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Gewerbe Anmelden????

  • Ersteller jorgsch
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jorgsch
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Hallo,

ich und ein Freund von mir sind als Dj´s ca. 30 mal im Jahr unterwegs. wir machen größtenteils auf geburtstagen, hochzeiten und Vereinsfeiern Musik.

Müßen wir dafür ein gewerbe anmelden und müßen wir Rechnungen schreiben?

Was müssen wir dem finanzamt gegenüber beachten?

Und müßen wir fallst wir eine rechnung oder eine Quittung austellen beachten??

Ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Tips geben!!!

Gruß

der Jörg
 
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Hallo und herzlich willkommen im Forum...........

kurz und knapp : bei 30 Gigs müsst Ihr ein Gewerbe anmelden - alles andere ist fahlässig gefährlich.

Wie das geht und auf was man achten muss ist hier (Musik & Recht) zig fach beschrieben und diskutiert. Benutze mal die Such Funktion hier im Forum.


Topo :cool:
 
topo schrieb:
... kurz und knapp : bei 30 Gigs müsst Ihr ein Gewerbe anmelden - alles andere ist fahlässig gefährlich ...
...wir werden und hier immer nur in einem Punkt einig... - unbedingt fachkundigen Rat bei einem Steuerberater und einem Rechtsanwalt einholen!!

...ansonsten würde ich immer raten, versucht euch als Künstler/Freiberufler beim Finanzamt durchzuboxen, dann tritt einer von euch als Generalunternehmer auf, die anderen als Subunternehmer - hat auf jeden Fall Vorteile gegenüber der Gewerbeanmeldung, die immer mit allerlei Unbill verbunden ist...

und wie topo total richtig sagt: ...bei 30 Gigs pro Jahr besteht unbedingt Handlungsbedarf!!!
 
Willkommen im Forum :)

Existenzgründerseminar bei der IHK vor Ort

Am besten eine GbR gründen. Rechnungsstellung mit der Steuer-Nr. & einkommenssteuerpflichtig beim Finanzamt.

Name der Gesellschafter muß erscheinen & eine Phantasiebezeichnung wie z. B. "DJ-Team XY GbR.

Jeder Teilhaber haftet auch mit dem Privatvermögen als Fa. Also auch eine Betriebshaftpflicht abschließen & eine Equipmentversicherung

Kleinunternehmerregelung bis 17.500 € Umsatz p.a.

Gewerbeschein beantragen bei der Gemeinde

Finanzamt & IHK kommen nach der Gründung automatisch.

Buchhaltung mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
 
slaytalix schrieb:
... Finanzamt & IHK kommen nach der Gründung automatisch ...
das ist eines der Ärgernisse!! die IHK und die Berufsgenossenschaft die kassieren beide kräftig ab ohne jegliche brauchbare Gegenleistung - beide sind als Freiberufler umgehbar!
 
Berufsgenossenschaft nicht unbedingt, wenn nur Gesellschafter der Fa. angehören.

Man kann sich freiwillig unfallversichern

Anders natürlich bei Angestellten. Dort je nach Gefahrenneigung bis zum Faktor 5.5 zur BG Kalkulation
 
Lite-MB schrieb:
das ist eines der Ärgernisse!! die IHK und die Berufsgenossenschaft die kassieren beide kräftig ab ohne jegliche brauchbare Gegenleistung - beide sind als Freiberufler umgehbar!

Hmmm als Existenzgründer oder auch wenn man einen gewissen Satz an Gewinn (oder wars Umsatz) unterschreitet kann man sich bei der IHK befreien lassen.
Aber als Musiker ist man doch Künstler und somit Freiberufler wie auch ein Arzt o.ä. Finanzamt kommt halt immer :) und auch als Freiberufler muss man da unter Umständen löhnen. Also immer schön alle Quittungen (Platten,Systeme, etc.) aufheben und abschreiben :). Was eben auch geht ist ein Kleingewerbe / Kleinunternehmer anmelden, dann müsst Ihr keine MwSt auf der Rechnung ausweisen und abführen. Ein wenig Googlen zum Thema Steuern solltet Ihr aber schon und ein wenig Infos einholen. Aber das Finanzamt hilft eigentlich auch immer weiter.

