• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

GEMA-Freistellung

  • Ersteller teilzeitrocker
  • Erstellt am
T
teilzeitrocker
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
10.02.06
Registriert
10.02.06
Beiträge
1
Kekse
0
Ort
düsseldorf
Hallo!

Ich habe gehört, dass man eine Freistellungsbescheinigung von der GEMA bekommen kann, ohne
Mitglied zu werden oder den song anzumelden, aber ich kann leider nirgendwo ein Formular
oder weitere infos finden (ich habe wirklich gesucht bevor ich hier gepostet habe!)...

Es geht um folgendes:
Ein von uns selbst komponierter Track soll auf einem sampler veröffentlicht werden.
Dieser song ist nicht bei der GEMA gemeldet. Wir haben bisher keinen song bei der GEMA
gemeldet und kein bandmitglied ist Mitglied der GEMA.
Der "Verleger" des samplers braucht nun natürlich eine Bescheinigung von der GEMA
um die CD pressen lassen zu können. Ich schätze mal, dass die meisten anderen songs
auf dem sampler GEMA-gemeldet sind.
Da ich es in unserer momentanen bandsizuation nicht für förderlich halte, songs bei der GEMA
zu melden, würde ich es gerne vermeiden.


Kann mir das vielleicht jemand von Euch weiterhelfen? Wo finde ich infos/Formulare um
eine Freistellung für unseren song zu bekommen?


cheers
teilzeitrocker
 
Eigenschaft
 
Geh mal dem Tipp des Kollegen nach.
Kann Dir auch anraten, die GEMA selbst anzurufen. Die Leute, mit denen ich gesprochen habe, waren eher nett und kooperativ.

Das, was Du ansprichst, ist aber eher ein Problem dessen, der die CD herstellen und vertreiben will. Das läuft nämlich so:
Spätestens das Presswerk schickt dem ein Formular. Das Presswerk muss sich gegenüber der GEMA versichern, dass alles, was auf der CD drauf ist, rechtens ist. Der Ball liegt also beim Auftraggeber/Herausgeber der CD. Der muss nun seinerseits gucken, dass er mit der GEMA klarkommt. Die GEMA verlangt von dem eine Liste mit den Titeln und Bands. Dann vergleicht die das mit denen bei ihr gelisteten. Wenn die Songs nicht finden, sagen die dem Herausgeber, er soll nachweisen, dass er von den Bands (also in dem Fall: Euch) die Genehmigung zur Veröffentlichung hat. Wenn Ihr dem eine Genehmigung gebt, dürfte nichts dagegen sprechen.
Also Ihr seid erst mal gar nicht gefordert, sondern die Herausgeber der CD.
Ihr könnt Euch aber schon mal fragen, ob Ihr dem Herausgeber Eurerseits die Genehmigung erteilt.

Wichtig ist der GEMA, ob die CD verkauft wird oder ob sie zu Promotion-Zwecken verteilt wird. Bei ersteren geht es nämlich um Kohle und Genehmigung, bei zweiterem "nur" um die Genehmigung. Die GEMA hat im zweiten Fall nur sicherzustellen, dass die Urheberrechte nicht verletzt werden. Wenn Ihr als Urheber der Veröffentlichung zustimmt, reicht das für die GEMA und nachfolgend für das Presswerk.

Also mal den Herausgeber kontaktieren und sich nicht mehr Arbeit und Formalitäten reindrücken lassen, als nötig.
Gegenüber dem Herausgeber solltet Ihr Euch absichern, dass mit der Veröffentlichung auf dieser CD ihr keine Rechte abtretet (eventuell sichert Ihr Euch auch einen Teil des Gewinns) und dass Ihr Euch die Genehmigung einer Drittnutzung (also Nutzung durch Dritte wie Radio, DJ´s, für Fimmusik...) vorbehaltet. Also auf gut Deutsch: Ihr erteilt die Genehmigung zur Veröffentlichung nur für den konkreten Fall dieser CD und haltet weitere Rechte in Euren Händen.
Man kann ja nie wissen, was draus wird.
Und natürlich ist Eure Mucke so gut, dass mehr draus werden kann.
Der Überzeugung solltet Ihr jedenfalls sein.

Grüße,

x-Riff
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
DAnke x-Riff, dem gäbe es kaum etwas hinzuzufügen.

