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Froschkönig
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Hallo liebes Forum, ich habe bereits der GEMA geschrieben, aber leider habe ich da bisher nie hilfreiche Antworten gefunden, aber vllt kann mir ja hier helfen.
(Regelkonform, ändere ich meine Mail einfach mal ein wenig um!)
ein Musiker plant ein Album (CD) zu veröffentlichen auf dem drei GEMA-Künstler zu je einem Werkteil vertreten sind (er selbst (noch) kein GEMA-Mitglied).
Insgesamt nehmen diese GEMA-Künstler maximal 5 % des Gesamtwerkes ein.
Nun weiß er nicht (zur Preiskalkulation) welcher Satz anfällt.
Wenn man die Informationen (Link zur pdf der GEMA, Punkt: II. 1. e) auf Seite 5) richtig versteht, kann der Vergütungsanteil nie unter der Mindestvergütung liegen, richtig?
Nun, da die Künstler ja nur drei Werkteile einnehmen, die Spiellänge jedoch rund 18 Werke umfasst, weiß der Musiker nicht, welche Grundlage er wählen muss.
Die Single, da die Spieldauer der GEMA-Mitglieder weit unter 23 Minuten liegt. Oder die normale CD, weil die Gesamtspiellänge diese Zeit überschreitet.
Zusätzlich ist es verwirrend, dass hier (wieder pdf der GEMA, erste Seite, unterstes Rechenbeispiel) eine andere Rechnung präsentiert wird, die unter der Mindestvergütung liegt.
Es wäre nett, wenn da jemand aus Erfahrung berichten könnte. Denn bei einer 1000er Pressung, ist die Vergütungsgrundlage mit der man rechnen muss ja enorm unterschiedlich.
Vielen Dank
(Regelkonform, ändere ich meine Mail einfach mal ein wenig um!)
ein Musiker plant ein Album (CD) zu veröffentlichen auf dem drei GEMA-Künstler zu je einem Werkteil vertreten sind (er selbst (noch) kein GEMA-Mitglied).
Insgesamt nehmen diese GEMA-Künstler maximal 5 % des Gesamtwerkes ein.
Nun weiß er nicht (zur Preiskalkulation) welcher Satz anfällt.
Wenn man die Informationen (Link zur pdf der GEMA, Punkt: II. 1. e) auf Seite 5) richtig versteht, kann der Vergütungsanteil nie unter der Mindestvergütung liegen, richtig?
Nun, da die Künstler ja nur drei Werkteile einnehmen, die Spiellänge jedoch rund 18 Werke umfasst, weiß der Musiker nicht, welche Grundlage er wählen muss.
Die Single, da die Spieldauer der GEMA-Mitglieder weit unter 23 Minuten liegt. Oder die normale CD, weil die Gesamtspiellänge diese Zeit überschreitet.
Zusätzlich ist es verwirrend, dass hier (wieder pdf der GEMA, erste Seite, unterstes Rechenbeispiel) eine andere Rechnung präsentiert wird, die unter der Mindestvergütung liegt.
Es wäre nett, wenn da jemand aus Erfahrung berichten könnte. Denn bei einer 1000er Pressung, ist die Vergütungsgrundlage mit der man rechnen muss ja enorm unterschiedlich.
Vielen Dank
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