Bin aber kein Steuerberater :) also stellt mein Posting keine Beratung dar sonder nur meine persönliche Meinung :)
 
Also ich darf dem obigen Post zustimmen. Als Betriebswirt bin ich zwar auch kein Steuerberater, aber ich kann zumindest sagen, dass Künstler nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen.
Man bekommt aber gerne jederzeit eine andere Auskunft bei der Gemeinde, da die ja die Kohle kassieren... Deutschland eben.
Nur der Begriff Künstler ist natürlich etwas schwammig. Logisch ist zumindest, dass jeder der ein Instrument in einer Band spielt (Vocals und Triangel incl.) Künstler ist. Von einem Freund weiß ich, dass man als selbstständiger Tontechniker ebenfalls darunter fallen kann. DJs als reine Platenaufleger empfinde ich persönlich nicht als Künstler, nur wenn Sie richtig aktiv werden und eine eigene "Note" oder auch Interpretation reinbringen.

BTW ist jede Band automatisch! eine GbR nach dem deutschen BGB, ohne Anmeldung etc.

Ach ja: Prinzipiell ist für das Finanzamt eine Band als Hobby eine sogenannte "Liebelei"
Als Tipp: macht die Steuerklärung, es lohnt sich!!!

Weswegen ich aber hier gelandet bin: Was habt ihr für Erfahrungen mit Rechtsformen? Hattet ihr schommal einen Verein gegründet? Ich hatte mit der letzten Band eine Gbr, denke aber doch über einen Verein nach.
 
saimeng schrieb:
DJs als reine Platenaufleger empfinde ich persönlich nicht als Künstler, nur wenn Sie richtig aktiv werden und eine eigene "Note" oder auch Interpretation reinbringen.

Orientiert Euch doch einfach am "Künstlerkatalog" der Künstlersozialvesicherung (Informationsschrift Nr. 6 der KSK).

Dort sind die Discjockeys aufgeführt aber mit einschränkendem Sternchen. Will heißen: die machen genau den vorgenannten Unterschied. Der reine "Plattenaufleger/-wechsler" ist kein Künstler sondern "Handwerker". Der DJ als "eigenkreatives Gesamtkunstwerk" ist dagegen inzwischen vielfach als Künstler legitimiert!.

Aber Eure Erfahrungen damit, dass deutsche Behörden mit dieser Szene "Umgangsprobleme" haben, kann ich nur teilen. Da heißt es hartnäckig sein!

lg.

saimeng schrieb:
Weswegen ich aber hier gelandet bin: Was habt ihr für Erfahrungen mit Rechtsformen? Hattet ihr schommal einen Verein gegründet? Ich hatte mit der letzten Band eine Gbr, denke aber doch über einen Verein nach.

Ich bin jetzt 27 Jahre in der Branche - davon 15 Jahre hauptberuflich - aber eine Band als eingetragener Verein ist mir noch nicht begegnet!

Den Gedanken finde ich aber interessant und werde mal selbst weiter darüber brüten... :confused:

lg.
 
Ich kam darauf, als ich mit meiner letzten Band in der Stadt plakatieren wollte.
Für Vereine wäre das wesentlich billiger gewesen, was ich für absoluten Schwachsinn halte - was soll denn die Rechtsform für einen Unterschied machen? :screwy:

Mit einer Vereinssatzung hat man auch ein bisschen mehr die Möglichkeit, die Rechte zu gestalten, als mit einer GbR, ob sie nun eingetragen ist oder nicht.
Aber ob es das ausmacht:confused:
 
Wir haben ehrlich gesagt auch schon darüber nachgedacht, uns als Verein anzumelden, haben das aber, aufgrund von Zeitmangels, erstmal liegengelassen.

Ich habe aber auch noch nie gesehen oder gehört, dass das jemand gemacht hat.

Meine Frage ist dabei: Was sind denn die Vorteile?? Ich kenn mich mit Vereinen leider überhaupt nicht aus... Ich hab mal gehört, dass man unversteuert Spenden annehmen kann. d.h. ich könnte einen Veranstalter bitten, mir für die Gage eine Spendenquittung zu geben und müsste dann keine/weniger Steuern zahlen... Ist das wirklich so einfach?

Ich werde mich irgendwann auch nochmal schlau machen und das Ganze dann hier posten...
 
Hi,

eine Band als Verein wäre meiner Meinung nach praktisch nicht zu realisieren.

