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GEMA Werke anmelden: Wieviel Prozent die Anteile vergeben?

Mac2
Mac2
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Hallo zusammen,

Ich bin seit kurzem GEMA-Mitglied und möchte meine "Werke" bei der GEMA online anmelden. Neben dem nicht direkt zu erschließenden Online-Formular stelle ich mir die Frage, wie ich die Anteile verteile.
Man kann ja in Prozent den Anteil verteilen von: Aufführungs(AR)- und Vervielfältigungsrecht (VR).

Es gibt zwei Beteiligte:
  • Ich habe komponiert, Instrumente eingespielt/aufgenommen, gemischt.
  • Der Sänger hat die Gesangsmelodie (auf Basis der Komposition) entwickelt, Texte geschrieben und eingesungen.
Wie würdet ihr die Anteile verteilen?
Was ist "vernünftig"?

Freue mich auf Feedback.

VG

Marc
 
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In der von dir beschriebenen Konstellation sollte m.E. der Sänger 100% Textdichteranteil erhalten und du 100% Kompositionsanteil. Je nachdem wie hoch die schöpferische Leistung des Sängers beim Entwickeln der Gesangsmelodie war, könnte der Sänger auch 10% oder 20% Kompositionsanteil erhalten und du entsprechend nur 90% oder 80% Kompositionsanteil. Ein bisschen würde ich auch berücksichtigen, ob der Text starke inhaltliche Aussagen transportiert, oder überwiegend aus "Schalalala" besteht.

Üblicherweise trägt man bei AR und VR dieselben Werte ein.

Ist der Sänger ebenfalls GEMA-Mitglied? Falls nicht, gehen die auf seinen Anteil entfallenen Erlöse in den sogenannten "Ausfall", kämen also anderen Mitgliedern zugute.

Die Leistungen "Einsingen" und "Instrumente einspielen" sind gar nicht GEMA-relevant, sondern werden, wenn die Songs im Radio laufen, von der GVL vergütet. Relevant für die GEMA ist nur das Komponieren und Textschreiben.
 
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Hi,

Danke für deine Rückmeldung.
Der Sänger ist auch GEMA-Mitglied.
GVL...kenne ich noch nicht. Werde ich Mal nachgucken.


Viele Grüße

Marc
 

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