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Gema frei, oder doch nicht?!?!

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muckemann
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Hallo,

wenn man GEMAfreie Musik für mehrere Hörspiele macht, und z.B. 500€ pauschal für drei kurze Songs für eines der Hörspiele nimmt,
wäre das dann ein guter Deal??

Mit dem Auftraggeber besteht keinerlei Vertrag, der die Rechte das Musikers in irgendeiner Form einschränkt! Man könnte also vielleicht auch selbst regeln, über Verträge, die zB. besagen, daß man für weitere Auflagen immer wieder Geld bekommt, damit bei größerem Erfolg des Hörspieös wieder Geld fließt!?!?

Oder meldet man sich in dieser Situation doch bei der Gema an, um bei entsprechenden Auflagen auch garantiert angemessen entlohnt zu werden.

Ganz unabhängig von der Frage: Was ist eine angemessene Entlohnung - 200€ für einen Song!?!?

Problem ist natürlich, daß ein Auftraggeber das mit der Gema wohl eher vermeiden möchte, damit die Kosten für Ihn berechenbarer sind. Deshalb ist Gema-freie Musik ja so gefragt.

Die Frage lautet also:
Welche Bezahlung ist angemessen bei Gema-freier Musik, und wie sollte man sich gegenüber der weiteren Nutzung der Musik vertraglich absichern?
Oder sollte man sich sicherheitshalber doch bei der Gema anmelden?


der Muckemann
 
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Schau mal beim Deutschen Komponistenverband, was die - allerdings für E-Musik - als Mindestvergütungssätze haben: http://www.komponistenverband.de/content/view/214/67/

Da stehen auch noch ein paar andere Zusatzvereinbarungspunkte.

Was nicht da steht, was man aber auf jeden Fall vertraglich fixieren sollte:
- z.B. Art Nutzung, ggf. Häufigkeit der Nutzung (ggf. Wiederholungshonorar vereinbaren)
- ggf. Beteiligung bei Weiterverwertung (Auswertung auf Tonträgern/Datenträgern)


Prinzipiell entscheidet aber auch hier der MARKT. Wenn ein Autor meint, er sei unterbezahlt, muss er mehr fordern. Bekommt der Auftraggeber ein ähnliches Werk kostengünstiger, hat sich der ursprüngliche Autor halt verkalkuliert und hat keinen Auftraggeber mehr.

lg.
 
Hier gibt's auch noch Honorarrichtlinien vom Verband der Film-, TV- und Werbekomponisten.

Als "Anfänger" kannst du die aber wohl vergessen. Wie Bernd schon gesagt hat, es entscheidet der Markt und natürlich ist alles völlig frei verhandelbar. So wie der Fall für mich aussieht ist das Honorar in diesem Fall auch "marktgerecht".

Man muss in einem solchen Fall auch nicht zwingend alle möglichen Fälle vertraglich abdecken, das Urheberrecht wäre voll und ganz auf deiner Seite, sollte z.B dein Honorar "in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes" stehen. Näheres hier.

Natürlich ist es besser, alles vorab zu klären, auf der anderen Seite sollte sich der Umgang mit dem Kunden ja möglichst unkompliziert gestalten. Im Normalfall wird dieser einem sowieso einen kaum verhandelbaren Vertrag vorlegen. Da wird es meist klüger sein, bei kleineren Aufträgen nicht "überprofessionell" rum zu verhandeln. Man darf auch nicht glauben, dass solche Sachen immer ohne mündliche Vereinbarungen NACH einem Vertragsabschluss ablaufen, im Gegenteil meistens ergeben sich in der Abwicklung Situationen, die man in der Praxis nicht in die Verträge aufnehmen kann. Wenn der Kunde z.B. spät nachmittags anruft und frägt, ob man nicht bis morgen noch einen vierten Song machen könne, kann man's eben auf Vertrauensbasis machen oder nicht, aber sicherlich nicht schnell noch den Vertrag ändern.

GEMA-Mitgliedschaft ist natürlich auch so ein Punkt: Man "verteuert" dich dadurch bzw. es schmälert sich der eigene Gewinn. Hängt stark ab vom Auftraggeber. Viele nehmen nur GEMA-frei, viele kalkulieren die GEMA-Gebühren aber auch fest mit ein. Ich habe selbst schon bei sehr erfahrenen Labels erlebt, dass sie aus Angst immer GEMA zahlen, selbst wenn das Material GEMA-frei ist...

Es ist auch nie garantiert, dass du Geld bekommst, wenn du GEMA-Mitglied bist, da es immer noch Spezialisten gibt, die auf gut Glück GEMA-pflichtiges Material verwenden, ohne es zu melden und damit auch noch durchkommen.

LG,

Uranus
 

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