Hi,
eine Band als Verein wäre meiner Meinung nach praktisch nicht zu realisieren.
Der Verein existiert (theoretisch) in 2 Formen:
- nach §21 BGB als nichtwirtschaftlicher Verein
- nach §22 BGB als wirtschaftlicher Verein
Grundtypus ist eigentlich der nichtwirtschaftliche Verein. Die Vorschriften über den verein sind i.A. darauf zugeschnitten. Es soll nichtwirtschaftlichen Personenvereinigungen möglich sein sich zu einer juristischen Person zusammenschließen zu können, um die damit verbundenen Vorteile (Haftungsbegrenzung!) nutzen zu können.
Der nichtwirtschaftliche Verein kann durch Eintragung ins Vereinsregister gegründet werden (siehe §21 BGB).
Der gegenpart dazu ist der wirtschaftliche Verein, also ein Zusammenschluss mehrerer, die "eine planmäßige, anbietende, entgeltliche Tätigkeit am Markt entfalten". Das wäre wohl bei einer Band gegeben.
Für solche wirtschaftliche Zusammenschlüsse gibt es aber besondere Rechtsformen, wie z.B. GmbH und AG. Der Regelungen dürfen nicht dadurch unterlaufen werden, dass sich Vereinigungen als wirtschaftliche Vereine gründen. Insbesondere ist ja z.B. bei einer GmbH ein Mindestkapital einzubezahlen. Das würde beim Verein entfallen.
Daher kann nach §22 BGB ein wirtschaftlicher Verein nur "in Ermangelung besonderer reichsgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung" erreichen. Daran sieht man mehrere Dinge:
1. Das BGB ist schon etwas älter. Reichs(!)gesetze gibts natürlich nicht mehr
.
2. Eine Eintragung ist nicht möglich. Vielmehr müsste man eine staatliche Verleihung erreichen.
3. Die "Ermangelung besonderer Vorschriften" gibt es praktisch nicht! Es sind wohl keine Fälle denkbar, in denen die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Verein vorliegen würden, in denen nicht auch die Voraussetzungen für eine GmbH oder AG vorliegen würden. Deren Vorschriften dürfen dann aber nicht umgangen werden. Laut meinem Kommentar hier (Jauernig) wird §22 BGB für überflüssig gehalten, weil es eben keine Fälle gibt, in denen die Vorschrift anwendbar wäre. In einem anderen Kommentar (BGB-Handkommentar) steht allerdings, dass z.B. ausgerechnet die GEMA ein solcher wirtschaftlihcer Verein kraft staatlicher Verleihung ist, ansonsten aber auch kaum Fälle denkbar sind.
Also zusammenfassend würde ich (!) es so sehen, dass die Chancen eine Band als Verein durchzubringen gegen 0 tendieren. Ausnahmen wären hier höchstens "wohltätige" Bands.
Gruß Chris