• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Gema Vollmacht/Rechtsnachfolger??

  • Ersteller Earl Grey
  • Erstellt am
Earl Grey
Earl Grey
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
14.11.24
Registriert
24.02.09
Beiträge
8
Kekse
0
Ort
Berlin
Hallo

Ich habe Fragen zu folgender Situation: Die Band hat eine CD über ein Label herausgebracht. bei der Anmeldung wurden die einzelnen Songs zu gleichen Teilen an die Mitglieder der Band verteilt d.h. Mitglied A ist Urheber für für 2 Songs, Mitglied B ist Urheber für 2 Songs und so weiter. Nun ist die Situation eingetreten, das sich nicht alle Mitglieder bei der Gema anmelden wollen (der kosten wegen).
Die Frage, kann sich ein Mitglied der Band bei der Gema anmelden und die anderen stellen ihm eine Vollmacht aus das er berechtigt ist die Tantiemen einzuziehen und zu verwalten.

Gruß
Earl
 
Eigenschaft
 
wieviele Titel sind denn auf der CD, die im Radio laufen? Oder im TV, oder von Spiele-Entwicklern komplett verwendet werden?

Wenn die Band die Titel 20x im Jahr spielt, dann überwiegen die Ausgaben, die eine Mitgliedschaft bei der GEMA verursachen, die Einnahmen bei weitem - macht Euch Gedanken, ob die Mitgliedschaft bei der GEMA überhaupt lohnt.
Ansonsten nur einen Freistellungsbescheid beantragen für die CD.
 
Leider ist das alles schon so gelaufen, es ist also zu spät für einen freistellungsbescheid.
 
Die Frage, kann sich ein Mitglied der Band bei der Gema anmelden und die anderen stellen ihm eine Vollmacht aus das er berechtigt ist die Tantiemen einzuziehen und zu verwalten.
-> Nein. Die Einnahmen für Werke, deren Urheber keiner Verwertungsgesellschaft angehören, gehen in den "Ausfall". Lediglich ein Musikverlag wäre berechtigt, im Auftrag eines Nicht-GEMA-Mitglieds Tantiemen für den Urheber einzuziehen (nur Mechanisches Recht, nicht Aufführungsrecht).
Der Begriff "Rechtsnachfolger" wird bei der GEMA für Personen/Firmen verwendet, die für ein verstorbenens GEMA-Mitglied Zahlungen empfangen (laut Gesetz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers).

Übrigens: Die Herstellungsmeldung des Labels ersetzt nicht die Werkanmeldung.

Es wäre möglich, dass nur ein Bandmitglied Mitglied bei der GEMA wird und alle Songs zu 100% auf sich anmeldet. Es sollten dabei unbedingt exakt dieselben Titelschreibweisen verwendet werden, damit die GEMA die Tantiemen aus der Tonträger-Herstellungsmeldung auch den richtigen Werken zuordnen kann (obwohl das Label damals andere Urheber eingetragen hatte). Das GEMA-Mitglied kann dann später "hintenrum" Teile von seinen GEMA-Ausschüttungen an die anderen Bandmitglieder verteilen. (Den anderen Bandmitgliedern ist aber zu empfehlen, dies innerhalb der Band vertraglich abzusichern.)

Wenn die Band die Titel 20x im Jahr spielt, dann überwiegen die Ausgaben, die eine Mitgliedschaft bei der GEMA verursachen, die Einnahmen bei weitem - macht Euch Gedanken, ob die Mitgliedschaft bei der GEMA überhaupt lohnt.
Das kann ich nicht bestätigten - nach meiner Erfahrung überwiegen die GEMA-Einnahmen bei 20 Konzerten im Jahr (bei denen die Band nur eigene Songs spielt und hinterher einen Musikfolgebogen an die GEMA übermittelt) bei weitem die Ausgaben, die eine Mitgliedschaft bei der GEMA verursachen.
 
Grund: zu früh gepostet, text war noch nicht fertig editiert
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben