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NBG
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Hallo,
mal ein fiktiver Fall:
Künstler X ist in der GEMA und hat aber wenige Verkäufe in den gängigen Download-Portalen.
Was ist jetzt wenn Künstler X seine *kostenlos* auf seiner Homepage zum Download stellt?
Fallen dann irgendwelche Abgaben an die GEMA an?
Wäre ein Link auf ein MP3 auf dem Server nicht schon wieder sowas wie Streaming was genehmigungspflichtig ("Eigenpräsentation") ist?
Danke,
NBG
mal ein fiktiver Fall:
Künstler X ist in der GEMA und hat aber wenige Verkäufe in den gängigen Download-Portalen.
Was ist jetzt wenn Künstler X seine *kostenlos* auf seiner Homepage zum Download stellt?
Fallen dann irgendwelche Abgaben an die GEMA an?
Wäre ein Link auf ein MP3 auf dem Server nicht schon wieder sowas wie Streaming was genehmigungspflichtig ("Eigenpräsentation") ist?
Danke,
NBG
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