lola2111
Registrierter Benutzer
Hi Hi,
ich habe Musik für einen Werbespot in den USA über eine amerikanische Agentur/Musikverlag komponiert. Der Deal mit amerikanischen Werbemusik-Agenturen lautet meist einfach 50-50 (sie sagen 50% writer's share, 50% publishing share). Bei der Registrierung des Werks bei der Gema muss ich nun für beide (Musiker & Verlag) den Anteil für AR und VR eintragen. Schreibe ich da jetzt einfach in beide Sparten je 50-50, für Künstler und Verlag? Oder teilen sich Aufnahmerehct und Vertriebsrecht irgendwie anders auf?
ich habe Musik für einen Werbespot in den USA über eine amerikanische Agentur/Musikverlag komponiert. Der Deal mit amerikanischen Werbemusik-Agenturen lautet meist einfach 50-50 (sie sagen 50% writer's share, 50% publishing share). Bei der Registrierung des Werks bei der Gema muss ich nun für beide (Musiker & Verlag) den Anteil für AR und VR eintragen. Schreibe ich da jetzt einfach in beide Sparten je 50-50, für Künstler und Verlag? Oder teilen sich Aufnahmerehct und Vertriebsrecht irgendwie anders auf?