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GEMA - Identitätsnachweis?

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FloydPandora
FloydPandora
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Hallo!

Ich hab mal eine Frage zur GEMA (soll vorkommen ;)).

Nehmen wir an, man würde als GEMA-freier Künstler eine GEMA-Liste ausfüllen und dabei einen Künstlernamen verwenden als Urheber. Im Prinzip sollte das ja keine Rolle spielen, wenn man eh nicht gemeldet ist.
Was ist aber, wenn die GEMA einen Veranstalter dann nach einem Identitätsnachweis des Ausfüllenden fragt, und das lange nach der eigentlichen Veranstaltung (halbes Jahr etwa):

1.Darf die GEMA danach fragen und wozu macht sie das, obwohl es sonst nicht der Fall ist?
2.Was passiert, wenn der Künstler keinen Nachweis geben kann?
3.Was, wenn der Veranstalter gar keinen Kontakt mehr zum Künstler hat? Würde er dann irgendwelche Probleme bekommen?
 
Eigenschaft
 
kopie vom gastspielvertrag hinschicken?

seit wann interessiert die gema welcher künstler wo spielt? es kommt doch nur auf die gespielten werke an, wenn gema-künstler nicht-gema-repertoire spielen wird ebenso keine gebühr fällig
 
Genau das frage ich mich ja auch

Aber es kommt vor, dass die GEMA beim Veranstalter auch ein halbes Jahr nach Konzert einen Beweis verlangt, dass ein Künstler seinen bürgerlichen Namen angegeben hat, obwohl die Titel nicht GEMA-gemeldet sind.

Und daher wie gesagt meine Frage: Dürfen die das? und Was macht ein Veranstalter in dem Fall, wenn er keinen Kontakt mehr zum Künstler hat?
 
kopie vom gastspielvertrag hinschicken?

seit wann interessiert die gema welcher künstler wo spielt? es kommt doch nur auf die gespielten werke an, wenn gema-künstler nicht-gema-repertoire spielen wird ebenso keine gebühr fällig

Das ist so nicht ganz richtig.

Merke:
GEMA für Urheber
GvL für ausübende Musiker.

Demnach ist es der GEMA vorrangig volkommen egal, wer da spielt (ob er nun auch Urheber oder Verleger ist oder nicht tut für die Berechnung der GEMA-Tarife für die Musiknutzung nix zur Sache), wichtig ist nur, was da gespiet wird.

Besten Grusz,
 
Blöde Konstellation. Kein guter Einfall da einfach ein beliebiges Pseudonym zu verwenden. Kann gut sein, dass es eben einen Urheber gibt, der entweder so heisst oder dieses Pseudonym bei der GEMA angemeldet hat. Evtl. prüft dann genau deshalb die GEMA, welcher "Hans Müller" denn nun der Urheber der Werke auf dieser Musikfolge ist.

Die Musikfolge ist ein nicht unwichtiges, unterzeichnetes (!) Dokument, das der Veranstalter als Beweis für die GEMA-Freiheit unbedingt benötigt. Denn ER muss beweisen (GEMA-Vermutung, Beweislastumkehr), dass es sich nicht um das GEMA-Mitglied "Hans Müller" handelt, sondern um einen Namensvettern ohne GEMA-Mitgliedschaft.

2.Was passiert, wenn der Künstler keinen Nachweis geben kann?
3.Was, wenn der Veranstalter gar keinen Kontakt mehr zum Künstler hat? Würde er dann irgendwelche Probleme bekommen?

Auf jeden Fall: Zahlemann und Söhne, plus "Strafzuschlag" von Veranstalter an die GEMA. Evtl. Ansprüche des Veranstalters gegen die Spaßvögel, die die Musikfolge ausgefüllt haben. Mindestens einen Tritt in den A****. :D

Für bierseelige Spässchen nach dem Auftritt ist die Musikfolge also vielleicht nicht so ganz der richtige Platz. ;)
 
Naja, gehen wir davon aus, dass es sich um ein Pseudonym handelt, das relativ eindeutig ist, zum Beispiel Krasnicipow Ulgaraiszimnir. Welches andre Interesse könnte die GEMA haben? Etwa, einen Namen als nicht-bürgerlich zu entlarven und denjenigen dafür anzuzeigen? (auch wenn trotz allem von nicht-GEMA-gemeldeten Werken die Rede ist)

Und wenn der Veranstalter die Strafgebühr an die GEMA zahlt (obwohl das für den Fall, dass der Veranstalter den Künstler einfach nur nicht mehr erreicht, recht unfair wäre), würde die GEMA zusätzlich noch den Künstler zur Kasse bitten oder anzeigen? (da kann man bestimmt nur vermuten?)
 
Also anzeigen wird die GEMA schon mal höchstwahrscheinlich nie irgendjemanden und bei den Künstlern holt die GEMA sicher gar nichts, wenn dann beim Veranstalter. Da aber ganz sicher, wenn er keinen Nachweis (z.B. unterschriebene Erklärung vom Künstler, der die Musikfolge ausgefüllt hat) bringen kann.

Wenn da in der Musikfolge als Urheber "Krasnicipow Ulgaraiszimnir", was würdest Du Dir da als Sachbearbeiter denken? Ich würde mir denken: "Was soll das. Korrekt ist das ganz offensichtlich nicht, also muss ich nachforschen auch wenn ich gar keine Lust habe. Aber bei so offensichtlichem Schwachsinn gibt's vom Chef eins auf die Mütze, wenn das dann jemand sieht."

Ausserdem wird man doch bei willkürlich aussehenden oder offensichtlich falsch ausgefüllten Musikfolgen immer vermuten, dass jemand versucht eine Aufführung von GEMA-Material zu verheimlichen.

Eigentor...
 
@FloydPandora: wenn die GEMA eine Musikfolge mit lauter nicht auffindbaren Stücken eines ebenso nicht auffindbaren Komponisten, unterschrieben von einer ebenfalls nicht auffindbaren Person erhält, und das mehrmals immer bei Konzerten derselben Band ... und dann wiederum bei anderen Konzerten derselben Band korrekt ausgefüllte Bögen mit Werken eines GEMA-Mitglieds in der Band (ich beziehe mich auf Deine Angaben im gelöschten Thread) ... für wie blöd hältst Du die denn?

Eigentor ... genau!

Banjo
 

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