Wolle69
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Servus!
Eine befreundete Band will eine CD pressen lassen (Presswerk). Das Presswerk will eine Freigabe für's Master, wo drin steht, dass alle GEMA-Gebühren entrichtet wurden oder (wie im zutreffenden Fall) keine GEMA-pflichtigen Lieder gespielt werden. Dieses Prozedere dient sicherlich nur dem Selbstschutz des Presswerkes, weil sie sonst evtl. an einer Urheberrechtsverletzung beteiligt wären (bzw. dieses Risiko eingehen würden).
Anderer Fall: keine CD, sondern Veröffentlichung im Internet. Muss man sich dann auch so eine Bestätigung von der GEMA holen? Sollte man es tun, auch wenn es nicht sein müsste?
Gecovert ist nichts, ebensowenig teilweise geklaut...aus Sicht der Urheber der Lieder natürlich...
Ciao
Wolle
EDITH verriet mir, dass man hier nur man sein darf....
Eine befreundete Band will eine CD pressen lassen (Presswerk). Das Presswerk will eine Freigabe für's Master, wo drin steht, dass alle GEMA-Gebühren entrichtet wurden oder (wie im zutreffenden Fall) keine GEMA-pflichtigen Lieder gespielt werden. Dieses Prozedere dient sicherlich nur dem Selbstschutz des Presswerkes, weil sie sonst evtl. an einer Urheberrechtsverletzung beteiligt wären (bzw. dieses Risiko eingehen würden).
Anderer Fall: keine CD, sondern Veröffentlichung im Internet. Muss man sich dann auch so eine Bestätigung von der GEMA holen? Sollte man es tun, auch wenn es nicht sein müsste?
Gecovert ist nichts, ebensowenig teilweise geklaut...aus Sicht der Urheber der Lieder natürlich...
Ciao
Wolle
EDITH verriet mir, dass man hier nur man sein darf....
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