Gitarre in USA bestellt, wurde beschädigt geliefert

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Hallo,

ich bin neu in diesem Forum und hoffe, dass ich hier richtig bin.
Ich habe mir im Frühjahr eine teure 12saitige Guild-Westerngitarre in den USA bestellt. Anfang Mai wurde sie geliefert. Als ich sie auspackte, war sie beschädigt (ca. 10 cm langer Riss in der Decke). Nach vielen Mails und Telefonaten stellte DHL fest, dass die Gitarre nicht sachgemäß verpackt worden sei. Mir wurde geraten, die Gitarre zurückzuschicken. Dies habe ich auch getan mit dem Erfolg, dass ich jetzte keine Gitarre mehr habe und das Geld auch nicht zurücküberwiesen ist. Mails in die USA werden nicht mehr beantwortet. Kann mir jemand einen Rat geben was ich tun kann, um das Geld zurückzubekommen ohne einen teuren Anwalt für Auslandsgeschäfte?

Vielen Dank für Eure Antworten.
 
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Ich glaube nicht, dass wir dir da in irgendeiner Form helfen können..

Das ist halt das Risiko, wenn man außerhalb der EU bestellt. Garantiefälle etc werden deutlich komplizierter.
Ansonsten ist es vllt noch eine Sache der Zeit, dass die Gitarre noch gar nicht wieder zurück ist?
Und vielleicht mal den Laden anrufen?
 
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Ich hatte exakt das gleiche Problem in etwas kleiner.
Habe in UK eine Ukulele für ~300€ bestellt und diese war beschädigt.
Ende vom Spiel war das gleiche wie bei dir: Geld weg, Ukulele weg. Kontaktaufnahme mit Verkäufer nicht möglich.

Ich habe mich 'damals' viel auch viel erkundigt und der häufigste Tipp war, dass man eine Frist per Einschreiben formulieren soll, bis wann man erwartet das Geld wiederzuhaben, bevor man einen Anwalt einschaltet. Diese Frist sollte natürlich fair sein.
Ich hab's nie gemacht, weil ich keine RSV habe und ich den Anwalt also erstmal selbst hätte zahlen müssen. Bei dem "kleinen" Betrag um den es ging, war es aber auch leichter das als Lehrgeld zu akzeptieren. Bei einer teuren Gitarre würde ich es mir wohl drei mal überlegen. Also mindestens den Schritt des Einschreibens würde ich noch gehen.
 
Mich würde interessieren, warum die Gitarre in den USA bestellt wurde, wieviel sie gekostet hat und ob bei der Aktion etwas gespart werden sollte? :gruebel:

Falls das Instrument nur in den USA zu bekommen sind, hat der Käufer natürlich keine andere Möglichkeit, außer darauf zu verzichten.

Bei günstigerm Preis kann ich nur immer wieder sagen, dass Gewährleistung, Rückgaberecht und die Rechtsstituation innerhalb von Deutschland halt auch einen nicht unerheblichen Wert darstellt.
 
Danke für Eure Antworten.
Die Gitarre (lefthand) war zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland nicht erhältlich und es hat auch etwas gedauert, sie in den USA zu bekommen.
 
Das die Verpackung nicht Sachgemäß ist War klar ;)
Ansonsten. ... Ansprüche auf jedenfall gelten machen. Brief/Mail mit einer Frist. Damit der Verkäufer schob "in Verzug der Leistung" ist. Und dann kann dir ein richtiger Anwalt mehr sagen.
 
Selbst die Verpackung die von der DHL selbst angeboten wird ist nach deren auffassung nicht Sachgemäß. Ich habe mal ein Notebook geshen das beim Transport Z-Förmig gefaltet wurde. Die Kräfte die dazu nötig sind würde kein Karton der Welt aushalten. Auch da hat die DHL behauptet, dass es nicht sachgemäß verpackt wurde.

In der EU ist es so, dass der Verkäufer dafür zuständig ist, ich weiß allerdings nicht ob sich das auch so einfach übertragen lässt. Wenn der Wert hoch genug ist dass es sich lohnt und schon genug Zeit vertrichen ist würde ich erstmal die Rechtslage prüfen und mir dann tatsächlich überlegen mal einen Anwalt einzuschalten.
 
Also ich kann dir dazu folgendes sagen: Grundsäzlich handelt es sich beim kauf übers Internet von einem Unternehmer an einen Verbraucher um eine BRINGSCHULD. Das ist allerdings Sache des konkreten Vertrages. Da müsste ich jetzt die AGBs lesen bzw erstmal wissen um welchen Verkäufer es sich handelt. Das heißt, das Risiko des zufälligen Schadens (bspw. beim Transport) trägt dann der Verkäufer. Das heißt, das Geld müsstest du rein MATERIELL zurückbekommen. Aber "Recht haben" ist leider nicht immer gleich "recht bekommen".

Grundsätzlich hilft hier nur der Gang zum Anwalt (der ist auch meist nicht so teuer); und: wenn du den Prozess gewinnst, trägt der andere sowohl Prozess- als auch Anwaltskosten; also keine Angst davor.
 
...wenn du den Prozess gewinnst, trägt der andere sowohl Prozess- als auch Anwaltskosten...
...sofern er zahlungsfähig ist und die rechtssprechung des gerichtsstandes so etwas vorsieht etc. pp. Stolperfallen über stolperfallen :)

Bitte geht hier nicht zu sehr ins detail. Rechtsberatung ist im internet verboten, wir müssten den thread hier schliessen, sobald er anfängt, danach zu riechen. Bleibt bei diesen fragen bitte bei einem allgemeinen meinungsaustausch, ohne in rechtsfragen konkret zu werden (z.b. "Meiner meinung nach könnte man...", nicht "du kannst...").

Gruss, Ben
 
Hallo und willkommen sauerland,

Da hast du wirklich ein Problem, dass sich, meiner Meinung nach, ohne positiven Kontakt mit dem Verkäufer oder Zuhilfenahme eines Anwalts nicht lösen lässt.

Die Gitarre zurückzuschicken, ohne dies mit dem Verkäufer zu besprechen, war auch nicht die klügste Entscheidung. Wer immer dir das geraten hat, dachte wahrscheinlich nicht allzu genau nach. Nun hast du weder das corpus delicti zum Beweis, noch eine Gitarre, die evtl. wenigstens spielbar gewesen wäre.
Ich will jetzt nicht in der Wunde bohren, jedoch hilft es der Erfahrung, die aus dem Fall gewonnen werden kann, wenn man sich die Details noch einmal vor Augen führt.

DHL anzusprechen war erst einmal die richtige Entscheidung. Die finden aber immer einen Weg, sich aus der Affäre zu ziehen - und sei es nur die Aussage, dass allein der Versender als Vertragspartner und somit als anspruchsfähig gilt. Falls es dich interessiert, findest du hier meinen Erfahrungsbericht - zwar nur mit einem Inlandsversand, jedoch aussagekräftig für das Phänomen DHL.

Nach dem Misserfolg bei DHL hättest du eigentlich mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und ihm die Problem-, sowie Rechtslage erläutern müssen. Der nächste Schritt wäre dann eine Einigung oder eine Ablehnung jeglicher Kulanz, bzw. Garantie für die eigene Verpackung gewesen.
Im ersten Fall, würde ich annehmen, hätte sich alles in Wohlgefallen aufgelöst und du hättest eine neue Gitarre oder eine Reparatur bekommen (oder woraus die Einigung auch immer bestanden hätte).
Im zweiten Fall wärst du in der gleichen Situation wie jetzt, nur mit dem Wissen, dass der Verkäufer dich absichtlich nicht mehr kontaktiert, bzw. dein Anliegen aus purer Überzeugung nicht mehr beachtet. Jetzt könntest du immer noch entscheiden, einen Anwalt einzuschalten, wüsstest aber, dass das Zurücksenden der Gitarre dich nicht weiterbringt. Ein grundsätzliches Rückgaberecht im internationalen Onlinehandel gibt es leider nicht und deinen Rechtsanspruch auf einwandfreie Ware musst du mit viel Aufwand durchsetzen.

Ich könnte mir als letzte Lösungsmöglichkeit evtl. einen Gutachter vorstellen, der dir und DHL gegenüber belegt, dass die Verpackung der Gitarre sachgemäß war. DHL ist jedoch ein großer Konzern mit sicherlich guten Anwälten / Gutachtern, und da dein Fall sicher nicht selten auftritt, sehe ich keine großen Erfolgschancen.

Da dieser Beitrag auch ein wenig Zeit verschlungen hat, würde ich mich freuen, von dir einige Details zu lesen. ;)
- Wann wurde die Gitarre bestellt, geliefert?
- Wann fanden die Telefonate und Mails statt?
- Wie wurde dadurch festgestellt, dass die Verpackung unsachgemäß war? (Siehe meinen Link, ich musste Gitarre und Verpackung zur Begutachtung einschicken - vielleicht ein Hoffnungsschimmer?)
- Wer hat dir geraten, die Gitarre zurückzuschicken und weshalb?

Meine Vorschläge für dich:
- Gitarrenverpackung begutachten lassen (Niedrige Erfolgschance, da DHL natürlich intern prüfen lässt und kaum eigene Fehler zugeben wird, wenn man sie leicht abweisen kann.)
- Den Verkäufer anrufen (Kostet nicht soo viel)
- Mal zum Anwalt gehen und ein Schreiben formulieren lassen, dass deinen Rechtsanspruch auf unbeschädigte Ware untermauert. Darin sollte auch eine Frist enthalten sein und, wenn möglich, die gutachterliche Einschätzung zur unsachgemäßen Verpackung von DHL.
Ich weiß nicht, ob das Paket auch in den USA von DHL bearbeitet wurde - falls ja, solltest du dich aber mal auf deren amerikanischer Seite über die Verpackungsbedingungen informieren.

