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Gema Werksnummer

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cortexdk1
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Hallo zusammen.

Angenommen eine Band - nicht Mitglied bei der Gema! - produziert eine Kleinserie an CD's und lässt diese pressen.
Fürs Pressen braucht das Werk natürlich eine Befügniss von der Gema,
die wurde von der Band auch gemäß allen Regel (ink. Angabe zur Sondervergütung weil die CD's nicht im regulären Tonhandel erscheinen)
ausgefüllt und eingesendet. Zwei Quartale später erhält diese Band nun eine Rechnung von der Gema
und plötzlich haben die Werke eine offizelle Werksnummer?
Dabei ist die Band doch gar nicht Mitglied?
Hat jmd. schon einmal von anderen Bands und von ähnlichen Fällen gehört?
Ist die Musik der Band nun Gemarepertoir?
 
Eigenschaft
 
  1. Befinden sich auf der CD Werke eines GEMA-Mitgliedes?
  2. Wenn nicht: Wieso wurde an die GEMA eine "Sondervergütung" bezahlt? Für CDs ohne GEMA-Werke bekommt man eine kostenlose Freistellungsbescheinigung. Mit dieser erhält man die CDs vom Presswerk.
 
ambee
  • Gelöscht von ambee
Danke!

Zu 1: Nein, kein Gema-Mitlglied beteiligt

Zu 2. Was ich meinte war die sogenannte: Herstellungsmeldung Sonderproduktion - Trägerherstellung zum Vertrieb und zur Verbreitung als eine Sonderproduktion (VR-T-H 2)

Die Band hat ja eine Woche später schon die Auslieferungsgenehmigung erhalten.
 
Dann hat die Band einen Fehler gemacht. Zur Vervielfältigung GEMA-freier Werke ist weder eine Anmeldung nötig noch werden irgendwelche Tarife fällig. Der Tarif VR-T-H 2 ist explizit zur Vervielfältigung von GEMA-Werken, entsprechend ist die GEMA davon ausgegangen, dass es sich um GEMA-Werke handelt und schreibt nun eine Rechnung.

Zur Vervielfältigung von nicht-GEMA-Werken benötigt man lediglich eine Freistellung, diese bekommt man über einen kostenlosen Freistellungsantrag, das sollte aber auch das Presswerk wissen.


In diesem Fall würde ich mit der GEMA in Kontakt treten und den Irrtum auflösen.
 
Ah, super! Danke!
Das wird die Band sicherlich freuen ;-)


Der Freistellungsantrag bzw. Lizenantrag den man online findet spricht aber vom normalen Vertrieb.

Darum hat die Band den spez. VR-T-H2 ausgefüllt.
Denn man dachte, ein Lizenzantrag führt zur Freistellung, wenn der geplante Tonträger keine geschützten Werke enthält.
Dort steht ebenfalls "Vervielfältigung von Werken des GEMA-Repertoires auf handelsüblichen Tonträgern "

Für Gemamitglieder die ihre CD pressen lassen wollen gibt ja : https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-gema-mitglieder-mit-eigenen-werken/

Sehr verwirrend alles!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Art des Vertriebs ist erstmal völlig egal. Zuerst prüft man, ist GEMA-Repertoire auf der Vervielfältigung. Wenn nein, dann ist das Thema erledigt, die GEMA braucht nicht zu wissen was man mit seinen CDs anstellt. Erst wenn die Antwort ja ist, kann man sich einen entsprechenden Tarif suchen.

Einen eigenen Antrag für die Freistellung gibts nicht. Man trägt in den Standard-Bogen Urheber und Titel ein und die GEMA prüft das mit ihrer Datenbank gegen. Wenn die GEMA die Kombination aus Urheber/Titel nicht kennt, dann gibts das Ok an das Presswerk und es gibt keine Rechnung. Probleme kanns erst geben, wenn man zufällig genauso heißt wie ein bereits bei der GEMA gemeldeter Urheber und einen Song geschrieben hat, der genauso heißt wie ein Werk dieses Urhebers.
 
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Die Band sagte mir, die Rechnung ist jetzt erst seit nach einen halben Jahr eingetrudelt.
Und bei der GEMA kann kein Song gemeldet sein.

Am bestens ist es wohl doch mal da direkt nachzuhaken.

Danke dir!!!
 

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