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Gedicht als Songtext verwenden V2

pingpongmusic
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Hilfe, ich habe ein ähnliches Problem. Ich möchte für ein Projekt, bereits bestehende CD´s, auf Streaming Portalen veröffentlichen. Da wir hauptsächlich alte Gedichte als Songtexte verwenden führt das nun zu einem Problem, einer der Dichter ist leider noch nicht Urheberfrei. Unser erstes Album hatte ich damals noch mit GEMA Anmeldung gemacht und eben jenen Hermann Hesse als Texter angegeben. Die GEMA sagte mir damals, dass Hesse in der Schweiz bei einer anderen Gesellschaft verwertet wird und sie das regelt, anschließend bekam ich die Freigabe für das Presswerk. Ich dachte seitdem, dass die GEMA Meldung bei einer Werkveröffentlichung bzgl. Rechteverwertung ausreichend ist. Nun bekomme ich Zweifel ob ich beim Urheber bzw. Suhrmann Verlag doch noch eine Freigabe, die vmtl. mit Lizenzgebühren verbunden wäre, brauche. Aber wäre das nicht doppelt gemoppelt, der Verlag müsste doch automatisch Verwertungsgebühren über den Streamingdienst erhalten? Oder bringe ich da was durcheinander, weiß da jemand genauer Bescheid?
 
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Hilfe, ich habe ein ähnliches Problem. Ich möchte für ein Projekt, bereits bestehende CD´s, auf Streaming Portalen veröffentlichen. Da wir hauptsächlich alte Gedichte als Songtexte verwenden führt das nun zu einem Problem, einer der Dichter ist leider noch nicht Urheberfrei. Unser erstes Album hatte ich damals noch mit GEMA Anmeldung gemacht und eben jenen Hermann Hesse als Texter angegeben. Die GEMA sagte mir damals, dass Hesse in der Schweiz bei einer anderen Gesellschaft verwertet wird und sie das regelt, anschließend bekam ich die Freigabe für das Presswerk. Ich dachte seitdem, dass die GEMA Meldung bei einer Werkveröffentlichung bzgl. Rechteverwertung ausreichend ist. Nun bekomme ich Zweifel ob ich beim Urheber bzw. Suhrmann Verlag doch noch eine Freigabe, die vmtl. mit Lizenzgebühren verbunden wäre, brauche. Aber wäre das nicht doppelt gemoppelt, der Verlag müsste doch automatisch Verwertungsgebühren über den Streamingdienst erhalten? Oder bringe ich da was durcheinander, weiß da jemand genauer Bescheid?
Ich würde direkt bei der GEMA nachfragen, ob sich dadurch, dass Du die songs, die Du schon auf CD´s mit Freigabe durch die GEMA veröffentlicht hast, etwas verändert, wenn du die nun auch über streamingdienste anbietest.
Ich kann mir vorstellen, dass die Reichweiter der streamingdienste (tendenziell weltweit) anders bewertet wird als CDs, die eher einen begrenzten Verbreitungsraum haben. Vielleicht ist es aber auch ganz einfach und die Antwort lautet, dass die damalige Freigabe der CDs sich nicht durch die Art der Verbreitung verändert. Dann weißt Du es ganz genau.

x-Riff
 
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