Eine Frage stellt sich mir gerade noch, die vielleicht jemand beantworten kann: Wenn DHL die Verfehlung beim Versender sieht und dieser als Vertragspartner gilt, wieso ist es dann möglich, dass der Schaden beim Empfänger entsteht? Vermutlich ist die einfache Antwort: "Der Empfänger hat das Paket ja angenommen", jedoch interessiert mich eher, ob es da Möglichkeiten gibt, seinen Rechtsanspruch auch nach der Annahme und Auspacken des Paketes durchzusetzen?
 
Die Frage ist, wie Du bezahlt hast. Bei manchen Zahlungsanbietern kann man das Geld zurückbuchen.
 
Hallo Tobish,

vielen Dank für deinen sehr ausführlichen und - wie ich finde - äußerst fundierten Beitrag. Ich muss mich entschuldigen, dass ich so lange nicht geantwortet habe. Ich bin nicht mehr davon ausgegegangen, dass noch irgendwelche Beitrag im Forum auftauchen und war außerdem 2 Wochen in Urlaub.
Zu deinen Fragen:
- Die Gitarre habe ich Anfang März bestellt, sie wurde im April geliefert.
- Nach Abholung beim Zoll und Öffnen des Paketes stellte ich die Beschädigung fest. Zunächst war ich von einem Riss im Lack ausgegangen. Ein befreundeteter Gitarrenbauer untersuchte die Gitarre und stellte fest, dass der Riss durch die Decke ging.
- DHL in Hamburg hat die Verpackung begutachtet und festgestellt, dass diese nicht sachgemäß war. DHL schlug mir auch vor, die Gitarre zurückzuschicken. Dies tat ich dann auch. Parallel dazu schickte ich eine Mail mit der Erwähnung des Schadens.
Die Tochter einer Bekannten ist Richterin. Diese hat ein Schreiben für mich aufgesetzt, in dem u. a. auf internationale Postverträge und Schadensabwicklung beim Kauf im Ausland verwiesen wird. Ich hoffe auf eine gütliche Einigung mit dem Versender (Ludlow Guitars in N. Y.).

Mfg
sauerland
 
Danke für die Antwort, halt uns doch auf dem laufenden, wenn es was neues gibt. ;)
 
Die Tochter einer Bekannten ist Richterin. Diese hat ein Schreiben für mich aufgesetzt, in dem u. a. auf internationale Postverträge und Schadensabwicklung beim Kauf im Ausland verwiesen wird.

Recht haben und Recht bekommen können bei einem Gerichtsstand USA sehr sehr schwer auf eine Linie zu bringen sein. Ich kann dir nur raten, informiere dich sehr genau wie der (hoffentlich nicht) zu beschreitende Rechtsweg en detail aus zu sehen hat, was es kosten wird und wie die Chancen deine Ansprüche auch wirklich durch zu setzen, realistisch betrachtet überhaupt sind. Sonst setzt du im schlimmsten Falle noch eine weitere hohe Summe in den Sand....

Genau aufgrund dieser Bedenken bestelle ich bei Gerichtsstand außerhalb D (erst recht außerhalb EU) nie teure Artikel. Mein Sohn hat da mit einem nicht gelieferten hochwertigem (obwohl bezahltem) MP3 Player auch schon Lehrgeld bezahlt, nachdem uns ein Anwalt erklärt hatte, dass er zwar im Recht ist - die Chancen auf Erfolg (unter Berücksichtigung entstehender Kosten) aber gleich Null sind

Ich drück dir die Daumen, versuch halt noch mal die Leute in der Staaten zu erreichen, denn im allgemeinen sind die uns in Punkto Kundenservice/freundlichkeit eigentlich voraus.:great:
 
Wobei Ludlow jetzt grundsätzlich keine schlechte Adresse ist …

Hast du mal probiert zu telefonieren und rauszufinden wo dein Paket ist ?

172 Ludlow St
New York, NY 10002
001 212 353 1775

Gruß
Martin
 
Du hast anscheinend den Ausgangspost acht Monate nach der Lieferung geschrieben. Da scheint Tobishs Frage nach dem Zeitpunkt der Telefonate und der Mails berechtigt.
 
Hallo Martin,

das Packet ist bei Ludlow's und dort stellt man sich erst einmal dumm (..wir wissen nicht, was wir damit machen sollen..)

Gruß

sauerland
 
Dann hilf ihnen halt etwas auf die Sprünge.. Entweder die bestellte, nicht beschädigte Gitarre oder dein Geld. Was sie mit der kaputten Gitarre machen, sollte nicht dein Problem sein.
 

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