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Gekaufte Noten veryoutuben

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Hallo,

mal ne Frage, wie ist das eigendlich rechtlich wenn ich mir im Laden Noten kaufe, die Abspiele und davon eine Aufnahme in Youtube einstelle. Muss man dafür was abdrücken?


Cu
Emilmaier der 2te
 
Eigenschaft
 
Könnte sein, dass Du gegen die Nutzungsbedingungen von YouTube verstößt, und YouTube verstößt möglicherweise gegen die Urheberrechte des Komponisten, wenn sie Deine Aufnahme online lassen.

Woher Du die Noten hast, ist ja völlig egal für die Frage, ob das Werk, dass Du hochlädtst, urheberrechtlich geschützt ist.
 
poor but loud
  • Gelöscht von Sticks
  • Grund: Off Topic - bitte beim Thema bleiben. Danke!
Moin!

Na super, dann kann man ja nie jemanden online fragen "Und wie spiel ich?"

Cu
Maier
 
Hallo!

Eigenes ... naja, mit 2 Monaten Gitarre noch etwas unrealistisch.
Freies Material ... hm .. hört sich gut an, mal kucken wo man was aufgegabelt bekommt ... bleibt nur die Frage offen "Wie kann ich sichergehen, dass das frei ist?".

Cu
Emil
 
so viele Leute laden cover songs und irgendwelchen Karaokekram hoch. Youtube ist da denke ich ausreichend abgesichert und haben spezielle Verträge mit der Gema. Ich denke du solltest halt ausdrücklich erwähnen von wem der Song eigentlich ist, dann sollte das auch kein Problem sein.

(alles einfach nur meiner Meinung bin kein REchtsmann)
 
Wurde hier schon angesprochen:
https://www.musiker-board.de/musikbusiness-recht/330170-youtube-gema-livemitschnitte.html

Nur weil das alle machen heißt das noch nicht, dass es legal ist ;) Fakt ist, dass man bei Youtbe nichts hochladen darf, was urheberrechtlich geschützt ist, und wo man nicht selbter der Urheber ist bzw. die Erlaubnis des Urhebers hat. Das steht da als dicker Hinweise, wenn man bei YouTube was hochladen will. In der Praxis werden da aber massivst Augen zugedrückt, und im schlimmsten Fall wird YouTube die Videos löschen. ICh möchte nicht zr Rechtsbrechung aufrufen, aber ich halte diese typischen Youtube-Covers für legitim. Hab ich hier auch schon gemacht um zu fragen, wie ich so bin. Und passiert sowas im "Gitarissten, zeigt her was ihr könnt"-Thread nicht ständig?
 
wieso schreibst du hier rein und gibst falsche tips wenn du dich eh nich auskennst?!?

zum tausendsten mal: die gema hat momentan keine vereinbarung mit youtube. wer gema-repertoire (und damit fast alle cover-songs) bei youtube hochlädt verstößt gegen die nutzungsbedingungen.



edit: zuuuuu spät, kommt davon wenn einen die arbeit ablenkt
 
wer gema-repertoire (und damit fast alle cover-songs) bei youtube hochlädt verstößt gegen die nutzungsbedingungen.
Wobei das ja nicht auf GEMA-Repertorie beschränkt ist. :)
 
von freien urhebern kann man sich die nutzungserlaubnis eingeholt haben, bei der gema ist das aber ausgeschlossen (außer evtl. aktuelle rammstein-sachen oder songs aus vietnam :D)


edit: wobei rammstein hat glaube ich nur die aufführungsrechte nicht abgetreten... bin mir da nicht so sicher...
 
OK, das stimmt natürlich.
 
von freien urhebern kann man sich die nutzungserlaubnis eingeholt haben, bei der gema ist das aber ausgeschlossen [...]

Das stimmt so nicht ganz. Auch bei GEMA-Material auf YT wäre es denkbar, daß der Interpret (der den Song dann gecovert hat) oder bei Originalwerken derjenige, der die Sachen hochläd, die entsprechenden Gebühren direkt an die GEMA bezahlt. Bei letzterem müssen die entsprechenden Leistungsschutzrechte zudem beachtet werden. Der GEMA-Urheber hat dabei dann den Vorteil, daß die GEMA das Inkasso für ihn übernimmt und recht gut ein Auge darauf hat. Freie Urheber müssen sich um das Tantiemeneinsammeln selber kümmern (oder es halt lassen).

edit: wobei rammstein hat glaube ich nur die aufführungsrechte nicht abgetreten... bin mir da nicht so sicher...[/QUOTE]

IIRC ging es dabei nur um eine Verwertung in Vietnam. Denn: Ist ein Song einmal bei der GEMA gemeldet, darf er gecovert werden. (nicht: Bearbeitet!) Der Urheber kann und darf das Covern dann nicht mehr verhindern und/oder unterbinden. Dafür werden dann die entsprechenden Gebühren gezahlt.

Besten Grusz,
 
Das stimmt so nicht ganz. Auch bei GEMA-Material auf YT wäre es denkbar...
theoretisch ja, praktisch gesehen hat das keine relevanz da die gema einem einen vogel zeigt wenn man mit sowas ankommt. (wobei ich mir nichtmal sicher bin ob man so eine lizenzierung als nicht-seitenbetreiber an youtube vorbei überhaupt abschließen kann. die gema will ja zudem exakte klickzahlen für nutzungen aus deutschland um das korrekt abzurechnen, für den normalen youtube-nutzer also gar icht machbar)

IIRC ging es dabei nur um eine Verwertung in Vietnam.
nein ich wollte damit darauf hindeuten dass vietnam keine verwertungsgesellschaft hat, die gema-vermutung für werke aus vietnam nicht greift und die somit nicht zuständig ist (was nutzer natürlich nicht davon freispricht sich die nutzungserlaubnis direkt bei den vietnamnesen einzuholen)

zu rammstein: ich habe gelesen dass sie seit 2006 ihre aufführungsrechte nicht mehr an die gema abtreten, was aber für die sache mit youtube nicht von belang ist.
 

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