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Moin moin!
Ich hab auch mal ne Frage zu den GEMA Gebühren. Wie sieht es aus bei Liedern von Bands, die sich bereits aufgelöst haben? Darf man deren Lieder covern oder liegen die Urheberrechte dann noch bei Plattenverlag oder Künstler, sofern dieser nicht verstorben ist? Und was ist, wenn der Sänger (Songwriter) verstorben ist?
Also um's mal präzise auszudrücken: Dürfte man Lieder wie "Blitzkrieg Bop", "Teenage Lobotomy" von den Ramones oder "I fought the law" von The Clash in der Öffentlichkeit covern oder ist darauf noch eine GEMA Gebühr zu zahlen?
Auf der GEMA-Seite hab ich zwar einen Eintrag zu den Liedern gefunden, verstehe aber nicht, ob der nun wirklich zeigt, ob das Lied gebührenpflichtig ist.
Besten Dank!
Ich hab auch mal ne Frage zu den GEMA Gebühren. Wie sieht es aus bei Liedern von Bands, die sich bereits aufgelöst haben? Darf man deren Lieder covern oder liegen die Urheberrechte dann noch bei Plattenverlag oder Künstler, sofern dieser nicht verstorben ist? Und was ist, wenn der Sänger (Songwriter) verstorben ist?
Also um's mal präzise auszudrücken: Dürfte man Lieder wie "Blitzkrieg Bop", "Teenage Lobotomy" von den Ramones oder "I fought the law" von The Clash in der Öffentlichkeit covern oder ist darauf noch eine GEMA Gebühr zu zahlen?
Auf der GEMA-Seite hab ich zwar einen Eintrag zu den Liedern gefunden, verstehe aber nicht, ob der nun wirklich zeigt, ob das Lied gebührenpflichtig ist.
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