicht unbedingt verkaufen muss, behalte ich ihn eben solange, bis ihn wirklich jemand will ;-) )
 
@Dimber

Zumindest in Deutschland steht es im Personalausweisgesetzt, kurz PAuswG ... Festgehalten ist es im §14:

Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mithilfe des Ausweises darf ausschließlich erfolgen durch
  1. zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden nach Maßgabe der §§ 15 bis 17,
  2. öffentliche Stellen und nichtöffentliche Stellen nach Maßgabe der §§ 18 bis 20.

Ein Ausweis darf demnach nicht mehr kopiert werden (das ist glaube ich seit Einführung des neuen Personalausweises in EC-Kartenform so, bzw. kurz nach der Einführung in Kraft getreten).

Die Bundesregierung äußerte sich auf Nachfrage hierzu wie folgt:

Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises darf künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen. (…) Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung („scannen“) von Ausweisdaten oder dem maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden (...) Auf dem neuen Personalausweis ist die Berechtigungs-Nummer abgedruckt. Diese soll grundsätzlich nur dem Ausweisinhaber bekannt sein, könnte durch Kopieren des Ausweises aber in Umlauf geraten.

Ebenso kann die Kopie des Ausweises auf Verlangen durch eine andere Person die nicht in den Paragraphen 15 -20 festgelegt ist, grundsätzlich ohne weitre Konsequenzen verneint werden, bzw. darf keine Konsequenzen oder Benachteiligungen nach sich ziehen ...


Ob das auch so für andere (zumindest EU-)Staaten gilt weiß ich nicht ...
 
Setzt die Gitarre im MB in den Flohmarkt oder in die Bucht-Kleinanzeigen. Es gibt vielleicht auch einen deutschen Käufer dafür.

Muss denn die Gitarre unbedingt gleich verkauft werden ...(Ich zum Beispiel suche schon seit einigen Monaten einen Käufer

Wollte mal eine EVH Wolfgang Standard Gitarre über Kleinanzeigen und MB Flohmarkt verkaufen. Nachdem ich den Preis schon auf 1/3 des Neupreises gesenkt habe und sich nicht einmal 1 Interessent gemeldet hat, habe ich die Gitarre dann auf ebay verkauft.

Mit Sofort Kauf und Preisvorschlag, kein Paypal, Versand innerhalb EU.

Es gab, wie immer nicht akzeptierbare, Preisvorschläge aber die Gitarre wurde dann zum Sofort Kauf Preis von einem Franzosen gekauft.

Überweisung hat ein wenig gedauert aber alles hat einwandfrei funktioniert, beide waren glücklich. Und nach Abzug der ebay Gebühren habe ich immer noch mehr an Geld für die Gitarre bekommen als ich vorher bereit gewesen wäre ohne ebay zu verkaufen.

Ist immer ein Für und Wider mit ebay aber man kann seine Sachen wenigsten mal verkaufen und ewig möchte ich dann nicht auf einen Käufer warten.

Und als Verkäufer biete ich kein PP an weil mir das zu unsicher ist und meine Erfahrungen bis jetzt als Käufer ist, der den PP Käuferschutz schon 2x in Anspruch nehmen musste, dass ebay da auf der Seite des Kunden steht weil das bei mir innerhalb kürzester Zeit erledigt war. Da können keine intensiven Nachforschungen betrieben worden sein und daher gibt es bei mir nur Vorabüberweisung.

Wie soll ich den beweißen, dass ich keine Steine in den Gitarrenkarton gegeben habe wenn das der Käufer behauptet und vielleicht noch ein Bild macht mit Steinen etc. im Karton und sein Geld in betrügerischer Weise wieder zurückfordert? Dann ist Geld und Gitarre weg!. Und den Einpackvorgang dokumentiere ich nicht mit der Kamera.
 
Personalausweisgesetz

Es ist auch verboten den Ausweis abzugeben. ZB Disco etc.

Ohne jetzt hier ein off-topic-Fass aufmachen zu wollen: Ein generelles Verbot, Kopien von Personalausweisen herzustellen, kann ich nicht erkennen.

Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es doch sicherzustellen, die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten einzuschränken, nämlich auf Behörden, die zur Feststellung der Identität einer Person auch befugt sind (§ 14 I PAuswG) einerseits sowie auf "öffentliche und nicht-öffentliche Stellen" andererseits (§14 II).

Damit (§ 14 i. V. m. § 20 II) soll m. E. dem massenhaften Kopieren, Einscannen und Speichern von Personalausweisen vor allem durch juristische Personen des Privatrechts ein "Datenschutzriegel" vorgeschoben werden, da nur noch ausgewählte Akteure zur Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten befugt sind.

Ich denke aber nicht, dass es das Ziel des Gesetzgebers war, einem Inhaber eines Personalausweises zu verbieten, zum Zwecke der (freiwilligen, nicht auf Verlangen eines Dritten erfolgenden) Legitimation der eigenen Personen im Rechtsverkehr zwischen Privaten eine Kopie seines Personalausweises anzufertigen. Eine explizite Verbotsnorm für diesen Fall findet sich jedenfalls im PAuswG soweit ersichtlich nicht, eine korrespondierende Strafvorschrift fehlt entsprechend. Mit Blick auf Art. 103 II GG wäre ein solches Verhalten mangels ausdrücklicher Regelung jedenfalls nicht strafbar. Die Rechtsprechung hat zudem offen gelassen, ob bereits das bloße Anfertigen einer Kopie eines Personalausweises einem Verbot unterliegt, vgl. VG Hannover, Urteil v. 28.11.2013, Az.: 10 A 5342/11, den Wortlaut gibt es hier: https://openjur.de/u/660685.html
 
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