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GEMA-Freistellung bei Demo-Pressung

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Moin zusammen!

Wir stehen jetzt kurz davor, unser erstes Demo (Auflage: 500 Stück) pressen zu lassen. Wie üblich, will der Produzent (Media Logistics) eine GEMA-Freistellung. Das Formular habe ich jetzt vor mir, stutzig macht mich die Abwicklung...ich schreibe also Titel, Presswerk, Komponist, Texter etc. hin - aber wie wollen die nun prüfen?

Muss man eine Vorab-CD mit hinschicken?
 
Eigenschaft
 
Hi Matze,

nein, Du musst kein Vorab-Exemplar schicken. Geprüft wird der Status anhand des Namen des/der Komponisten und des/der Titel. Gibt es Übereinstimmungen mit der Datenbank in beiden Teilen bzw. den Kombinationen so ist von Seiten der GEMA mit ziemlicher Sicherheit davon auszugehen, dass es sich um GEMA-pflichtige Stücke handelt. Ist der Urheber nicht registriert, gibt's die Freistellung.

Grüße
Marc
 
Moin Matze,

denk vor allem daran, dass du die Gema Freistellung dem Presswerk faxen musst!:) Du gibst auf dem Formular zwar die Faxnummer von dem Presswerk an, aber die Gema leitet das Schreiben nur per Post an dich. Ohne die Freistellung liefert das Presswerk nicht aus und das hat uns schonmal ein paar Tage gekostet.:(

Grüße
 
Danke für Euren Input :great:

Bin ja schon so aufgeregt...:rolleyes:
 
Wie ist das aber nun bei einer komplett selbst aufgenommenen und selbst produzierten CD. Hab schon gesucht, aber finde leider nur was darüber, wie man mit der Freistellung fürs Presswerk umzugehen hat.
Wenn man nun aber seine Demo oder auch sein Album komplett bei sich im Bandraum aufgenommen hat, die Fotos im Artwork alles selbstgemacht Fotos sind, man die CDs selbst brennt, bei einem Copy-Shop sich das Artwork ausdrucken lässt, also einfach ALLES selber macht, muss man dann diese CD auch bei der Gema melden? Und wenn ja, in welcher Form? Auch mit einem solchen Freistellungsantrag?

Danke schonmal!
 
Ist das gleiche Prinzip. Das Presswerk stellt die CD nicht her, bevor sie nicht sicher sind, dass es sich um nicht von der GEMA verwaltetes Material handelt. Wenn die GEMA einem diese Tatsache bestätigt und man das dem Presswerk per Fax zukommen lässt, sind die glücklich.

Fotos und Designs haben damit erstmal nichts zu tun. Das ist ein anderes Thema.
 
Oh...das hab ich überlesen. In dem Fall würde ich trotzdem eine Freistellung bei der GEMA einholen, die ich dann im Notfall vorlegen kann, falls sich irgendwer dafür interessiert. Die Prozedur ist ja im Prinzip die gleiche.

Natürlich immer vorausgesetzt, es handelt sich nicht um von der GEMA verwaltetes Material. Es müssen also alles Songs sein, für die man selbst das Urheberrecht besitzt und die nicht bei der GEMA angemeldet sind.
 
Eigene Stücke oder gecoverte Songs?

Alles eigene Songs.
Das dürfte dann also soweit kein Problem mit der Gema geben, oder? Dass man dann damit einen Gewinn einfahren könnte und der gemeldet werden müsste, ist dann wieder eine andere Geschichte, aber auch wichtig, oder?
 
Alles eigene Songs. Das dürfte dann also soweit kein Problem mit der Gema geben, oder?

Richtig. Es sei denn, ihr habt die Songs bei GEMA zur Verwertung angemeldet. Dürfe aber wohl nicht der Fall sein.
 
Oh...das hab ich überlesen. In dem Fall würde ich trotzdem eine Freistellung bei der GEMA einholen, die ich dann im Notfall vorlegen kann, falls sich irgendwer dafür interessiert. Die Prozedur ist ja im Prinzip die gleiche.

Natürlich immer vorausgesetzt, es handelt sich nicht um von der GEMA verwaltetes Material. Es müssen also alles Songs sein, für die man selbst das Urheberrecht besitzt und die nicht bei der GEMA angemeldet sind.

Hi Benni,

grundsätzlich ist das richtig, was Du schreibst. Zunächst ist aber erst mal zu sagen, dass es keine Option ist, die CD bei der GEMA anzumelden. Jede Vervielfältigung ist bei der GEMA anzumelden, auch wenn man die CDs selbst brennt. Die GEMA muss prüfen, ob es sich um geschütztes Repertoire handelt oder nicht.

Der zweite Teil Deines Posts kommt (zumindest bei mir) falsch an. Es kann durchaus GEMA-Repertoire auf der CD enthalten sein. Nur ist dann dafür eine Vergütung zu entrichten (Cover-Bands z.B. kennen das). Die Vergütung beträgt dabei 9,009% des beabsichtigten Nettohändlerabgabepreises.

Beispiel: Verkaufst Du die CD für 10,00 EUR - das sind netto 8,40 EUR - so ist der Lizenzwert je vervielfältigtem Exemplar 0,76 EUR. Hast Du eine 1000er Auflage, kann das schon mal ins Geld gehen. Insofern sollten sich "kleinere" Bands immer überlegen, wie wichtig es für sie wirklich ist, Covers mit auf die CD zu nehmen. ;)

Grüße
Marc
 
Hallo Marc!

Ich meinte mit meinem zweiten Absatz nur, dass es nur dann so unproblematisch ist, wenn es sich um eigene Stücke handelt. Dann einfach Freistellung einholen und glücklich sein. Bei Sachen, die bereits von der GEMA verwaltet werden, muss man die Vervielfätigung natürlich auch dringend anmelden und die entsprechenden Gebühren zahlen. So war das gemeint.
 
Ok, ist bei mir falsch angekommen ;)

Aber unproblematisch ist's dann auch, kostet nur Geld :D

Grüße
Marc
 
Wo wir gerade dabei sind...

Wie genau sieht es denn aus, wenn das Material auf der CD zwar eigene Sachen sind, diese aber bei der GEMA gemeldet sind? Kann mir das vllt. jemand in nicht-beamten-deutsch erklären?

Danke
 
Hi metalandertaler,

In Deinem Fall ist es so, wie bei jedem anderen GEMA-pflichtigen Stück auch. Sobald GEMA-Pflicht besteht, musst Du auch für Deine eigenen Stücke Lizenzvergütungen zahlen.

Das liegt daran, dass Du mit dem Berechtigungsvertrag mit der GEMA die berührten Rechte (hier: Vervielfältigungsrecht) an die GEMA abgetreten hast und diese in jedem Fall einer Nutzung mit der Wahrnehmung dieser Rechte beauftragt hast. Das Geld bekommst Du auf dem Weg der Direktverrechnung nach Abzug der Verwaltungskosten wieder.

Grüße
Marc
 
Danke... sowas hatte ich schon geahnt, war mir nur nicht sicher....
 

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