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GEMA - AR & VR bei USA Verlag?

lola2111
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Hi Hi,

ich habe Musik für einen Werbespot in den USA über eine amerikanische Agentur/Musikverlag komponiert. Der Deal mit amerikanischen Werbemusik-Agenturen lautet meist einfach 50-50 (sie sagen 50% writer's share, 50% publishing share). Bei der Registrierung des Werks bei der Gema muss ich nun für beide (Musiker & Verlag) den Anteil für AR und VR eintragen. Schreibe ich da jetzt einfach in beide Sparten je 50-50, für Künstler und Verlag? Oder teilen sich Aufnahmerehct und Vertriebsrecht irgendwie anders auf?
 
AR = Aufführungsrecht
VR = mechanisches Vervielfältigungsrecht

Bei der Werkanmeldung muss die Summe aller Beteiligten pro Rolle immer 100% ergeben. D.h. wenn du die einzige Komponistin bist, schreibst du bei deinem Namen bei AR und auch bei VR jeweils 100 rein, und beim Verlag auch bei AR und VR je 100.

Die GEMA teilt die Einnahmen dann nach dem GEMA Verteilungsplan zwischen Komponistin und Verlag auf:
AR: Komponistin 66,67% / Verlag 33,33%
VR: Komponistin 60% / Verlag 40%
(Wenn aus den USA überhaupt Geld bei der GEMA ankommt und nicht schon vor Ort in den USA von dem Verlag kassiert und nach dem vertraglich vereinbarten Split an dich abgerechnet wird.)
 
Zuletzt bearbeitet:
AR = Aufführungsrecht
VR = mechanisches Vervielfältigungsrecht

Bei der Werkanmeldung muss die Summe aller Beteiligten pro Rolle immer 100% ergeben. D.h. wenn du die einzige Komponistin bist, schreibst du bei deinem Namen bei AR und auch bei VR jeweils 100 rein, und beim Verlag auch bei AR und VR je 100.

Die GEMA teilt die Einnahmen dann nach dem GEMA Verteilungsplan zwischen Komponistin und Verlag auf:
AR: Komponistin 66,67% / Verlag 33,33%
VR: Komponistin 60% / Verlag 40%
(Wenn aus den USA überhaupt Geld bei der GEMA ankommt und nicht schon vor Ort in den USA von dem Verlag kassiert und nach dem vertraglich vereinbarten Split an dich abgerechnet wird.)
Hi Alisa,

danke dir für die Antwort! Die Agentur (= auch Verlag) registriert die Musik schon bei BMI in den USA und es sollte in einer idealen Welt direkt über meine IPI an die GEMA weitergeleitet werden, aber in einem Anruf hat mir die Gema gesagt, dass ich zur Sicherheit das Werk auch bei der Gema nochmal anmelden soll.
Was den Gema-Verteilungsplan betrifft, den du erwähnt hast - ich bin wirklich nicht fit in Mathe aber das ergibt kein 50-50 zwischen mir und dem amerikanischen Verlag. In den USA heißt es einfach nur "you get the writer's share, we get the publisher's share, therefore 50-50". Ich müsste es bei der Gema dementsprechend auch anmelden, dass das mit derern Anmeldung übereinstimmt...
 

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