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GbR und Freiberufliches Bandmitglied

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Mich interessiert folgender Fall, an dem ich schon einige Stunden grüble und im Internet suche.

Vier Musiker gründen eine Band.

Nehmen wir an, ein Musiker ist bereits freiberuflich tätig, sprich, verdient sein Geld durch Unterricht, Gastspiele etc. Er schreibt dafür auch immer fleissig Rechnungen (An seine Schüler, seine Bands, etc). Der Rest geht einer nichtselbstständigen Tätigkeit nach. Alle Beteiligten sollen gleich viel von den Einnahmen abbekommen, sich aber auch in gleicher Höhe an Ausgaben beteiligen.

Die Band meldet sich nun pflichtbewusst beim Finanzamt an. Im Fragebogen sind die einzelnen Gesellschafter der GbR zu nennen.

Ich stelle mir die Frage, ob der Freiberufliche Musiker überhaupt Gesellschafter sein kann, denn er stellt für jeden Auftritt eine Rechnung an die Band aus. Nach meinem Gespür würde ich sagen: kein Gesellschafter. Aber das Gespür kann auch mal täuschen. Konkret gefunden habe ich über Google dazu nichts.

Umgekehrt stelle ich mir dann die Frage: Könnte die Band an den Freiberuflichen Musiker Rechnungen schreiben, z.b. für gemeinsame Ausgaben (CD-Produktion, Visitenkarten, Merch-Artikel).

Und wie werden die Einnahmen aus CD-Verkäufen, Merch-Aritkel etc. an den Freiberufler ausbezahlt? Per Gutschrift von der Band an den Freiberufler?

Und um es noch etwas komplizierter zu machen: Angenommen die Band möchte immer einen Teil der Gage vorerst nicht auszahlen, sondern in der Bandkasse / auf dem Bandkonto behalten. Das geht nach meiner Einschätzung nur mit dem Anteil der anderen drei Musiker. Der Freiberufler stellt ja immer eine Rechnung in Höhe seines Anteils aus.

Hat jemand dazu eine Meinung zu dem Fallbeispiel?
 
Eigenschaft
 
Da sollte man sich mal entscheiden, entweder man gehört zur Band und ist entsprechend beteiligt an allen Ausgaben und Einnahmen, oder nicht und man ist ein von der Band engagierter Musiker.

Das größte Problem: Engagiert die Band einen Musiker, dann werden KSK-Beiträge fällig, völlig unabhängig davon ob der Musiker dort Mitglied ist. Wenn dieses "externe Bandmitglied" selbständiger Musiker ist, also seinen Lebensunterhalt dauerhaft damit bestreitet, so wird er vermutlich sowieso schon dort angemeldet sein (falls nicht bekommt auch er Probleme, es ist eine gesetzliche Pflichtversicherung für Künstler, siehe §11 KSVG). Egal wie, früher oder später wird die KSK Wind von diesem Konstrukt bekommen, dann kann das für die Band ein teurer Spaß werden.
 
Ich habe beides schon durch.

Wenn derjenige aktiv am Bandleben teilnimmt, sich an Ausgaben beteiligen und auch an Merch-Verkäufen verdienen soll, wäre das als Gesellschafter sinniger. Das funktioniert so, dass man dann für die GbR einmal im Jahr eine Art Steuererklärung macht und den Gewinn ermittelt, und man kann übrigens auch per Gesellschafterbeschluss den Gewinn unterschiedlich auf die Bandmitglieder aufteilen. Vom Finanzamt erhält die GbR dann einen Feststellungbescheid, in dem für jeden Gesellschafter der Anteil aufgeführt ist, und das wiederum gibt jeder in seiner privaten Steuererklärung an. Das alles funktioniert ohne Rechnung! Unabhängig von den Formalitäten mit dem Finanzamt kann man Entnahmen auch im laufenden Jahre je nach Kassenlage vornehmen.

Der Musiker kann natürlich auch freiberufler bleiben und für die Auftritte Rechnungen schreiben.
Dass aber nun umgekehrt die Band an ihn Rechnungen schreibt für die Produktion von CDs und Merch-Artikel, finde ich persönlich ungewöhnlich und kann nach meiner Privatmeinung auch zu Abrechnungsschwierigkeiten führen - denn er ist ja gar nicht der Leistungsempfänger. Da wäre die saubere Art, dass der Musiker tatsächlich von vornherein ein Dienstleister ist, der sich nicht an Ausgaben beteiligt, und man garantiert ihm vertraglich je Auftritt eine Gage von X und bei Merch und CD-Verkäufen eine Umsatzbeteiligung von Y Prozent - natürlich dann entsprechend geringer als es beim Gesellschafter wäre. (Merch-Einnahmen und Gagen für Auftritte direkt verrechnen wird kompliziert - unterschiedliche Mehrwertsteuersätze beachten)
 
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Also wäre es sinnvoll, wenn der freischaffende KEINE Rechnung an die Band stellt, sondern sich für seine Steuererklärung auf die Einnahmen-/ Überschussrechnung der Band bezieht (25 % davon sind dann seine Einnahmen). Da kann er dann noch mit seinen persönlichen Ausgaben (Abschreibung für Instrumente, Fahrtkosten, etc) gegenrechnen und die Differnz wäre sein Gewinn, den er versteuert. Darüber führt er selber Buch.
 