Falls es doch jemand mal für seine Eigenproduktion brauchen sollte, hinter dem nachfolgenden Link verbirgt sich bei der GEMA das Tonträger-Lizenzierungsformular:
http://www.gema.de/media/de/herstellen/gema_lizenzantrag_tontraeger.pdf

Aber wie schon gesagt: derjenige, der den Tonträger veröffentlicht, hat die Administration mit der GEMA vorzunehmen.
Ansonsten hat eine Band für eine Compilation demjenigen der die VÖ lizenziert lediglich die Titelfreigabe zu bescheinigen (gg. Lizenzgebühr oder vertraglich fixierter Beteiligung).

lg
 
Hallo,
kann jemand von den Fachleuten hier freundlicherweise einmal den Begriff der „GEMA-Freistellung“ erläutern?. Das Wort tauchte in einem anderen Thread auf im Zusammenhang mit der Pressung einer CD mit eigenen Werken. Auf der GEMA-Homepage konnte ich aber nichts dazu finden. Falls ich da was übersehen habe, wäre auch ein Link zur entspr. Seite hilfreich.

Hintergrund ist, dass das von mir geleitete Orchester irgendwann mal eine eigene CD pressen will. Wir werden von unserem Publikum ziemlich oft danach gefragt und müssen dann passen. Diese CD soll nur Werke aus Barock, Klassik und Romantik enthalten, entweder als Originale oder als eigene Bearbeitungen. Aber es werden nur Werke sein, deren Urheber vor mehr als 70 Jahren verstorben ist.

Ist da außerdem noch was zu beachten? Dürfen wir z. B. als Noten handelsübliche Verlagsausgaben verwenden oder haben dann sofort die Verlage wieder einen Anspruch an die GEMA / an uns, so dass dann wieder Lizenzgebühr fällig wird? Darf ich eigene Bearbeitungen verwenden, auch wenn die bei einem Verlag verlegt worden sind? (Das war ein Zufallsprodukt:) , ich bin kein GEMA-Mitglied:D .)

Vielen Dank schon mal im Voraus.
conclavus
 
hi conclavus,

sorry, hatte Dein Posting leider übersehen. Schade auch, dass noch kein anderer geantwortet hat, weil die GEMA-Freistellung bei der Herstellung von Eigenproduktionen eigentlich alltäglich ist.

Aber zum Thema:
Die GEMA-Freistellung ist sozusagen der Persilschein respektive eigentlich erst das GO, damit ein Presswerk die Tonträgerherstellung anlaufen lässt/lassen kann.

O-Ton GEMA: "[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Mit der Freistellung entbindet die GEMA das Presswerk aus der Mithaftung zur ordnungsgemäßen Lizenzeinholung, da der Hersteller die Lizenzverpflichtung mit der Lizenzantragsstellung und der GEMA-Rechnungs-Begleichung allein übernimmt."

Zu Deutsch:
Das Presswerk müsste dem Auftraggeber (Band) eigentlich die GEMA-Lizenzgebühr in REchnung stellen, weil es diese auch an die GEMA abführen muss. Die Freistellung durch die GEMA ist der Bescheid dafür, dass auf dem herzustellenden Tonträger kein verwertungsrechtlich geschütztes Material enthalten ist und demzufolge auch keine Lizenzen anfallen.

Zum Prozedere:
Auch bei einer Eigenproduktion ist das GEMA-Lizenzformular auszufüllen und bei der GEMA (Direktion Industrie) einzureichen. Die GEMA prüft dann, ob auf dem Tonträger geschütztes Repertoire enthalten ist. Falls nicht, kommt ein so genannter Freistellungsvermerk auf die Anmeldung. Diese Freistellung ist dem Pressswerk vorzulegen, das dann ohne Verrechnung der GEMA-Lizenzgebühren produzieren darf.

NACHSATZ zur Verwendung von Bearbeitungen:
Dass der Autor 70 Jahre tot ist (bei mehreren Autoren: 70 Jahre nach dem Tode des letzten Autoren), ist nicht immer ein Persilschein, dass die GEMA aus dem Spiel ist.
Du schreibst selbst von verwendeten Bearbeitungen. Ist eine solche Bearbeitung eines Werkes bei der GEMA angemeldet worden, dann gilt die 70-Jahre-Regel auch für den/die Bearbeiter!!!
Also lieber nochmals in der GEMA-Repertoiredatenbank recherchieren.

Es zählt einzig, ob ein Werk noch verwertungsrechtlich geschützt ist, ob eine Lizenz abzuführen ist oder ob die GEMA eine Freistellung erteilen kann - egal, welche Quelle
der Einspielung zu grunde gelegen hat.

lg.

