• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

GEMA Gebühren bei Split-CD

  • Ersteller jensmann
  • Erstellt am
J
jensmann
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
30.12.23
Registriert
17.02.05
Beiträge
88
Kekse
376
Ort
Overath
Hallo zusammen,

wir haben im letzten Jahr mit einer befreundeten Band eine Split aufgenommen (jeder 4 eigene Lieder).
Aus unserer Band sind alle von der GEMA befreit, bei der anderen Band sind jedoch alle in der GEMA angemeldet.
Nun haben wir Post von der GEMA bekommen, dass wir 300€ bezahlen müssen für diese Split (Die andere Band hat nichts bekommen, auf der Rechnung steht auch, dass wir freigestellt sind).
Nun die Frage: Muss man GEMA Gebühren bezahlen, wenn man zusammen mit einer Band eine CD macht die in der GEMA ist, auch wenn man selbst eine Freistellung hat?

Danke
Gruß
Jens
 
Eigenschaft
 
auf der CD ist schließlich GEMA-pflichtiges Material enthalten, also muss bei Veröffentlichung der CD irgendjemand dafür die GEMA-Gebühr abdrücken. Das hättet Ihr wohl besser mit der anderen Band absprechen können, wie Ihr die Kosten aufteilt. Ich nehme an, die Rechnung geht nur deshalb an Euch, weil Ihr für das Presswerk der offizielle Auftraggeber seid?!

Wie genau ist das denn gelaufen? Für das Presswerk brauchtet Ihr doch sowieso VOR der Produktion der CD eine GEMA-Freistellung, mit diesem Wisch, auf dem Ihr alle Tracks angeben musstet?! Oder ist die GEMA erst später dahinter gekommen, dass da ohne Ihr Wissen GEMA-Material vervielfältigt wurde?
 
Hi jensman,

ein paar mehr Infos, bitte. Was heißt GEMA-befreit? Ihr seid nicht in der GEMA, richtig? Oder anders?

Dann denke ich mal folgendes: Beide Bands verkaufen die Split-CD auf eigene Rechnung weiter.
Damit verkauft Ihr aber auch mit jeder CD neben Euren songs die songs einer Band, die unter die Verwertungsgebühren der GEMA fällt. Also müßt Ihr dafür GEMA-Gebühren entrichten - genauso wie Ihr dafür auch Umsatzsteuer entrichten müßt.

Könnte es so sein?
 
Danke an beide Antworten...

also wir sind nicht in der GEMA, aber die andere Band.
Wir haben den Auftrag ans Presswerk geschickt und deswegen bekommen wir die Rechnung von der GEMA.
Mir war vorher nur nicht klar warum wir den Wisch bekommen und nicht die andere Band, aber eigentlich ist das ja logisch.

danke...
 
Alles klar - die Rechnung einfach an die andere Band weitergeben
 
Wieso? Sie verkaufen doch auch die CD mit den gemapflichtigen werken drauf.

ja aber sie erhalten keine Rechnung, weil wir den Auftrag erteilt haben....zumindest geteilt wird der Betrag auf jeden Fall...
 
So tief bin ich nicht in der Materie drin, aber ich hab dunkel in Erinnerung, dass man bei der Abrechnung von CDs das auch auf den Cent genau ausrechnen kann, wieviel an die andere Band über der GEMA zurückfließt.

Dann spricht meiner Meinung nach nichts dagegen, die GEMA-Band entsprechend stärker zu beteiligen und im Endeffekt nur die tatsächlichen Kosten zu teilen.
 
nichts vernünftig, dann bekommt die gema-band neben ihrem eigenen anteil ja den teil, den die gema-freie band einbezahlt über die nächsten gema-ausschüttung raus. dann könnt ihr der gema-band ja gleich euer geld schenken. das fände ich unfair und würde ich mir nicht gefallen lassen.
 
Kann sein, dass ich mich geirrt habe, aber mir schien es so als hättet Ihr Euch im Vorfeld geeinigt, dass die in der GEMA sind und damit auch den GEMA-Beitrag und die GEMA-Gebühr zahlen, weil sie als Band ja auch einen Vorteil davon haben oder sich versprechen.

Die zahlen GEMA-Beitrag und die GEMA-Gebühr und erhalten die GEMA-Erlöse.
Jeder erhält den Gewinn der durch ihn verkauften CDs.

Oder man macht es anders und beide Bands tragen alle Kosten gemeinsam und teilen dann auch alle Gewinne auf.
 
nichts vernünftig, dann bekommt die gema-band neben ihrem eigenen anteil ja den teil, den die gema-freie band einbezahlt über die nächsten gema-ausschüttung raus. dann könnt ihr der gema-band ja gleich euer geld schenken. das fände ich unfair und würde ich mir nicht gefallen lassen.

Die "gemafreie" Band hat wirtschaftl. Interesse an der Verwertung von gemapflichtigem Material. Dafür ist zu zahlen.
Obs schlau war das so zu machen sei dahingestellt.
 
dann sollte die gema-band eben den selben betrag, den die gema verlangt, an die nicht-gema-band für die auswertung ihrer urheberrechte zahlen. ob gema-mitglied oder nicht, hier gehts darum ein gemeinschaftsprojekt zu stemmen, bei dem beide gleichberechtigt sein sollten. wenn die gema-mitglieder den nicht-gema-mitgliedern durch ihre auswertungs-vereinbarung mit der gema einen finanziellen nachteil verschaffen, sollten sie ihn irgendwie ausgleichen. ob sie den betrag direkt an die gema zahlen oder erst an die band ist wumpe.
 
Die "gemafreie" Band hat wirtschaftl. Interesse an der Verwertung von gemapflichtigem Material. Dafür ist zu zahlen.
Obs schlau war das so zu machen sei dahingestellt.

Was ambee meint, steht auch im Gesetz: Ob GEMA oder nicht, jeder Urheber hat nach § 32 Urheberrechtsgesetz Anspruch auf angemessene Vergütung der Nutzungsrechte. Da in diesem Fall die GEMA so schön vorrechnet, was "angemessen" sein könnte, könnte man für die "GEMA-freie" Band doch einfach denselben Satz nehmen.
 
Von vorne:
Die Rechnung der GEMA sollte für die Einräumung der Vervielfältigungsrechte nur den Anteil der GEMA-pflichtigen Songs, also die der "anderen" Band enthalten. Das müsste aber auch als Berechnungsgrundlage aus der Rechnung hervorgehen (Anzahl Musikminuten bzw. Anteil GEMA-pflichtigen Repertoires). Sofern es sich bei den Werken von jensmanns Band ausschließlich um GEMA-freies Material handelt, ist dies nicht Bestandteil der Rechnung.

Insofern liegt nach meiner persönlichen Auffassung die Zahlungsverpfichtung bei der Partei, die die Kosten für die Nutzung der Werke verursacht hat - der anderen Band. Wenn die Rechnung auf jensmann oder ein weiteres Bandmitglied lautet, würde ich sie bezahlen und mir das Geld von der anderen Band wiederholen, oder mich mit der anderen Band darauf verständigen, dass sie die Rechnung direkt zahlt.

Richtig ist, dass eine Ausschüttung der GEMA aufgrund der CD ausschließlich an die Urheber des GEMA-pflichtigen Repertoires auf der CD geht (nur DEREN Rechte nimmt die GEMA ja wahr). Hier ist aber (aus Sicht der anderen Band bzw. der beteiligten Urheber) zwischen der Ausschüttung aufgrund der Wahrnehmung der Vervielfältigungsrechte aus der Herstellung der CD und den möglichen Tantiemen aus der Wiedergabe/Aufführung zu unterscheiden.

Hier ist zu beachten, dass Tantiemen aus der öffentlichen WIedergabe der CD nur entstehen, wenn die entsprechenden Songs (mit bei der GEMA eingereichten Setlists belegt) auch live aufgeführt werden. Das ist ein wenig kompliziert im Verteilungsplan der GEMA. Das Wiedergaberecht ist ausschüttungsmäßig mit dem (Live-) Aufführungsrecht gekoppelt und zwar songgenau, weil über die Wiedergabe von CDs keine Dokumentation erfolgt.

Eine Beteiligung an der Ausschüttung könnt ihr als Nicht-GEMA-Mitglieder aber auf keinen Fall erwarten, da die GEMA auch nur für die Werke kassiert und im Gegenzug ausschüttet, die zu ihrem Repertoire gehören.

Grüße
Marc
 
Wollte mal schreiben wies ausgegangen ist.

Die andere Band hat sich dazu bereit erklärt, die gesamten Kosten zu übernehmen.
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben