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musikhans
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Hallo zusammen,
wir planen grad ein Projekt, das man als musikalisches Dinner bezeichnen könnte. Dabei wollen wir ein mehrgängiges Menü musikalisch und mit darstellerischen Elementen begleiten. Der musikalische Teil besteht aus Liedern von Schlager bis Musical, der darstellerische Teil wurde von uns selber insziniert. Schwerpunkt ist allerdings die Musik. Gesungen wird Live, die Instrumente kommen als Playback vom Band. Das ganze könnte also auch als eine Art musikalische Revue bezeichnet werden.
Jetzt steht natürlich noch das Thema "Gema" auf dem Plan und ich bin mir jetzt nicht so ganz sicher in welche Kategorie das ganze einzuordnen ist. Einerseits gibt es da den Punkt "Unterhaltungsmusik", andererseits den Punkt "Bühne/Shows/Revuen", die sich auch preislich ganz enorm unterscheiden (6% bzw. 15% Vergütung). Im Eintrittspreis soll das Menü bereits enthalten sein. Es wär Interessant zu wissen ob der Satz auch dafür bezahlt werden muß oder ob man das abziehen kann. Da ich jetzt Angst habe, die Gema direkt könnte uns zu unserem Nachteil beraten wollte ich mich auf diesem Weg mal erkundigen, wo ich denn sonst eine rechtssichere Beratung zu dem Thema erhalten kann.
vielen Dank schon mal für Eure Hilfe
wir planen grad ein Projekt, das man als musikalisches Dinner bezeichnen könnte. Dabei wollen wir ein mehrgängiges Menü musikalisch und mit darstellerischen Elementen begleiten. Der musikalische Teil besteht aus Liedern von Schlager bis Musical, der darstellerische Teil wurde von uns selber insziniert. Schwerpunkt ist allerdings die Musik. Gesungen wird Live, die Instrumente kommen als Playback vom Band. Das ganze könnte also auch als eine Art musikalische Revue bezeichnet werden.
Jetzt steht natürlich noch das Thema "Gema" auf dem Plan und ich bin mir jetzt nicht so ganz sicher in welche Kategorie das ganze einzuordnen ist. Einerseits gibt es da den Punkt "Unterhaltungsmusik", andererseits den Punkt "Bühne/Shows/Revuen", die sich auch preislich ganz enorm unterscheiden (6% bzw. 15% Vergütung). Im Eintrittspreis soll das Menü bereits enthalten sein. Es wär Interessant zu wissen ob der Satz auch dafür bezahlt werden muß oder ob man das abziehen kann. Da ich jetzt Angst habe, die Gema direkt könnte uns zu unserem Nachteil beraten wollte ich mich auf diesem Weg mal erkundigen, wo ich denn sonst eine rechtssichere Beratung zu dem Thema erhalten kann.
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