[/FONT]
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Ich darf Bernds Posting dahingehend ergänzen, dass die Abwicklung eines Lizenzantrages für die Herstellung von Tonträgern am schnellsten SO vonstatten geht:

Unter Willkommen bei der GEMA online den Antrag ausfüllen oder per Mail an die GEMA senden und eine Faxnummer des Presswerkes angeben, an die die GEMA die Freistellung faxen soll. Die Bearbeitung erfolgt erfahrungsgemäß häufig binnen 1-2 Tagen.

Grüße
Marc
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Hallo rockbuerosued,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Jetzt wird mir einiges klar, habe immer nach dem "Freistellungsauftrag" bei der GEMA gesucht und nichts gefunden. Also ein ganz normaler Lizenzantrag, der aber zur Freistellung führt, wenn der geplante Tonträger keine geschützten Werke enthält.

Meine Frage nach den Bearbeitungen hatte den Hintergrund, dass ich selbst schon mal in einem Verlag zwei (Mozart-)Bearbeitungen herausgebracht habe. Da ich selbst aber kein GEMA-Mitglied bin, wird das wohl nicht zu Lizenzgebühren führen (?).

Die Bearbeitungen, die wir ansonsten verwenden, sind alles eigene Bearbeitungen / Einrichtungen. Die Probleme mit "frischen" Bearbeitungen (Bearbeiter noch nicht länger als 70 J. verst.) kenne ich wohl, deswegen lasse ich auch die Finger von irgendwelchen Klavierbearbeitungen / -ausgaben von klassischen Orchesterwerken, abgesehen davon, dass in den Klavierauszügen doch sehr viel von der musikalischen Substanz verloren geht.
Grüße; conclavus
 
Ist die GEMA-Freistellung fürs Presswerk denn mit Kosten verbunden oder wofür braucht die GEMA Angaben über den Verkaufspreis der CD?
Wir wollen unsere CD im Eigenvertrieb verkaufen.

Viele Grüße
Jet
 
Die GEMA will den Verkaufspreis wissen, weil sich danach auch die Vergütung richtet (es gibt aber auch eine gewisse Mindestvergütung).

Wenn Du den Lizenzantrag selbst bei der GEMA einreichst und Du keine Lizenzgebühren zahlen musst, kostet das ganze auch keine Bearbeitungsgebühr. Manche Presswerke bieten das Erledigen dieser Formalität auch als Service an und berechnen Dir dann für die viertelstunde Aufwand um die 30 Euro. Aber wenn man nicht ganz doof ist, kriegt man das auch alleine hin.
 
Hallo Ihr Lieben,

ich musste das Thema nochmal herauskramen, da ich mich muhlig suche auf der Gema-Seite und die Gema es auch nicht hinbekommt mir auf meine Mails zu antworten (seit 2 Wochen^^)


Wo genau auf der Gema-Seite finde ich das Formular für die Befreiung. Der Link oben fürht zur Startseite - die Rubrik "Willkommen bei der Gema" sehe ich nicht :-(

Mir rennt langsam die Zeit weg, daher wäre es toll, wenn jemand mir halfen könnt. Vl.. hat auch jemand das Formular noch auf seinem Rehcner liegen (Blanko natürlich) und könnte es mir mailen... Adresse gäbe es per PN.

Ich danke Euch schonmal!


Edit:

Ich glaub ich habs - hatten se richtig gut versteckt...
https://www.gema.de/fileadmin/user_...are/Formulare_vra/lizenzantrag_tontraeger.pdf

Ist das der richtig Antrag?
 
Genau, dort bist Du richtig, das ist der normale Lizenzantrag. Einen eigentlichen Antrag auf GEMA-"Freistellung" gibt es nicht. Allerdings wirst Du eine Rechnung über 0 Euro erhalten, wenn nur GEMA-freie Songs drauf sind.(ach ja, ich sehe gerade, so ähnlich hat's vor vier Jahren auch jemand geschrieben.)
 
Jetzt muss ich nochmal ne Frage hinterher werfen ;-)

Das Presswerk braucht das Ding nicht, weil wir in Polen pressen lassen und die dort keine Gema haben. ABER unser Label will so nen Schein haben...
Gebe ich da jetzt anstatt dem Presswerk die Adresse vom Label an? Oder Meine private, dass die das zu mir schicken?

