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GEMA und kostenlos Tracks abgeben

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NBG
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Hallo,

mal ein fiktiver Fall:

Künstler X ist in der GEMA und hat aber wenige Verkäufe in den gängigen Download-Portalen.

Was ist jetzt wenn Künstler X seine *kostenlos* auf seiner Homepage zum Download stellt?

Fallen dann irgendwelche Abgaben an die GEMA an?

Wäre ein Link auf ein MP3 auf dem Server nicht schon wieder sowas wie Streaming was genehmigungspflichtig ("Eigenpräsentation") ist?

Danke,
NBG
 
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Naja, also laut GEMA Website betrifft die Eigenpräsentation nur das Streaming, also laut Detailinfos (https://www.gema.de/fileadmin/user_...ormationen/information_eigenpraesentation.pdf) nur das Anhören des Materials.
Meiner Meinung nach entspricht ein Link auf ein MP3 File keineswegs nur dem möglichen Anhören, sondern eher einem Download.

Außerdem hätte ich persönlich vor dem Punkt:
"Über die Website zur Eigenpräsentation werden keinerlei Einnahmen erzeugt"
doch gehörig Respekt, denn streng genommen könnten sogar ein Merch-Onlineshop oder ein paar Google Werbeanzeigen als "Einnahmen" gewertet werden.

Also wenn ich mich als noch unbekannte Band bei der GEMA anmelden würde, würde ich für den Anfang doch die kompletten Onlinrechte aus dem Berechtigungsvertrag heraustreichen, da deren kostenlose Verfügbarkeit für noch unbekannte Bands vor allem am Anfang doch sehr essentiell sein kann.
Falls eine Band dies nicht gemacht haben sollte, würde ich als GEMA Mitglied doch sehr genau bei meiner zuständigen GEMA-Bezirksstelle nachfragen, was ich denn genau auf meiner Homepage veröffentlcihen darf oder wieviel ein kostenlos angebotener Download kostet. Vor allem unter der Vorahnung, dass ich die bezahlten Gebühren abzüglich der GEMA-Bearbeitungsgebühr sowieso über die nächste Abrechnung wieder zurückbekommen sollte.

Greets wuiii
 
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