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s.cript[0]r
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Hallo,
wie schaut es denn so aus, wenn innerhalb einer Band ein Mann die eigentliche komplett-Arbeit leistet (dieser ist auch der Bandeader) und ein anderer hilft regelrecht hier und da.
Dieses "hier und da" mal unter der Luppe:
Der Song wird im Groben komplett (Text, Instrumente, ...) fertiggestellt, dann kommt einer aus seiner Band und dann verfeinern sie zusammen den Song. Dies sieht dann aber eher so aus, dass man zwar zusammen den Song verfeinert, allerdings unter einer "Befehlsgewalt" von dem, der die komplett-Arbeit leistet (das klingt jetzt aber rau). D.h. der Hauptarbeiter sagt dem anderen worauf er hinaus möchte und sie klimpern so lange zusammen rum, bis der Hauptarbeiter sagt: "Ja, genau so möchte ich diese Stelle haben". Diese restliche zusammenarbeit beträgt dann etwa 10% des Songs und ist eine sogenannte "Verfeinerung des Songs".
Meine Frage nun, besteht hier Miturheberrecht für den der die 10% geleistet hat (Das Sahnehäufchen auf dem Song - der Song wird dadurch nicht anders, nur etwas besser)? Weil eigetnlich ja nur nach Hilfe bzw. Unterstützung gefragt wird, anstattt ihn was eigenes machen zu lassen.
Muss diese Art von Hilfe extra mit Gesetz (Vertrag) geregelt sein, sodass jemand nicht irgendwann sagen kann "Hey, ich habe mitgemacht, ich habe auch Rechte dran". Sondern dass es immer bleibt "Hey, ich wurde gefragt jemandem zu helfen, ich habe das gerne gemacht, ohne irgendwelche Ansprüche zu stellen".
Ziel ist es nicht, dem anderen möglichst keine Rechte zusprechen zu lassen, sondern da er nur hin und wieder bereit ist hier und da mal etwas mitzuwirken, dass er nicht plötzlich doch sämtliche Miturheberrechte hätte, sodass der Hauptarbeiter von ihm dann abhängig ist. Ja der Hauptarbeiter möchte auch garantieren, dass es seine Rechte sind damit er seine Zukunft auf seinen Werken garantiert aufbauen kann. D.h. dass ihm kein anderer unter Umständen im Weg stehen könnte. (z.B. wenn man sich irgendwann zerstreitet und dann dürfte der Hauptarbeiter plötzlich die Werke nicht mehr spielen weil es der andere nicht zulassen würde oder ähnliches)
Die andere Frage hierzu noch. Könnte der Hauptarbeiter einen Vertrag aufsetzen, wo die anderen ihre (Urheber)Rechte abtreten, falls sie mal hier und da mitgewirkt haben? Welchen Vertrag könnte ich aufsetzen? Muss da schon alles detailiert stehen?
Wie gesagt des Bandleaders Ziel ist es, vollkommene Urheberrechte zu haben, damit es in Zukunft unter Umständen keine Probleme gibt.
wie schaut es denn so aus, wenn innerhalb einer Band ein Mann die eigentliche komplett-Arbeit leistet (dieser ist auch der Bandeader) und ein anderer hilft regelrecht hier und da.
Dieses "hier und da" mal unter der Luppe:
Der Song wird im Groben komplett (Text, Instrumente, ...) fertiggestellt, dann kommt einer aus seiner Band und dann verfeinern sie zusammen den Song. Dies sieht dann aber eher so aus, dass man zwar zusammen den Song verfeinert, allerdings unter einer "Befehlsgewalt" von dem, der die komplett-Arbeit leistet (das klingt jetzt aber rau). D.h. der Hauptarbeiter sagt dem anderen worauf er hinaus möchte und sie klimpern so lange zusammen rum, bis der Hauptarbeiter sagt: "Ja, genau so möchte ich diese Stelle haben". Diese restliche zusammenarbeit beträgt dann etwa 10% des Songs und ist eine sogenannte "Verfeinerung des Songs".
Meine Frage nun, besteht hier Miturheberrecht für den der die 10% geleistet hat (Das Sahnehäufchen auf dem Song - der Song wird dadurch nicht anders, nur etwas besser)? Weil eigetnlich ja nur nach Hilfe bzw. Unterstützung gefragt wird, anstattt ihn was eigenes machen zu lassen.
Muss diese Art von Hilfe extra mit Gesetz (Vertrag) geregelt sein, sodass jemand nicht irgendwann sagen kann "Hey, ich habe mitgemacht, ich habe auch Rechte dran". Sondern dass es immer bleibt "Hey, ich wurde gefragt jemandem zu helfen, ich habe das gerne gemacht, ohne irgendwelche Ansprüche zu stellen".
Ziel ist es nicht, dem anderen möglichst keine Rechte zusprechen zu lassen, sondern da er nur hin und wieder bereit ist hier und da mal etwas mitzuwirken, dass er nicht plötzlich doch sämtliche Miturheberrechte hätte, sodass der Hauptarbeiter von ihm dann abhängig ist. Ja der Hauptarbeiter möchte auch garantieren, dass es seine Rechte sind damit er seine Zukunft auf seinen Werken garantiert aufbauen kann. D.h. dass ihm kein anderer unter Umständen im Weg stehen könnte. (z.B. wenn man sich irgendwann zerstreitet und dann dürfte der Hauptarbeiter plötzlich die Werke nicht mehr spielen weil es der andere nicht zulassen würde oder ähnliches)
Die andere Frage hierzu noch. Könnte der Hauptarbeiter einen Vertrag aufsetzen, wo die anderen ihre (Urheber)Rechte abtreten, falls sie mal hier und da mitgewirkt haben? Welchen Vertrag könnte ich aufsetzen? Muss da schon alles detailiert stehen?
Wie gesagt des Bandleaders Ziel ist es, vollkommene Urheberrechte zu haben, damit es in Zukunft unter Umständen keine Probleme gibt.
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