Ich weiß, ich stell mich ein bissel an wie der erste Mensch, aber wnen mans noch nie gemacht hat.... :redface:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 4 Benutzer

Dass der Autor 70 Jahre tot ist (bei mehreren Autoren: 70 Jahre nach dem Tode des letzten Autoren), ist nicht immer ein Persilschein, dass die GEMA aus dem Spiel ist.
Du schreibst selbst von verwendeten Bearbeitungen. Ist eine solche Bearbeitung eines Werkes bei der GEMA angemeldet worden, dann gilt die 70-Jahre-Regel auch für den/die Bearbeiter!!!
Also lieber nochmals in der GEMA-Repertoiredatenbank recherchieren.

Es zählt einzig, ob ein Werk noch verwertungsrechtlich geschützt ist, ob eine Lizenz abzuführen ist oder ob die GEMA eine Freistellung erteilen kann - egal, welche Quelle
der Einspielung zu grunde gelegen hat.

lg.


Ich bin jetzt etwas verwirrt, und hab mal noch eine genauere Frage dazu:

Wie ist es, wenn man ein Gedicht eines alten Dichters (Ludig Uhland) vertont. Der ist ja schon 70 Jahre tot.

Kann man das GEMA-Frei machen, auch wenn schonmal jemand anderes das selbe Gedicht auf eine andere Weise vertont hat?
 
Ja, das geht.

Der andere, der dassselbe Gedicht auf seine Weise vertont hat, hält Urheberrechte an SEINER neuen Version. GEMA wird dann fällig, wenn jemand genau diese Version aufführen/vervielfältigen will.
Aber wenn jemand den gemeinfreien Text neu vertont, werden keine Lizenzgebühren fällig.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Ich hätte da auch noch eine Frage, wollte aber hierfür nicht unbedingt ein eigenes Thema aufmachen.

Und zwar habe ich gehört, daß bei einem rein digitalen Release (also ohne CD, nur Download auf iTunes oder vergleichbarem) derzeit keine GEMA-Gebühren erhoben werden. Auch auf der GEMA-Website finde ich nur Formulare für physikalische Vervielfältigung.

Wenn ich nun beispielsweise ein Album auf CD pressen lassen will, auf dem sich neben eigenen Liedern auch eine Coverversion befindet, dann würde ich ein Formular ausfüllen müssen und anteilig Gebühren an die GEMA zahlen, für diese Coverversion. Wenn ich das Album aber nun rein als Download veröffentliche, ist dies nicht notwendig - ist das so korrekt? Hat da jemand schon Erfahrung damit gemacht?
 
Also verstehe ich das folgendermaßen richtig:

Band nimmt im Studio eigene Songs auf, stellt einen Lizenzantrag bei der GEMA, der mit dem Freistellungsvermerk zurückkommt (denn die Musik ist GEMA-frei). Damit geht man dann zu einem Presswerk, etc. und lässt sich CDs vervielfältigen (pressen ist für die kleine Auflage ja zu teuer). Diese CDs darf man dann z.b. bei Gigs verkaufen wie man möchte, oder? Irgendwo habe ich mal was gehört, dass CDs teilweise nur für Bewerbungszwecke abgegeben werden dürfen, oder so?
 
Band nimmt im Studio eigene Songs auf, stellt einen Lizenzantrag bei der GEMA, der mit dem Freistellungsvermerk zurückkommt (denn die Musik ist GEMA-frei). Damit geht man dann zu einem Presswerk, etc. und lässt sich CDs vervielfältigen (pressen ist für die kleine Auflage ja zu teuer). Diese CDs darf man dann z.b. bei Gigs verkaufen wie man möchte, oder? Irgendwo habe ich mal was gehört, dass CDs teilweise nur für Bewerbungszwecke abgegeben werden dürfen, oder so?
Das Kontingent für Bewerbungszwecke bezieht sich auf GEMA-pflichtige Tonträger, da hierfür eine niedrigere Lizenzgebühr fällig wird als für Verkaufsexemplare. Dafür gibst du an, wieviel der gepressten Auflage nur für Werbung ist, also z.B. 100 von 500. Wenn du für Eigenkompositionen keine GEMA-Gebühr zahlst (Band auch keine GEMA-Mitglieder!), dann entfällt der Punkt logischerweise.

Ob du beim Presswerk presst oder die das anderweilig kopieren ist egal. Die wollen immer erst die GEMA-Freistellung sehen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben