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GEMA-Gebühren; hier Coverband

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diwimusi
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Hallo zusammen,

bin völlig neu hier auf diesem Boaerd und sende gleich mal eine erste Frage, weil ich gerade eine Kostenkalkulation für ein Konzert mit einer Coverband mache.

Es ist sehr schwierig bei der GEMA herauszufinden, was für Gebüren entstehen wenn man mit einer Coverband ein Konzert veranstaltet, für das man einmal freien Eintritt anbietet und einmal das Ganze mit Eintritt.
Ich weiss, dass es viele Rahmenbedingen gibt die bei der GEMA im Tairf U-K (https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_u_k.pdf) berücksichtigt werden müssen, aber Richtwerte in € sind nicht beschrieben; lediglich Vergütungen in Prozent in Abhängigkeit von Besucherzahlen.

Wer von euch hat diesbzgl. Erfahrungen; es geht um Räumlichkeiten mit Fassungsvermögen bis 500 Personen und einer Konzertdauer von ca. 1,5 Stunden.

Freue mich über eure Hilfe.
Viele Grüße
Diwi
 
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ich meine mal gelesen zu haben, bei freiem eintritt und freiem zugang, ist es kostenfrei bei der GEMA und braucht auch nicht angemeldet zu werden.
ich bin aber nicht sicher ob das stimmt.
 
Es ist sehr schwierig bei der GEMA herauszufinden, was für Gebüren entstehen wenn man mit einer Coverband ein Konzert veranstaltet, für das man einmal freien Eintritt anbietet und einmal das Ganze mit Eintritt.
Ich weiss, dass es viele Rahmenbedingen gibt die bei der GEMA im Tairf U-K (https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_u_k.pdf) berücksichtigt werden müssen, aber Richtwerte in € sind nicht beschrieben; lediglich Vergütungen in Prozent in Abhängigkeit von Besucherzahlen.

Aber steht das nicht da unter Punkt II.2.?

Umsätze aus Kartenverkauf oder bei freiem Eintritt stattdessen als Berechnungsgrundlage die Summe der Produktionskosten.
Davon halt die Prozente berechnen.

Aber immer die Mindestvergütung, die bei 450-600 Besuchern bei 100,40 Euro liegt. (Punkt I.2)

So verstehe ich das Dokument jedenfalls.
 
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vielleicht war das was ich gelesen hatte straßenfeste oder sowas, also keine veranstaltung mit geladenen gästen oder produkt werbung oder in räumlichkeiten mit verkauf von waren oder speisen.
 
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Danke zunächst - ich finde diese Bestimmungen im Punkt II des Tarif U-K der GEMA sehr verwirrend ausgedrückt.

Ich recherchiere mal weiter. 100,40 € kommen mir irgendwie wenig vor - nicht weiter sagen... ;-)
 
@diwimusi Bei der Bezeichnung "Mindestvergütung" ist es doch nicht soooooo verwunderlich, wenn es wenig ist?! :p
 
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@Beyme Du hast ja irgendwie recht... :) Es ist nur so blöd generell die Kosten abzuschätzen. Wir planen zunächst ein Konzert im Rahmen einer Kulturveranstaltung ohne Eintritt und dann weitere Auftritte mit Eintritt. Wir sind völlig neu auf dem Gebiet, deswegen so viele "Unbekannte".
 

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