Gekaufte Noten für Klavier auf Akkordeon umschreiben

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get-sic
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Hallo Akkordeon-Gemeinde!

Vielleicht hatte der ein oder andere von euch schonmal das Problem, dass er ein Lied hörte und sich dachte, "das würde sich auch auf dem Akkorden gut anhören".

Leider hat es dann die Noten nicht für Akkorden gegeben und ihr habt euch die Noten für ein ähnliches Instrument (z.B. Klavier) gekauft.

Kann hier jemand solche gekauften Noten auf Akkorden umschreiben, oder ist das illegal. Selbst kann ich es leider nicht!
 
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Hallo, get-sic,

die Bearbeitung einer Komposition für eigene (nicht öffentliche oder gewerbliche) Zwecke ist nach meinem Informationstand immer legal. Da aber ein großer Teil der Musiker ein Stück einstudiert, um es später vorzutragen, sind wir bereits im öffentlichen Bereich. In diesem Fall hängt es sehr davon ab, ob der Komponist lange genug (70 Jahre) tot ist, bzw das Musikstück vom Rechteinhaber (das ist meistens ein Verlag) zur Bearbeitung freigegeben ist.
Für rein private Zwecke habe ich schon verschiedentlich Musiken in eine für Akkordeon spielbare Form gesetzt. Bei alten Komponisten (Bach, Händel, Schubert usw) ist auch die öffentliche Wiedergabe kein Problem. Bei einem Stück eines zeitgenössischen Komponisten geht die öffentliche Darbietung nicht so problemlos.
An welche Musik denkst Du denn da?

Gruß
Reinhard
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo get - sic
Das können sicher viele hier, (die meisten) denn Notenschreibprogramme z.B. Capella machen das leicht. Allerdings ist das zeitaufwändig. Ein Austauschpartner wäre vielleicht für Dich sinnvoll, so würdest Du es lernen.
Meint akkotue.
 
Wie kommt ihr alle nun auf 75 Jahre? Wurde das inzwischen geändert? Normal waren es doch immer 70 Jahre? :confused:
 
Wie kommt ihr alle nun auf 75 Jahre? Wurde das inzwischen geändert? Normal waren es doch immer 70 Jahre?
Hallo, Ippenstein,
Recht hast Du, ich hatte nur gerade Leos Thread vor Augen und da einfach abgeschrieben.

@ akkotue

Capella alleine wird wohl meistens nicht reichen, etwas Harmonie- und Akkordlehre gehört da meiner Meinung nach ebenso zu, wie das Wissen um die Möglichkeiten des Akkordeons. Wenn jemand diese Kenntnisse hat, sieht er die Klaviernoten und setzt sie mehr oder weniger automatisch aufs Akkordeon um, mit oder ohne Capella. Hat er diese Kenntnisse nicht hilft Ihm ein Notensatz -Programm auch nicht weiter, denn das berücksichtigt die Besonderheiten des Akkordeons nicht.


Gruß
Reinhard
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist "öffentlich vortragen"? Die Terassenfeier mit 10 Freunden? Nein ich denke nicht und selbst wenn - "wo kein Klärger, da kein Richter" ich denke es gibt schlimmere Verbrechen, von daher mache ich mir da keinen Kopf!

Ist es nicht sogar so, dass wenn man Noten hat und diese verändert, dass diese einem dann selbst gehören und man keine Probleme mehr hat?

So ist es doch z.B. bei Liedtexten. Habt ihr einen Liedtext und ändert den ab (oder malt z.B. nur ein Bild mit drauf), darf dieser beliebig oft kopiert und gesungen werden, ohne Gebühr an die GEMA bezahlen zu müssen. Das hat selbst Antenne Bayern (Radiosender) mit Sankt-Martins-Liedern so gemacht!

Mir geht es um jede Art von bekannten Stimmungsliedern, drauf gekommen bin ich heute wo ich mir eingebildet hab, das Lied "Jung + Dumm" von Willy Astor auf dem Akkordeon zu lernen.
 
