B
Banging
Registrierter Benutzer
Hallo, ich habe bereits die SuFu benutzt und bin leider nur teils fündig geworden.
Ich habe bis dato bei der Registration eines Werkes immer Glück gehabt, das immer nur 2 bzw 3 Personen mit einfacher Aufteilung der % beteiligt waren. Nun habe ich ein Problem bei der Anmeldung eines Werkes. (Ich arbeite mit Amerikanischen Künstlern zusammen).
Für einen song ist folgende Aufteilung 30% für mich als Komponist, 20% für den Co-Writer und 50% für den Writer der den song auch geplaced hat. Sprich 20%/30%/50% = 100%
Bei der GEMA Werkanmeldung was mich schon länger stört ist, das jede Rolle (Komponist (muss) 100% + Textdichter (muss) 100% = 200%) immer 100% entsprechen muss. (Sprich Komponist 100% - Textdichter 100% = 50/50) Aber wenn ich jetzt bei mir als Komponist 100% eintrage bekomme ich ya dann direkt 50% was dann wiederum keinen Sinn machen würde? Ich weiß grade einfach nicht, wie ich das aufteilen soll. Oder ich versteh das ganze Prinzip grade überhaupt nicht..
Was ich bei der SuFu gefunden habe ist folgendes:
Freie Aufteilung der Urheberanteile im Aufführungsrecht
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Formulare/gema_anlage_anteile.pdf
Ich denke mal, das ist einfach ein zusatz Blatt, das man ausdruckt und zu den Werkanmeldungs Blättern beilegt? Aber es kann doch nicht sein, das die GEMA im Jahre 2013 nicht fähig ist, das Online mit einzubinden?
Ich hoffe eigentlich das ich das ganze Prinzip nicht verstanden habe und es eine ganz einfache Lösung gibt Mir platzt langsam der Kopf und ich glaube ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Hoffe ihr könnt mir helfen und ich hoffe ich hab das Verständlich genug erklärt..
Ich habe bis dato bei der Registration eines Werkes immer Glück gehabt, das immer nur 2 bzw 3 Personen mit einfacher Aufteilung der % beteiligt waren. Nun habe ich ein Problem bei der Anmeldung eines Werkes. (Ich arbeite mit Amerikanischen Künstlern zusammen).
Für einen song ist folgende Aufteilung 30% für mich als Komponist, 20% für den Co-Writer und 50% für den Writer der den song auch geplaced hat. Sprich 20%/30%/50% = 100%
Bei der GEMA Werkanmeldung was mich schon länger stört ist, das jede Rolle (Komponist (muss) 100% + Textdichter (muss) 100% = 200%) immer 100% entsprechen muss. (Sprich Komponist 100% - Textdichter 100% = 50/50) Aber wenn ich jetzt bei mir als Komponist 100% eintrage bekomme ich ya dann direkt 50% was dann wiederum keinen Sinn machen würde? Ich weiß grade einfach nicht, wie ich das aufteilen soll. Oder ich versteh das ganze Prinzip grade überhaupt nicht..
Was ich bei der SuFu gefunden habe ist folgendes:
Freie Aufteilung der Urheberanteile im Aufführungsrecht
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Formulare/gema_anlage_anteile.pdf
Ich denke mal, das ist einfach ein zusatz Blatt, das man ausdruckt und zu den Werkanmeldungs Blättern beilegt? Aber es kann doch nicht sein, das die GEMA im Jahre 2013 nicht fähig ist, das Online mit einzubinden?
Ich hoffe eigentlich das ich das ganze Prinzip nicht verstanden habe und es eine ganz einfache Lösung gibt Mir platzt langsam der Kopf und ich glaube ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Hoffe ihr könnt mir helfen und ich hoffe ich hab das Verständlich genug erklärt..
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