Genau, auf Vermutung. Laut BGH Urteil hat die GEMA aufgrund des umfangreichen Repertoires, das von ihr vertreten wird, das Recht dazu. Da man davon ausgehen kann, dass weltweit bei Konzerten weitaus mehr geschützte als freie Musik wiedergegeben wird, wird der GEMA diese Beweislastumkehr zugestanden. Alle die, die darüber motzen, würde ich gerne mal sehen, wenn ihre Musik nun doch einmal "entdeckt", man selbst aufgrund des "Lohnens" GEMA-Mitglied wird und dann die eigene Musik einfach immer wieder auf Parties etc. gespielt wird. Bekäme man dann keine Ausschüttung, wäre man wahrscheinlich höchst verärgert, weil die GEMA ihren Job nicht macht.
Andererseits: Stellt Euch vor, die GEMA müsste bei jeder öffentlichen Musikwiedergabe prüfen, ob geschütztes Repertoire wiedergegeben wird oder nicht. Das Ganze würde die Kosten derart in die Höhe treiben - weil ja der Verwaltungsaufwand weitaus höher wäre - dass man darüber auch wieder meckern könnte.
Aber mal im Ernst, hat jemand eine bessere Lösung? Würde mich echt interessieren, wie konstruktive Vorschläge derjenigen, die mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sind, aussehen...
Aufgrund der o.g. Beweislastumkehr (GEMA-Vermutung) berechnet die GEMA Veranstaltungen, die ihr nicht gemeldet wurden, wenn ihr die tarifrelevanten Daten bekannt sind. Hat man die Anmeldung vergessen, wurde aber nur GEMA-freies Repertoire wiedergegeben, macht man folgendes.
Titellisten aller Ausübenden (Bands, Einzelmusiker) mit den relevanten Daten der Veranstaltung , jede davon mit dem Vermerk "GEMA-frei" versehen, sowie von Veranstalter und Verantwortlichem der Band unterschrieben (
http://www.gema.de/uploads/tx_mmsdownloads/gema_musikfolge_einzelveranst.pdf). Und ein kurzes Anschreiben als "Reklamation" in etwa so:
"Sehr geehrte...
bei der von Ihnen berechneten Veranstaltung wurde nur GEMA-freies Material wiedergegeben. Somit ist Ihre Rechnung nicht korrekt ergangen.
In der Anlage erhalten Sie als Beleg x Musikfolgen aller bei dem Konzert aufgeführten Werke mit der Bitte um Prüfung auf GEMA-Freiheit.
Bis zur endgültigen Klärung bitte ich Sie, das Mahnverfahren auszusetzen und nach erfolgter Prüfung und Bestätigung der GEMA-Freiheit, den Rechnungsbetrag i.H.v. X EUR zu stornieren.
MfG"
Jetzt ist die GEMA dran und man kann sich in aller Ruhe zurücklehnen und warten.
Man sollte auch Konzerte mit GEMA-freiem Material immer anmelden, wenn möglich bereits mit Titellisten,
mit dem GEMA-frei Hinweis. Können diese vor dem Konzert noch nicht beigefügt werden, trotzdem anmelden, auch mit dem Hinweis auf GEMA-Freiheit. Meist sieht die GEMA dann von einer Berechnung im Vorfeld ab. Dann nach dem Konzert so schnell wie möglich die Titellisten
mit dem GEMA-frei Vermerk nachreichen, dann ist die Nummer durch.
Wichtig ist aber wirklich in jedem Fall den Prüfvermerk auf die Musikfolge zu schreiben, da diese ansonsten ungeprüft zur Ausschüttung gelangt (auch wenn es nix auszuschütten gibt
) .
Grüße
Marc