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geschützter Rock-song in Orchesterversion geschrieben

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shakespear007
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Hallo,

ich habe mir mal den Song vorgenommen What I've Done von Linkin Park.
Diesen Song habe ich in Filmmusik bzw. Instrumental erstellt, wo man nur 10sek. das Thema hört, bzw. den song richtig daran erkennt.
Nun meine Frage:
Darf man sowas kostenlos zum Anhören in einer Community veröffentlichen? Ich mein die Version ist von mir. nur die Akkrode sind von LinkinPark.^^

Was kostet ein Songrecht, wenn ich mit der Akkustikversion profit machen will bzw. es verkaufen möchte? Kennt sich da jmnd aus, wie hoch solche Lizenzen sind? Was es kostet?

Danke euch schonmal i.v.

Gruß Alex
 
Eigenschaft
 
Wenn es erkennbar ist dann nicht. Was "erkennbar" heißt muss im Zweifelsfall ein Richter bestimmen. Also würde eine fiktive Person sowas auf eine fiktive HP stellen würde ICH eher davon abraten.
 
Hallo,

selbstverständlich darf man das nicht, solange man sich nicht die Erlaubnis dafür geholt hat.
Was die kostet, weiß ich auch nicht, wenn ich es wissen wollte, würde ich die Rechteinhaber fragen. Die machen den Preis und zwar so, wie es ihnen beliebt.

Grüße
Jürgen
 
Hier möchte ich widersprechen:
Die machen den Preis so, dass Otto Huber erstr gar nicht auf die Idee kommt ihr Lied zu verwurschten.
 
Die machen den Preis so, dass Otto Huber erstr gar nicht auf die Idee kommt ihr Lied zu verwurschten.

Aber im Normalfall (!) kommt doch Otto Huber gar nicht erst auf die Idee, dass das Geld kosten könnte, fremde Lieder zu verwurschten. ;) Der verwurschtet erstmal und fragt hinterher.
 
Hier möchte ich widersprechen:
Die machen den Preis so, dass Otto Huber erstr gar nicht auf die Idee kommt ihr Lied zu verwurschten.

Möchte nochmal widersprechen:

So eine Anfrage wird nicht mal ganz gelesen, geschweige denn beantwortet.

Dafür muss auch wirklich Verständnis aufgebracht werden. Würden die Musikverlage solche Anfragen bearbeiten, hätten sie nichts mehr anderes zu tun.
 
Eventuell hilft das Zitatrecht weiter:

http://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html

Regelungen des deutschen Urhebergesetzes zum Musikzitat

Das deutsche Urhebergesetz (UrhG) erlaubt das Zitat im Paragraph 51 ...

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang ... einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Für die Übernahme von Musikstücken als Zitat gilt zudem das Änderungsverbot nach §62 [3] sowie die Pflicht zur Quellenangabe nach §63 Urhebergesetz [4].
 
OK, erstmal Danke für eure Antworten!
Dann kann ich das also so stehen lassen?
www.jump-community.de/donalex/inhalte

"Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang ... einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
 
Ich persönlich würde mich in so einem BEISPIELHAFTEN Fall, in keinster Weise auf das Zitatrecht stützen.

Und ich würde auch dringend davon Abstand nehmen, so einen Titel, der ja angeblich nur ein Zitat enthält noch mit dem Orignaltitel bennen. Wiederspruch in sich. Auch würde mir im Traum nicht einfallen, dann noch etwa als Interpreten "Berühmte Band feat. mich" anzugeben, da das sicherlich auch noch andere Rechte als das Urheberrecht verletzt.

:eek:
 
und wenn ich das Recht besitze? Wer weiß wieviel man dafür und wo hinlegen muss?
 
und wenn ich das Recht besitze? Wer weiß wieviel man dafür und wo hinlegen muss?
Da der Bearbeiter eines Werkes bei den Verwertungsgesellschaften wie der GEMA eingetragen wird und somit immer bei der Aufführung bzw Vervielfältigung seiner Bearbeitung am Gema Einkommen beteiligt wird, was klarerweise das Einkommen des Urhebers schmälert, wirst du, da Linkin Park keine Mehrverkäufe durch deine Bearbeitung erwarten kann sondern einfach nur deren Gemaauschüttung geschmälert wird, die Rechte für eine Bearbeitung nicht bekommen.
WEenn du doch dein Glück versuchen willst: Laut GEMA-Online-Titelsuche ist da übrigens Imagem Music zuständig und ein E-Mail kostet ja bekanntlich außer Zeit nicht viel.

Für eine Bearbeitung, die dem Urheber nützt, verlangt der Urheber normalerweise nichts. Wenn jetzt Linkin Park einen deiner Songs covern will, wirst du ihnen das kostenlos gewähren und auch einen Teil der Gemaauschüttung abgeben, wenn du klug bist.
Siehe auch GEMA Homepage. Deren Suchfunktion wirkt übrigens oft Wunder bei solchen Fragen.

An Notenausgaben werden die Urheber in der Regel mit 15%-20% beteiligt. Näheres zu Notenausgaben habe ich hier schon mal geschrieben, falls dich das interessiert. Auch unter dem obigen GEMA Link gibt es ein paar Infos dazu.
 
und wenn ich das Recht besitze? Wer weiß wieviel man dafür und wo hinlegen muss?

Willst Du ehrliche Antworten oder fragst Du solange, bis Du die Antwort bekommst, die Du hören willst? ;)

Meine Einschätzung, wenn Du von haus auf ankommst und einen 5stelligen Betrag für eine einmalige nichtkommerzielle Lizenz anbietest, KÖNNTEST Du Glück haben...

Denk doch mal kurz nach, alleine der Bearbeitungsvorgang, den so eine Anfrage, deren Prüfung und ein positiver Bescheid (Vertragsgestaltung und/oder -prüfung, etc.) beim Verlag auslösen, liegt betriebswirtschaftlich korrekt gerechnet sicherlich schon im oberen vierstelligen Bereich. Meinst Du sowas bearbeitet und entscheidet ein Praktikant im Home-Office?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ihr schon Gesetze zitiert, dann bitte vollständig. Gesetze sind dafür bekannt, dass jedes einzelne Wort ein Gewicht hat. Wenn man ein einzelnes auslässt, kann es den Sinn und Umfang des Gesetzes deutlich ändern!

§ 51 Zitate schrieb:
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

[...]
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Ein Zitat kann nicht für sich allein stehen. Es muss immer einen Bezug geben. Wenn du einen Song über Kurt Cobain und Nirvana schreibst und da kommt mal für eine Stelle der Riff von Smells like teenspirit, dann könnte vielleicht das Zitatrecht greifen. Wenn du aber einfach ein Lied schreibst und dessen Hauptmotiv ein klar erkennbares Motiv eines anderen geschützten Liedes ist zu dem es keinen Bezug gibt (um das schwammig auszudrücken - zu geringe Schöpfungshöhe), dann ist das kein Zitat, sondern ein Plagiat. Es sei denn man hat die Erlaubnis des Urhebers bzw Rechteinhabers. Wenn man das gesamte Lied verwurstet, haben wir ein Cover.
So hab ich das verstanden.
 
zur Ergänzung von Vali:

Sehr richtig UND:

3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Inwiefern ein Werk wohl selbsständig ist, das sich sogar mit dem Titel des zitierten Werkes schmückt...?
 

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