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GEMA-Lizenz

  • Ersteller trebor90
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T
trebor90
Guest
Haloo Leute im Forum,

ich habe mal ne Frage in Sachen Sicherung geistigen Eigentums:
Wisst ihr wie viel und inwiefern es kostet, wenn man die Rechte an seinen Werken durch die GEMA schützen lassen möchte?!

Ich war schon einmal auf der Homepage aber dort gibt es keine "Preislisten" o. Ä..
Hat sich jemand seine Lizenzen sichern lassen oder weiß etwas darüber?!


LG trebor90 (robert)
 
Eigenschaft
 
Ja gut, tut mir Leid. Habe wohl das falsche Forum erwischt, dachte es wäre das richtige.
Scheint ja ein recht tolerantes Forum zu sein, was nicht gleich mit kommentarloser Löschung eines Beitrages droht :)

Aber wer kommt denn darauf, dass es man "Rechtliches" in Musik-Instrumente & Knwo-How findet ...

________
Robert
PS: Was macht die GEMA denn dann (bitte keine Wikipedia-/ andere Verlinkung. Ich frage ja EUCH, kein Lexikon ...
 
Also kurz erklärt, treibt die GEMA das Geld ein, was du bekommst, wenn deine Lieder irgendwo von irgendwem gespielt werden.

Über eine dortige Anmeldung würde ich aber ganz genau nachdenken, aber das wirst du auch merken, wenn du dich hier mal so ein bisschen in die Materie einliest, gibt da ja mehrere Diskussions-Stränge dafür..

Gruß
Nordwolf
 
Du kannst bei der Gema Mitglied werden und bezahlst halt deinen Mitgliedsbeitrag.
Darin sind so weit alle deine Songs geschützt die du dort meldest.
Weitergehende Kosten enstehen nicht. (soweit mir bekannt ist).

Du kannst aber auch einzelne Stücke als Nichtmitglied schützen lassen.
Die Kosten sind laut Aussage eines Bekannten ca. 200€ pro Song.
Ob die Aussage stimmt weis ich allerdings auch nicht genau (Halbwissen eben)

Ich bin halt kein Freund von dem Verein :redface:

Also wenn einer was Genaues weis, bitte berichtigen!

Aber du kannst deine Songs unter die Creative Common stellen.
Rechtlich ist das Ganze sogar ziemlich Wasserfest!
http://musixxbox.com/musixxbox/creative-common-lizenz

Nine Inch Nails veröffentlicht unter der CC-Lizenz
http://musik.klarmachen-zum-aendern.de/node/44

Noch ein bekannteres Beispiel ist Radiohead
http://bluesratblues.wordpress.com/2008/07/16/radiohead-house-of-cards-musikvideo/

Du musst dir über alle Vor und Nachteile im klaren sein.
Wenn du deine Songs nicht in hohen Zahlen verkaufst, macht eine Gemaanmeldung nicht viel Sinn.
Und wenn du nicht viele Konzerte gibst, auch nicht!
Und meist musst du dich auch selbst um die Knete kümmern, doch das regelt nicht die Gema, sondern die GVL.

Ich kenn halt einige Mukker, die nicht mit der Gema zufrieden sind, aber den meisten die ich kenne ist halt egal ob sie dafür Knete sehen.
Eben halt Musiker aus Leidenschaft neben dem eigentlichen Job.

Gruß Klaus
 
deine urheberrechte schützt die gema nicht, sie schützt nur davor dass jemand deine werke vervielfältigt oder aufführt ohne dich zu bezahlen.


um was muss man sich bitte bezüglich knete und gvl selber kümmern?!?
 
Zum Schutz der Rechte muste halt beim Notar deine Orginal-Songs hinterlegen.
Noten, Audio und womit du Deine Songs Produziert hast.
Evtl auch die einzelnen Spuren.
Lösung evtl : http://www.priormart.com/de/

Die Sache mit dem versiegeltem Einschreiben an sich selbst hat evtl. keine Rechtssicherheit.

@ambee
Ein ehemaliges Mitglied der Gema hat mir erzählt, das er sich selbst um die Auszahlungen kümmern musste.
Von alleine ging da nix.
Er musste halt ständig die Augen draufhaben. Das hat ihn tierisch genervt.
Einzelheiten hat er mir nicht erzählt, aber ich kann ja mal genauer nachfragen.