Hallo get-sic,

Du solltest Dir einen Kopf machen. Urheberrechtsbruch ist schweineteuer. Der Übergang von geschlossener zu öffentlicher Feier ist zwar recht fließend, aber in gewisser Weise auch definiert.

"Ist es nicht sogar so, dass wenn man Noten hat und diese verändert, dass diese einem dann selbst gehören und man keine Probleme mehr hat? "

Du hast zwar dann an dieser Bearbeitung ein Recht als Bearbeiter, bleibst aber weiterhin vom Urheber abhängig. Die Ausnahmen lassen wir mal weg, da sie hier kaum zutreffen werden.

"So ist es doch z.B. bei Liedtexten. Habt ihr einen Liedtext und ändert den ab (oder malt z.B. nur ein Bild mit drauf), darf dieser beliebig oft kopiert und gesungen werden, ohne Gebühr an die GEMA bezahlen zu müssen. Das hat selbst Antenne Bayern (Radiosender) mit Sankt-Martins-Liedern so gemacht!"

Nein, darf er nicht. Du darfst Dir vom Original eine Privatkopie anfertigen. Alles weitere ist unzulässig. Aber lies bitte mal das Urheberrecht, das regelt alle Fälle.

Wenn bei den Sankt-Martins-Liedern der Urheber länger als 70 Jahre tot ist, muß auch nichts mehr gezahlt werden. (Außer, es ist eine bearbeitete Version und der Bearbeiter lebt noch oder ist noch nicht länger als 70 Jahre tot. Der kriegt dann weiterhin...)
Antenne Bayern zahlt brav wie alle öffentlichen Sender ihre Gebühren an die Gema und sorgt dafür, daß alles im rechtlichen Rahmen bleibt. Da gibt es weder wenn- und aber- noch ein "hab ich nicht gewußt".

Viele Grüße

Ippenstein
 
Was ist "öffentlich vortragen"? Die Terassenfeier mit 10 Freunden? Nein ich denke nicht und selbst wenn - "wo kein Klärger, da kein Richter" ich denke es gibt schlimmere Verbrechen, von daher mache ich mir da keinen Kopf!
Öffentlich sind Konzertveranstaltungen, aber auch Straßenmusik, beides Dinge, die Du wahrscheinlich im Augenblick eher nicht beabsichtigst.
o ist es doch z.B. bei Liedtexten. Habt ihr einen Liedtext und ändert den ab (oder malt z.B. nur ein Bild mit drauf), darf dieser beliebig oft kopiert und gesungen werden, ohne Gebühr an die GEMA bezahlen zu müssen. Das hat selbst Antenne Bayern (Radiosender) mit Sankt-Martins-Liedern so gemacht!
Für Martinslieder, deren Dichter und Komponisten lange tot sind, gilt das. Aber versuche das gleiche einmal mit einem Song der aktuellen Hitlisten, dann hast Du spätestens, wenn Deine Version ein wenig Erfolg hat, eine Klage wegen Verletzung des Urheberrechts am Hals.
Für die Lieder die Dir vorschweben finde ich Akkotues Rat sehr sinnvoll: suche Dir in Deiner Umgebung jemanden, der sich auf das Begeliten von Liedern versteht (evtl. auch einen Gitarristen) und lass Dir die Sache mit den Begleitakkorden beibringen. Ich helfe Dir auch gerne, aber per Mail ist das ein wenig schwierig.

Gruß
Reinhard
 
Also ich weiß nicht ob ihr das vielleicht nicht alles zu eng seht.
Es geht mir doch um reinen Privatgebrauch, wer soll mir da was anhaben?

Antenne Bayern zahlt sicher GEMA für Lieder, die sie im Radio spielen.
Allerdings haben die Liedtexte, für die normal GEMA gezahlt werden müsste, abgeändert und für alle zum runterladen ins Internet gestellt, scheinbar ohne rechtlichen Konsequenzen.

Aber back to topic:
Wenn ich die Noten für das Lied irgendwo her bekomme (legal versteht sich) könnte mir das evtl. jemand auf Akkordeon umschreiben? Am besten auch jmd, der selbst Freude am Lied hat!
 
