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benny1976
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Hallo!
Ich hoffe, ich formulier es diesmal richtig
Ein Urheber ist Mitglied der Gema und veröffentlicht als Selbstbrenner eine CD. Die Gema will wissen, wie hoch die Stückzahl ist. Was gibt er da an?
Und was passiert eigentlich, wenn der Urheber versäumt, gewisse Lizenzen zu beantragen, zum Beispiel wegen Streaming oder Verkäufen auf der eigenen Webseite?
Eigentlich vertritt die Gema ja die Rechte der Urheber. Würde eine andere Person etwas mit dem Material des Urhebers anstellen, gäbe es mächtig Ärger. Aber wie ist das in diesem Fall. Würde die Gema dann im Namen des Urhebers gegen ihn selber vorgehen?
Ich hoffe, ich formulier es diesmal richtig
Ein Urheber ist Mitglied der Gema und veröffentlicht als Selbstbrenner eine CD. Die Gema will wissen, wie hoch die Stückzahl ist. Was gibt er da an?
Und was passiert eigentlich, wenn der Urheber versäumt, gewisse Lizenzen zu beantragen, zum Beispiel wegen Streaming oder Verkäufen auf der eigenen Webseite?
Eigentlich vertritt die Gema ja die Rechte der Urheber. Würde eine andere Person etwas mit dem Material des Urhebers anstellen, gäbe es mächtig Ärger. Aber wie ist das in diesem Fall. Würde die Gema dann im Namen des Urhebers gegen ihn selber vorgehen?
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