Der Verein existiert (theoretisch) in 2 Formen:
- nach §21 BGB als nichtwirtschaftlicher Verein
- nach §22 BGB als wirtschaftlicher Verein

Grundtypus ist eigentlich der nichtwirtschaftliche Verein. Die Vorschriften über den verein sind i.A. darauf zugeschnitten. Es soll nichtwirtschaftlichen Personenvereinigungen möglich sein sich zu einer juristischen Person zusammenschließen zu können, um die damit verbundenen Vorteile (Haftungsbegrenzung!) nutzen zu können.

Der nichtwirtschaftliche Verein kann durch Eintragung ins Vereinsregister gegründet werden (siehe §21 BGB).

Der gegenpart dazu ist der wirtschaftliche Verein, also ein Zusammenschluss mehrerer, die "eine planmäßige, anbietende, entgeltliche Tätigkeit am Markt entfalten". Das wäre wohl bei einer Band gegeben.
Für solche wirtschaftliche Zusammenschlüsse gibt es aber besondere Rechtsformen, wie z.B. GmbH und AG. Der Regelungen dürfen nicht dadurch unterlaufen werden, dass sich Vereinigungen als wirtschaftliche Vereine gründen. Insbesondere ist ja z.B. bei einer GmbH ein Mindestkapital einzubezahlen. Das würde beim Verein entfallen.
Daher kann nach §22 BGB ein wirtschaftlicher Verein nur "in Ermangelung besonderer reichsgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung" erreichen. Daran sieht man mehrere Dinge:
1. Das BGB ist schon etwas älter. Reichs(!)gesetze gibts natürlich nicht mehr :D .
2. Eine Eintragung ist nicht möglich. Vielmehr müsste man eine staatliche Verleihung erreichen.
3. Die "Ermangelung besonderer Vorschriften" gibt es praktisch nicht! Es sind wohl keine Fälle denkbar, in denen die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Verein vorliegen würden, in denen nicht auch die Voraussetzungen für eine GmbH oder AG vorliegen würden. Deren Vorschriften dürfen dann aber nicht umgangen werden. Laut meinem Kommentar hier (Jauernig) wird §22 BGB für überflüssig gehalten, weil es eben keine Fälle gibt, in denen die Vorschrift anwendbar wäre. In einem anderen Kommentar (BGB-Handkommentar) steht allerdings, dass z.B. ausgerechnet die GEMA ein solcher wirtschaftlihcer Verein kraft staatlicher Verleihung ist, ansonsten aber auch kaum Fälle denkbar sind.

Also zusammenfassend würde ich (!) es so sehen, dass die Chancen eine Band als Verein durchzubringen gegen 0 tendieren. Ausnahmen wären hier höchstens "wohltätige" Bands.

Gruß Chris
 
  • Fast jeder Spielmanzug ist auch ein Verein oder Bestandteil eines solchen und bekommt auch Geld für seine Auftritte................
  • Aufwandsentschädigungen dürfen im Verein, auch wenn er nicht wirtschaftlich ist, durchaus gezahlt werden
  • Ein Invest z.B. in eine PA aus Einkünften aus Auftritten ist auch denkbar
Für mich ist eine Band mit bis zu 15 Gigs im Jahr als Verein absolut denkbar - man müsste bloß an der Satzung etwas "pfeilen".

Da ich gerade in den letzten Monaten 2 Vereine mit auf den Weg gebracht habe, werde ich das mal etwas intensiver checken.

Mit anderen Worten - juristisch spricht für mich im Moment nichts dagegen.

Topo :cool:
 
@topo:
Ja, du hast natürlich Recht. Die Frage wäre halt, welche Anforderungen jetzt genau an die "Wirtschaftlichkeit" gestellt werden.

Wie gesagt, also wirtschaftlicher Verein sehe ich persönlich kaum Chancen.

Die Frage wäre ob das als nichtwirtschaftlicher Verein klappt.
Dass Einnahmen auch bei nichtwirtschaftlichen Vereinen unschädlich sein können, ist klar. Sie dürfen aber nur Nebenzweck sein soweit ich weiß.

Ich kann es jetzt juristisch nicht zu 100% begründen, aber irgendweas sträubt sich bei mir, eine Band als nichtwirtschaftlichen Verein durchgehen zu lassen. Da passt einfach imho zu wenig: keine organschaftliche Struktur, keine Unabhängigkeit vom Bestand der Mitglieder usw.

