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GEMA-Anmeldung versäumt, nun die Rechnung

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Findel
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Hallo,
habe im August ein kleines Amateur-Konzert ohne GEMA-pflichtige Songs organisiert. Habe leider vergessen, das Konzert bei der GEMA anzumelden, da es wirklich kein großes Ding war, 50 Zuschauer, kein Gewinn etc.pp.. Bin derweil umgezogen, erhalte dann nun einen Brief an meine alte Adresse mit einer Rechnung über knapp 400 € ohne Details wofür.

Kann ich dagegen angehen? Habe der GEMA schon eine Mail geschickt, in der ich erkläre wie dieses Konzert aussah und versichere, dass ich keine Urheberrechte verletzt habe. Muss ich nun trotzdem den Betrag zahlen?

Zur Suchfunktion: Wurde verwendet, habe aber kein Fallbeispiel gefunden.

Danke und Gruß,
Tobi
 
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Ah ok, d.h. das war eine Pauschalrechnung "auf Vermutung". Danke für den Link.
 
Genau, auf Vermutung. Laut BGH Urteil hat die GEMA aufgrund des umfangreichen Repertoires, das von ihr vertreten wird, das Recht dazu. Da man davon ausgehen kann, dass weltweit bei Konzerten weitaus mehr geschützte als freie Musik wiedergegeben wird, wird der GEMA diese Beweislastumkehr zugestanden. Alle die, die darüber motzen, würde ich gerne mal sehen, wenn ihre Musik nun doch einmal "entdeckt", man selbst aufgrund des "Lohnens" GEMA-Mitglied wird und dann die eigene Musik einfach immer wieder auf Parties etc. gespielt wird. Bekäme man dann keine Ausschüttung, wäre man wahrscheinlich höchst verärgert, weil die GEMA ihren Job nicht macht. :D

Andererseits: Stellt Euch vor, die GEMA müsste bei jeder öffentlichen Musikwiedergabe prüfen, ob geschütztes Repertoire wiedergegeben wird oder nicht. Das Ganze würde die Kosten derart in die Höhe treiben - weil ja der Verwaltungsaufwand weitaus höher wäre - dass man darüber auch wieder meckern könnte.

Aber mal im Ernst, hat jemand eine bessere Lösung? Würde mich echt interessieren, wie konstruktive Vorschläge derjenigen, die mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sind, aussehen...

Aufgrund der o.g. Beweislastumkehr (GEMA-Vermutung) berechnet die GEMA Veranstaltungen, die ihr nicht gemeldet wurden, wenn ihr die tarifrelevanten Daten bekannt sind. Hat man die Anmeldung vergessen, wurde aber nur GEMA-freies Repertoire wiedergegeben, macht man folgendes.

Titellisten aller Ausübenden (Bands, Einzelmusiker) mit den relevanten Daten der Veranstaltung , jede davon mit dem Vermerk "GEMA-frei" versehen, sowie von Veranstalter und Verantwortlichem der Band unterschrieben (http://www.gema.de/uploads/tx_mmsdownloads/gema_musikfolge_einzelveranst.pdf). Und ein kurzes Anschreiben als "Reklamation" in etwa so:

"Sehr geehrte...

bei der von Ihnen berechneten Veranstaltung wurde nur GEMA-freies Material wiedergegeben. Somit ist Ihre Rechnung nicht korrekt ergangen.

In der Anlage erhalten Sie als Beleg x Musikfolgen aller bei dem Konzert aufgeführten Werke mit der Bitte um Prüfung auf GEMA-Freiheit.

Bis zur endgültigen Klärung bitte ich Sie, das Mahnverfahren auszusetzen und nach erfolgter Prüfung und Bestätigung der GEMA-Freiheit, den Rechnungsbetrag i.H.v. X EUR zu stornieren.

MfG"


Jetzt ist die GEMA dran und man kann sich in aller Ruhe zurücklehnen und warten.

Man sollte auch Konzerte mit GEMA-freiem Material immer anmelden, wenn möglich bereits mit Titellisten, mit dem GEMA-frei Hinweis. Können diese vor dem Konzert noch nicht beigefügt werden, trotzdem anmelden, auch mit dem Hinweis auf GEMA-Freiheit. Meist sieht die GEMA dann von einer Berechnung im Vorfeld ab. Dann nach dem Konzert so schnell wie möglich die Titellisten mit dem GEMA-frei Vermerk nachreichen, dann ist die Nummer durch.

Wichtig ist aber wirklich in jedem Fall den Prüfvermerk auf die Musikfolge zu schreiben, da diese ansonsten ungeprüft zur Ausschüttung gelangt (auch wenn es nix auszuschütten gibt :rolleyes:) .

Grüße
Marc
 
Die GEMA hat mir nun geantwortet. Der nächste Schritt ist das besagte Formular und das wars dann. Für das nächste Mal bin ich gewappnet. Danke für die Antworten!
 
Danke, dieser Text hat mir auch sehr geholfen, da ich in dem Jugendzentrum in dem ich arbeite oft Konzerte habe.
In meinem Fall ist es sogar so, daß ich das komplette letzte Jahr aufdröseln darf. Alle Veranstalter und Bands noch mal anschreiben und so. *kotz*

Am coolsten ist einfach der Link zu diesem PDF. Ob dus glaubst oder nich...
Wenn man nich GENAU weiss, wie dieser Vordruck heisst, findet man den auch nich!
Ich hab auf der GEMA-Seite auf Jeden Fall nix gefunden :D

Wir haben btw vor, eine Compilation unserer lokalen Bands zu machen.
Alle Bands wären nicht GEMA-gemeldet.
Muss ich den Sampler anmelden, oder so ??

Wär cool, wenn das jemand wüsste. Der GEMA Text is dermassen zäh!
Find da für meien konkreten Fall auch nich wirklich ne direkte Antwort :(
 
Dankeschön :)
Ich darf Dir mal aus der praktikablen Seite antworten:

Kein verwertungsrechtlich geschütztes Material!
Kleinstauflage!
Eigenbrand!

In unserem Fall wären das 1000st.. Ist das Kleinstauflage?
 
Aber sowas von...

Und trotzdem oder gerade deswegen: Mach sie alle!
 
Wer bekommt das Geld, was bei solchen "Verdachts-Rechnungen" eingetrieben wird? Denn konkrete Künstler sind ja dann gar nicht genannt.

Kauft sich die GEMA dafür neue Bleistifte oder bekommt da jeder Musiker bei der GEMA nen Cent von? Denn es "könnte" ja sein, dass eigene Lied gespielt wurde.
 
Musiker bekommen von der GEMA schon mal prinzipiell gar nix. Denn Mitglieder der GEMA und damit ausschüttungsberechtigt sind Komponisten und Textautoren sowie Verlage.

Wichtig zu wissen ist an dieser Stelle, dass das Tarifsystem der GEMA rein gar nichts mit dem der Ausschüttung zugrunde liegenden Verteilungsplan zu tun hat. Es sind zwei komplett von einander unabhängige Systeme. Dies sieht das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, das den Verwertungsgesellschaften den Rahmen ihrer Arbeit vorgibt so auch vor.

Insofern ist es für die Ausschüttung an die Mitglieder völlig unerheblich wieviel Geld die GEMA für eine Veranstaltung kassiert. Das eingenommene Geld wandert je nach Art der abgerechneten Veranstaltung in den "großen Topf" und wird wie alle anderen Inkassoeinnahmen der GEMA auch nach den Maßgaben des Verteilungsplans verteilt.

Grüße
Marc
 
Ja, dass die Komponisten & Texter nur was kriegen ist klar.

Dass aber nicht ausgeschüttet wird, je nach dem, wie oft das Lied tatsächlich gespielt wurde, wusste ich jetzt gar nicht.
Dann müsste man ja meinen, es bekommen auch "Autoren" was, deren Lieder nie irgendwo gespielt werden.

Aber es wird wohl dann irgendwie nach diesem Verteilungsplan jeweils unterschiedlich & angemessen ausgeschüttet?! Kann man diesen Plan irgendwo anschaun & sehn wonach das festgelegt wird? Denn wer sagt, dass Bohlen viel kriegt und Hobbykomponist Herbert weniger?
 
Da Du von "Musikern" gesprochen hast, wusste ich nicht, dass das klar ist, sorry. Vielen ist das nämlich echt nicht klar.

Es ist schon richtig, dass sich die Ausschüttung an der Häufigkeit der Aufführungen als zentrale Größe bemisst. Jedoch steht der Geldwert einer Verwertung, sprich Aufführung nicht im Verhältnis zur Ausschüttung. Je häufiger ein Werk aufgeführt wird, nach Möglichkeit im ganzen Bundesgebiet verstreut, desto höher wird die Ausschüttung. Bei zusätzlicher Veröffentlichung z.B. auf CD erhöht sich einer der Multiplikatoren.

Der Verteilungsplan ist wirklich äußerst komplex und nur vom blanken Lesen eigentlich kaum zu verstehen... :rolleyes:

Abgedruckt ist er immer im GEMA-Jahrbuch. Z.B. auch hier: http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/urheber/gema_jb_06-07_c4_verteilungsplan.pdf

Grüße
Marc
 
Vielen Dank, das muss ich mir nochmal konkret in Ruhe durchlesen.

Man kann also sagen, dass es nicht unbedingt drum geht "Einmal irgendwo gespielt = einen Euro aufs Komponistenkonto" sondern dass die Gesamtanzahl, wo das mal gespielt wurde irgendwie gezählt wird und man dann schaut, wieviel Prozentanteil an Aufführungen das Lied an den Aufführungen der anderen ganzen Lieder hat? Wie eine Art "Prozente sammeln"?! Wenn das Lied mal lange nicht gespielt wird und erst nach ner Weile wieder, bekommt man vermutlich trotz der Flaute erstmal unverändert Geld?

Naja, ich denk mal, das lässt sich so auf die Schnelle nicht so einfach erklären, oder?! Ich les erstmal ne Runde das pdf...
 
Im Grunde stimmt das schon, man sollte nur sehen, dass das oder die Werke zumindest innerhalb einer Ausschüttungsperiode immer mal zur Aufführung gelangen, wie oder durch wen auch immer :)
 

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