Koebes
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Hallo Leute,
Ich habe folgendes Problem: Wir machen mit unserer Band eine neue CD, die ich wie die alten beiden CDs selber zuhause produziere. Dabei nehme ich das Schlagzeug natürlich im Proberaum auf, GItarre und Bass dann über POD in meinem Wohnzimmer, Gesang ebenfalls dort. Momentan arbeiten wir am Gesang, d.h. wir würden es gerne, wenn nicht folgendes passiert wäre:
Montag abend haben wir von 19 bis 21 Uhr (wahrscheinlich etwas kürzer, am Ende haben wir nur noch die Takes rausgesucht, die wir behalten wollen) Gesang aufgenommen. Unsere Sängerin singt zugegebenermaßen laut, bestimmt lauter als die berühmte Zimmerlautstärke. Am Tag drauf sagt mir mein Vermieter (eigentlich ein netter Mensch) das sich jemand beschwert habe und mit Anzeige drohe, wer weiss ich nicht.
Soweit ich weiss, darf ich durchaus außerhalb der Ruhezeiten musizieren, die Frage ist nur, ob da die Aufnahmen auch drunterfallen. Komisch ist für mich auch, dass sich bei den ersten beiden CDs, die wir genauso produziert haben, niemand beschwert hat - das spielt natürlich im vorliegenden Fall keine Rolle. Ich würde ja auch gerne mit dem Beschwerdeführer reden, aber ich weiss ja nicht, wer er ist. Üben darf ich auf jeden Fall außerhalb der Ruhezeiten, und die beginnt mMn um 22 Uhr. Ironischerweise übe ich mit dem POD, also nicht besonders laut. Aber Gesang ist ja nicht mein Instrument, und um meine Stimme geht es nicht (die ist bestimmt Lärmbelästigung ) - Es geht darum, ob ich außerhalb der Ruhezeiten den Gesang der Sängerin in meiner Wohnung aufnehmen darf, dabei räume ich durchaus ein, dass die laut singt.
Weiss irgendjemand, wie ich rausfinden kann, wann bzw. ob ich in meiner Wohnung Gesangsaufnahmen machen darf? Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Natürlich könnten wir auch mit dem Gesang in den Proberaum gehen, aber das ist natürlich immer sehr lästig.
Vielen Dank und liebe Grüße,
K.
Ich habe folgendes Problem: Wir machen mit unserer Band eine neue CD, die ich wie die alten beiden CDs selber zuhause produziere. Dabei nehme ich das Schlagzeug natürlich im Proberaum auf, GItarre und Bass dann über POD in meinem Wohnzimmer, Gesang ebenfalls dort. Momentan arbeiten wir am Gesang, d.h. wir würden es gerne, wenn nicht folgendes passiert wäre:
Montag abend haben wir von 19 bis 21 Uhr (wahrscheinlich etwas kürzer, am Ende haben wir nur noch die Takes rausgesucht, die wir behalten wollen) Gesang aufgenommen. Unsere Sängerin singt zugegebenermaßen laut, bestimmt lauter als die berühmte Zimmerlautstärke. Am Tag drauf sagt mir mein Vermieter (eigentlich ein netter Mensch) das sich jemand beschwert habe und mit Anzeige drohe, wer weiss ich nicht.
Soweit ich weiss, darf ich durchaus außerhalb der Ruhezeiten musizieren, die Frage ist nur, ob da die Aufnahmen auch drunterfallen. Komisch ist für mich auch, dass sich bei den ersten beiden CDs, die wir genauso produziert haben, niemand beschwert hat - das spielt natürlich im vorliegenden Fall keine Rolle. Ich würde ja auch gerne mit dem Beschwerdeführer reden, aber ich weiss ja nicht, wer er ist. Üben darf ich auf jeden Fall außerhalb der Ruhezeiten, und die beginnt mMn um 22 Uhr. Ironischerweise übe ich mit dem POD, also nicht besonders laut. Aber Gesang ist ja nicht mein Instrument, und um meine Stimme geht es nicht (die ist bestimmt Lärmbelästigung ) - Es geht darum, ob ich außerhalb der Ruhezeiten den Gesang der Sängerin in meiner Wohnung aufnehmen darf, dabei räume ich durchaus ein, dass die laut singt.
Weiss irgendjemand, wie ich rausfinden kann, wann bzw. ob ich in meiner Wohnung Gesangsaufnahmen machen darf? Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Natürlich könnten wir auch mit dem Gesang in den Proberaum gehen, aber das ist natürlich immer sehr lästig.
Vielen Dank und liebe Grüße,
K.
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