Kann aber auch in seinem Fall eine Ausnahme gewesen sein.
 
Du kannst aber auch einzelne Stücke als Nichtmitglied schützen lassen.
Die Kosten sind laut Aussage eines Bekannten ca. 200€ pro Song.

Ich weiss nicht, wen oder was Du damit meinst, aber bei der GEMA ist das nicht möglich.
Die GEMA nimmt die Ansprüche ihrer berechtigten Mitglieder wahr und schützt auch wie ambee bereits richtig ausführte, die Songs nicht. Der urheberrechtliche Schutz besteht bereits per Gesetz. Die vergibt die Nutzungsrechte für die Werke des Repertoires ihrer Mitglieder.

(Halbwissen eben)

Ich bin halt kein Freund von dem Verein :redface:

Aber für diese Bewertung reicht das Halbwissen aus!? ;)

Kannst Du das nochmal näher erläutern, was Dein Kumpel bzgl. der Nichtausschüttung durch die GEMA gesagt hat!? Das hab ich nicht verstanden. Fest steht, dass die GEMA nur ausschüttet, wenn sie von Nutzungen weiss, dann tut sie es aber auch. Dazu verpflichtet sie sich mit dem Berechtigungsvertrag mit dem Mitglied. Wenn z.B. ein Veranstalter die Musikfolgen (Setlists) nicht an die GEMA weiterleitet, dann weiss die GEMA nichts von der Nutzung und kann demzufolge auch nicht ausschütten. Aber die Einzelheiten würden mich tatsächlich mal interessieren.

Denn Zusammenhang mit der GVL sehe ich hier im Übrigen überhaupt nicht.

Grüße
Marc
 
Der urheberrechtliche Schutz besteht bereits per Gesetz.
Das sollte man immer wieder betonen und irgendwo dick hinschreiben, weil viele das nicht wissen. Man muss auch nicht zum Notar. Bei diesen ganzen Dingen geht es nur darum einen Beweis zu haben. Hab letzetens noch in einem anderen Forum gelesen, wo einer irgendwas lustiges gesagt hat, und darauf ein anderer meinte "Hey, das ist gut, das würde ich mir urheberrechtlich schützen lassen". Das geht nicht. Man kann sich nicht etwas "urheberrechrlich schützen lassen". Entweder es hat eine solche Schöpfungshöhe, dass es geschützt wird, oder eben nicht.
 
"Hey, das ist gut, das würde ich mir urheberrechtlich schützen lassen". Das geht nicht. Man kann sich nicht etwas "urheberrechrlich schützen lassen". Entweder es hat eine solche Schöpfungshöhe, dass es geschützt wird, oder eben nicht.

Hi,

hierzu eine Nachfrage. Bezieht sich deine Anmerkung nur auf Musikstücke oder auch auf andere Bereiche (z.B. Firmenlogos, Werbesprüche u.s.w)?

Grüße

convoice
 
Auf alle Werke, die dem Urheberrecht unterleigen. Das sind nicht nur Musikstücke, auch Texte, Filme, Bilder...
Bei Firmenlogos und Werbesprüchen kommt noch mal das Markenrecht hinzu, was zunächst mal unabhänig vom Urheberrecht ist. Da kenne ich mich auch nicht so aus. Da geht es in erster Linie darum, dass keine Verwechslungen entstehen bzw. unter eben ein anderes Produkt unter deinem namen veröffentlich wird (und die dann davon profitieren->Plagiat). Sowas kann/muss man beim Marken- und Patentamt anmelden. Weil irgendein Logo und simpler Spruch hat jetzt nicht unbedinmgt so eine Schöpfungshöhe, dass er urheberrechtlich geschützt ist. Da muss man sich dann schon drum kümmern. Das Markenrecht ist ja auch nicht so absolut; wenn man zwei Unternehmen hat, die in völlig unterschiedlichen Geschäftsfeldern arbeiten, dann ist das ja nicht schlimm, wenn die gleich heißen. Gibt es ja auch genügend Beispiele für.
 

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