Also ich weiß nicht ob ihr das vielleicht nicht alles zu eng seht.
Es geht mir doch um reinen Privatgebrauch, wer soll mir da was anhaben?

eigentlich nicht, ich hatte deutlich zwischen privat und öffentlich unterschieden.


Gruß
Reinhard
 
... Also ich weiß nicht ob ihr das vielleicht nicht alles zu eng seht.
Es geht mir doch um reinen Privatgebrauch, wer soll mir da was anhaben? ...
Das ist genauso Diebstahl, wie was im Supermarkt mitgehen lassen - ich würde nicht zögern Kollegenschweine anzuzeigen, die andere Musiker bestehlen!
 
Das heißt im Umkehrschluss also, dass du entweder nur eigene Lieder spielst oder für jedes Lied das du spielst bezahlst?
 
Hallo get-sic,

wie überall im Leben: Es kommt darauf an. Bevor Antenne Bayern irgendetwas macht, holen die sich die Erlaubnis und wenn die Rechteinhaber sehen, daß mit solchen Liedtextaktionen gut Werbung zu machen ist und sich daher ihr Umsatz steigert, ist das ev. sogar ein Gentlemen Agreement.

Solange Du für Dich privat oder im kleinen abgeschlossenen Kreis, also nichtöffentlich irgendetwas machst, interessiert das normalerweise keinen. Sobald es aber größere Kreise zieht und finanziell interessant wird, kann sich der entsprechende Rechteinhaber einschalten. Deine Chancen vor Gericht sind dann 0 und die Strafe hoch. In Bezug auf Urheberrechtsverletzungen empfehle ich Dir, nach "Marions Kochbuch" die Suchmaschine zu bemühen. Da wird gezeigt, welche Auswirkungen ein ("läppischer") Bilderklau haben kann.

Daß Dich hier viele warnen, ist wirklich gut gemeint. Leider nehmen viele das Urheberrecht allzu locker. Wenn es einen aber erwischt, können die Strafen dragonisch sein. Dazu kann man auch anhand der Stichwörter "Tauschbörse Musik" einiges finden.

Grüße

Ippenstein
 
Ja seh ich alles vollkommen ein, wenn es um öffentliche Vorführungen geht.
Aber wir hatten uns ja schon darauf geeinigt, dass es mir ausschließlich um "spielen für mich selbst" oder maximal 5 arme Bekannte geht.

Trotzdem danke für die Antworten, jetzt bin ich aufgeklärt!
 
Hallo get-sic,

wenn es für Dich, die Nachbarn und den Nachbarshund ist, interessiert das keinen, was Du da machst. ;)

Viele Grüße

Ippenstein
 
Für Fragen ob und was rechtlich zugelassen ist und was nicht - dafür haben wir einen eigenen Bereich:

https://www.musiker-board.de/f131-musikbusiness-recht-mupr/

...da sind die Fragen zum Urheberrecht und Aufführungsrecht und so wesentlich besser aufgehoben, als hier. Dort lesen auch wesentlich mehr User mit, die euch vermutlich sehr präzise Auskunft geben können, bzw. wenn ihr dort ein bisschen sucht, werdet ihr die meisten Antworten schon finden .

Die Ausgangsfragestellung bezog sich aber mehr auf das Umschreiben von Klaviernoten auf Akkordeon. Vielleicht sollte man zuerst definieren, was für Anforderungen an die Umschrift gestellt wird und für welchen Akkordeontyp es sein soll.

Reine Fragen zur Transkription (instrumentenunabhängig) sind dort besser aufgehoben:

https://www.musiker-board.de/f83-musiktheorie-forum/

weil sich dort die Fachleute hierfür tummeln:


...und immer dran denken:

Das Musikboard ist groß und es lohnt sich öfters mal aus der Akkordeonecke in die anderen Foren zu schauen!

Und in diesem Thread nun bitte mehr und mit direktem Bezug zum Akkordeon zur Sache!

Gruß, maxito
 

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