Beim klassischen Musikverein sieht das natürlich wieder anders aus, da hast du recht. Da ist sowohl die körperschaftliche/organschaftliche Struktur da, die relative Unabhängigkeit von den Mitglieder (sofern überhaupt genug da sind) und die Erzielung von Einkünften wäre nur Nebenzweck.

Aber ob das so einfach auf eine "normale" Band zu übertragen ist? Hab da einfach meine Zweifel. Welchen Hauptzweck hätte denn der Verein deiner Meinung nach? Der muss doch in der Satzung stehen und bei der Eintragung angegeben werden, oder?
Ich würde mir da bei einer klassischen Band schwer tun einen solchen zu formulieren um auf Unwirtschaftlichkeit zu kommen. Förderung der Musikkultur :D ?
 
Soweit ich weiß darf man als eingetragener Verein keinerlei Einnahmen in die eigene Tasche stecken.
Jegliche Einnahmen müssen wieder in den Verein bzw. die Band reingesteckt werden.
Also wäre das nichts für Bands die Geld mit der Musik machen wollen.
Für Hobbykünstler allerdings villeicht eine ganz interessante Geschichte.
 
Also in diesem Bereich würden sich einige interessante "Gestaltungsmöglichkeiten" ergeben :D:

Man bedenke hier in erster Linie dem §3, EStG Absatz 26, auch bekannt unter "Übungsleiterfreibetrag", aus dem hervorgeht, dass "Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuuer oder vergleichbaren nebenberuflichen künstlersichen Tätigkeiten [...] bis zur Höhe von 1848 Euro im Jahr" steuerfrei sind.
Dabei käme man schon auf 154 € im Monat.:great: pro Person!
Dazu könnte der Verein natürlich die Aufwendungen für die Fahrtkosten erstatten, dabei gibt es zwar steuerfreie Grenzen, aber immerhin.
Und der Verein könnte noch fürs Essen und Getränke aufkommen für Saiten, die Versicherung der Band, die Kosten PR und Homepage und so weiter...

Also bis man soviel Verdient wäre es sicherlich interessant...
 
Korg schrieb:
Soweit ich weiß darf man als eingetragener Verein keinerlei Einnahmen in die eigene Tasche stecken.
Jegliche Einnahmen müssen wieder in den Verein bzw. die Band reingesteckt werden.
Also wäre das nichts für Bands die Geld mit der Musik machen wollen.
Für Hobbykünstler allerdings villeicht eine ganz interessante Geschichte.
aber spesenzahlungen, spritgeld, reisekosten (natürlich alles pro probe!!!) sind möglich, wie das dann als einnahmen bei den mitgliedern zu regeln ist, steht ja wieder auf einem anderen blatt.
um das ganze glaubwürdiger zu machen, werden die ganzen verwandten und bekannten als aktive/passive mitglieder aufgenommen, ziel ist natürlich die förderung der musikkultur!
aber: wenn alle instrumente, usw. vereinseigentum sind, ist aber wohl der nächste streit vorprogrammiert, wenn einer aussteigt. im zweifelsfall besteht dann als druckmittel die erpressbarkeit durch die wahren hintergründe des vereins.

aber ansonsten könnte das eine nette möglichkeit sein die gbr zu umgehen.
 
Ich habe mich ehrlich gesagt immer sehr stark davor gescheut, Gegenstände, die mehr als geringwertige Wirtschaftsgüter kosten, als Eigentum einer Gesellschaft zu machen. Grund war nicht nur die juristische Frage des Eigentums, sondern auch die steuerrechtliche zwecks Afa.

Bei der GbR hatten wir damals immer selbst die Instrumente gekauft (logischerweise), wodurch man sie selbst von der Steuer absetzen konnte.
In einem Verein würde das genau gleich aussehen. (wird auch so in Musikvereinen praktiziert)

Alles in allem kommt man m.E. nie um einen gut durchdachten Vertrag rum, weder in einer GbR, noch in einem Verein. Zudem würde ich mich immer in einem rechtssicheren Rahmen begeben. Man kommt so schnell in Streitigkeiten und Feindseligkeiten mit anderen Bands, Veranstaltern und so - ich will mir da von keinem ans Bein pissen lassen, sondern professionell handeln und andere anpissen :D
 

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