FloydPandora
Registrierter Benutzer
Hallo!
Ich hab mal eine Frage zur GEMA (soll vorkommen ).
Nehmen wir an, man würde als GEMA-freier Künstler eine GEMA-Liste ausfüllen und dabei einen Künstlernamen verwenden als Urheber. Im Prinzip sollte das ja keine Rolle spielen, wenn man eh nicht gemeldet ist.
Was ist aber, wenn die GEMA einen Veranstalter dann nach einem Identitätsnachweis des Ausfüllenden fragt, und das lange nach der eigentlichen Veranstaltung (halbes Jahr etwa):
1.Darf die GEMA danach fragen und wozu macht sie das, obwohl es sonst nicht der Fall ist?
2.Was passiert, wenn der Künstler keinen Nachweis geben kann?
3.Was, wenn der Veranstalter gar keinen Kontakt mehr zum Künstler hat? Würde er dann irgendwelche Probleme bekommen?
Ich hab mal eine Frage zur GEMA (soll vorkommen ).
Nehmen wir an, man würde als GEMA-freier Künstler eine GEMA-Liste ausfüllen und dabei einen Künstlernamen verwenden als Urheber. Im Prinzip sollte das ja keine Rolle spielen, wenn man eh nicht gemeldet ist.
Was ist aber, wenn die GEMA einen Veranstalter dann nach einem Identitätsnachweis des Ausfüllenden fragt, und das lange nach der eigentlichen Veranstaltung (halbes Jahr etwa):
1.Darf die GEMA danach fragen und wozu macht sie das, obwohl es sonst nicht der Fall ist?
2.Was passiert, wenn der Künstler keinen Nachweis geben kann?
3.Was, wenn der Veranstalter gar keinen Kontakt mehr zum Künstler hat? Würde er dann irgendwelche Probleme bekommen?
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