P
paul_93
Registrierter Benutzer
- Zuletzt hier
- 09.03.19
- Registriert
- 19.10.10
- Beiträge
- 192
- Kekse
- 0
Hallo,
ich hätte da eine allgemeine Frage zu dem GEMA-Formular "Umsatz- und Besuchermeldung nach dem Konzert":
https://www.gema.de/fileadmin/user_...Formulare_aida/meldung_unterhaltungsmusik.pdf
Undzwar geht es um das Eintrittsgeld:
Verlangt die GEMA einen Anteil, wenn man Eintritt kassiert hat? (unabhängig davon ob man (ausschließlich) eigene Songs gespielt hat oder nicht??)
Wenn man urheberrechtlich geschützte Werke aufführt, ist es ja klar, dass die GEMA sich darum kümmert, dass der Urheber seine Tantiemen bekommt. Aber wie ist das, wenn man ausschließlich eigene Songs spielt, die nicht urheberrechtlich geschützt sind?
Vielen Dank!
ich hätte da eine allgemeine Frage zu dem GEMA-Formular "Umsatz- und Besuchermeldung nach dem Konzert":
https://www.gema.de/fileadmin/user_...Formulare_aida/meldung_unterhaltungsmusik.pdf
Undzwar geht es um das Eintrittsgeld:
Verlangt die GEMA einen Anteil, wenn man Eintritt kassiert hat? (unabhängig davon ob man (ausschließlich) eigene Songs gespielt hat oder nicht??)
Wenn man urheberrechtlich geschützte Werke aufführt, ist es ja klar, dass die GEMA sich darum kümmert, dass der Urheber seine Tantiemen bekommt. Aber wie ist das, wenn man ausschließlich eigene Songs spielt, die nicht urheberrechtlich geschützt sind?
Vielen Dank!
- Eigenschaft
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: