lil
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Hallo Wissende,
dass bei rein privaten Veranstaltungen keine Gema fällig wird, weiß ich. Dass bei öffentlichen Veranstaltungen Gema fällig ist - ob Eintritt oder nicht -, weiß ich auch.
Aber weiß jemand, wie es z.B. bei Vereinsveranstaltungen aussieht, wenn garantiert jeder Anwesende Vereinsmitglied ist? Wir hatten heute nämlich mal so ganz theoretisch überlegt, was der Fall wäre, wenn bei einem hypothetischen Konzert anstatt eines Eintrittsgelds ein "Mitgliedsbeitrag" erhoben würde. Der Konzertbesucher erhielte anstelle einer Eintrittskarte einen "Mitgliedsausweis", gültig für einen Tag, nämlich den Konzerttag. Somit wären alle Anwesenden Vereinsmitglieder. Gielte das dann als "privat" oder als "öffentlich"?
Ich weiß, Rechtsberatung kann hier nicht erfolgen; ich brauche auch keine solche, sondern nur einigermaßen fundierte Kommentare zu dieser theoretischen Überlegung
dass bei rein privaten Veranstaltungen keine Gema fällig wird, weiß ich. Dass bei öffentlichen Veranstaltungen Gema fällig ist - ob Eintritt oder nicht -, weiß ich auch.
Aber weiß jemand, wie es z.B. bei Vereinsveranstaltungen aussieht, wenn garantiert jeder Anwesende Vereinsmitglied ist? Wir hatten heute nämlich mal so ganz theoretisch überlegt, was der Fall wäre, wenn bei einem hypothetischen Konzert anstatt eines Eintrittsgelds ein "Mitgliedsbeitrag" erhoben würde. Der Konzertbesucher erhielte anstelle einer Eintrittskarte einen "Mitgliedsausweis", gültig für einen Tag, nämlich den Konzerttag. Somit wären alle Anwesenden Vereinsmitglieder. Gielte das dann als "privat" oder als "öffentlich"?
Ich weiß, Rechtsberatung kann hier nicht erfolgen; ich brauche auch keine solche, sondern nur einigermaßen fundierte Kommentare zu dieser theoretischen Überlegung
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