Hallo und willkommen sauerland,
Da hast du wirklich ein Problem, dass sich, meiner Meinung nach, ohne positiven Kontakt mit dem Verkäufer oder Zuhilfenahme eines Anwalts nicht lösen lässt.
Die Gitarre zurückzuschicken, ohne dies mit dem Verkäufer zu besprechen, war auch nicht die klügste Entscheidung. Wer immer dir das geraten hat, dachte wahrscheinlich nicht allzu genau nach. Nun hast du weder das corpus delicti zum Beweis, noch eine Gitarre, die evtl. wenigstens spielbar gewesen wäre.
Ich will jetzt nicht in der Wunde bohren, jedoch hilft es der Erfahrung, die aus dem Fall gewonnen werden kann, wenn man sich die Details noch einmal vor Augen führt.
DHL anzusprechen war erst einmal die richtige Entscheidung. Die finden aber immer einen Weg, sich aus der Affäre zu ziehen - und sei es nur die Aussage, dass allein der Versender als Vertragspartner und somit als anspruchsfähig gilt. Falls es dich interessiert, findest du
hier meinen Erfahrungsbericht - zwar nur mit einem Inlandsversand, jedoch aussagekräftig für das Phänomen DHL.
Nach dem Misserfolg bei DHL hättest du eigentlich mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und ihm die Problem-, sowie Rechtslage erläutern müssen. Der nächste Schritt wäre dann eine Einigung oder eine Ablehnung jeglicher Kulanz, bzw. Garantie für die eigene Verpackung gewesen.
Im ersten Fall, würde ich annehmen, hätte sich alles in Wohlgefallen aufgelöst und du hättest eine neue Gitarre oder eine Reparatur bekommen (oder woraus die Einigung auch immer bestanden hätte).
Im zweiten Fall wärst du in der gleichen Situation wie jetzt, nur mit dem Wissen, dass der Verkäufer dich absichtlich nicht mehr kontaktiert, bzw. dein Anliegen aus purer Überzeugung nicht mehr beachtet. Jetzt könntest du immer noch entscheiden, einen Anwalt einzuschalten, wüsstest aber, dass das Zurücksenden der Gitarre dich nicht weiterbringt. Ein grundsätzliches Rückgaberecht im internationalen Onlinehandel gibt es leider nicht und deinen Rechtsanspruch auf einwandfreie Ware musst du mit viel Aufwand durchsetzen.
Ich könnte mir als letzte Lösungsmöglichkeit evtl. einen Gutachter vorstellen, der dir und DHL gegenüber belegt, dass die Verpackung der Gitarre sachgemäß war. DHL ist jedoch ein großer Konzern mit sicherlich guten Anwälten / Gutachtern, und da dein Fall sicher nicht selten auftritt, sehe ich keine großen Erfolgschancen.
Da dieser Beitrag auch ein wenig Zeit verschlungen hat, würde ich mich freuen, von dir einige Details zu lesen.
- Wann wurde die Gitarre bestellt, geliefert?
- Wann fanden die Telefonate und Mails statt?
- Wie wurde dadurch festgestellt, dass die Verpackung unsachgemäß war? (Siehe meinen Link, ich musste Gitarre und Verpackung zur Begutachtung einschicken - vielleicht ein Hoffnungsschimmer?)
- Wer hat dir geraten, die Gitarre zurückzuschicken und weshalb?
Meine Vorschläge für dich:
- Gitarrenverpackung begutachten lassen (Niedrige Erfolgschance, da DHL natürlich intern prüfen lässt und kaum eigene Fehler zugeben wird, wenn man sie leicht abweisen kann.)
- Den Verkäufer anrufen (Kostet nicht soo viel)
- Mal zum Anwalt gehen und ein Schreiben formulieren lassen, dass deinen Rechtsanspruch auf unbeschädigte Ware untermauert. Darin sollte auch eine Frist enthalten sein und, wenn möglich, die gutachterliche Einschätzung zur unsachgemäßen Verpackung von DHL.
Ich weiß nicht, ob das Paket auch in den USA von DHL bearbeitet wurde - falls ja, solltest du dich aber mal auf deren amerikanischer Seite über die Verpackungsbedingungen informieren.
Eine Frage stellt sich mir gerade noch, die vielleicht jemand beantworten kann: Wenn DHL die Verfehlung beim Versender sieht und dieser als Vertragspartner gilt, wieso ist es dann möglich, dass der Schaden beim Empfänger entsteht? Vermutlich ist die einfache Antwort: "Der Empfänger hat das Paket ja angenommen", jedoch interessiert mich eher, ob es da Möglichkeiten gibt, seinen Rechtsanspruch auch nach der Annahme und Auspacken des Paketes durchzusetzen?