Also wäre es sinnvoll, wenn der freischaffende KEINE Rechnung an die Band stellt, sondern sich für seine Steuererklärung auf die Einnahmen-/ Überschussrechnung der Band bezieht (25 % davon sind dann seine Einnahmen). Da kann er dann noch mit seinen persönlichen Ausgaben (Abschreibung für Instrumente, Fahrtkosten, etc) gegenrechnen und die Differnz wäre sein Gewinn, den er versteuert. Darüber führt er selber Buch.

Ja, genau dann ist er Gesellschafter, und es gibt mit seiner Gage auch keine Scherereien mit der Künstlersozialabgabe.
 
Also wäre es sinnvoll, wenn der freischaffende KEINE Rechnung an die Band stellt, sondern sich für seine Steuererklärung auf die Einnahmen-/ Überschussrechnung der Band bezieht (25 % davon sind dann seine Einnahmen). Da kann er dann noch mit seinen persönlichen Ausgaben (Abschreibung für Instrumente, Fahrtkosten, etc) gegenrechnen und die Differnz wäre sein Gewinn, den er versteuert. Darüber führt er selber Buch.

Der freischaffende Musiker macht dann ganz normal seine eigene Einnahme-Überschuss-Rechnung mit all seinen eigenen Betriebseinnahmen und Ausgaben, inklusive denen, die er im Zusammenhang mit den Tätigkeiten für die GbR hat. (Siehe dazu den Einwand von @Beyme im Post weiter unten, der natürlich völlig berechtigt ist… )

Zusätzlich trägt er in der Anlage S (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit) seinen Gewinnanteil an der GbR als Einkünfte aus Beteiligung ein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wäre es sinnvoll, wenn der freischaffende KEINE Rechnung an die Band stellt, sondern sich für seine Steuererklärung auf die Einnahmen-/ Überschussrechnung der Band bezieht (25 % davon sind dann seine Einnahmen). Da kann er dann noch mit seinen persönlichen Ausgaben (Abschreibung für Instrumente, Fahrtkosten, etc) gegenrechnen und die Differnz wäre sein Gewinn, den er versteuert. Darüber führt er selber Buch.
ganz blöde wirds ja nur dann, wenn die Gbr KEINEN Gewinn macht und Verlustzuweisungen verteilt, die das zu versteuernde Einkommen der Einzelnen vermindern.
Wenn das FA den Status der Gbr mal ändert, werden auch ALLE Steuerbescheide der Beteiligten hinfällig und rückwirkende Steuernachzahlungen fällig. Die dann ja nicht nur die Verlustzuweisungen betreffen muß, sondern z.B. auch Staffelungen betrifft, die wegen der Verlustzuweisung zum damaligen Zeitpunkt zutreffend waren.

Ich hab die Sch... einmal mitgemacht, mit einer Big Band, die sich zu höherem berufen fühlte - das hat bei mir Steuerbescheide von fast 10 Jahren geschmissen. Bin damals mit einem blauen Auge rausgekommen, aber nur, weil ich rechtzeitig ausgestiegen bin. Andere, die bis zu bitteren Ende dabei waren, standen plötzlich vor einem Haufen Schulden. Besonders betroffen waren die, die gleichzeitig gebaut haben bzw. Immobilien gekauft hatten.
 
Der freischaffende Musiker macht dann ganz normal seine eigene Einnahme-Überschuss-Rechnung mit all seinen eigenen Betriebseinnahmen und Ausgaben, inklusive denen, die er im Zusammenhang mit den Tätigkeiten für die GbR hat.

Zusätzlich trägt er in der Anlage S (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit) seinen Gewinnanteil an der GbR als Einkünfte aus Beteiligung ein.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber müssen die persönlichen Ausgaben eines Gesellschafters in Zusammenhang mit der GbR nicht eigentlich schon in der Gewinnfeststellung der GbR als Sonderbetriebsausgaben auftauchen?
 
@Beyme - Klar, du hast recht - für Ausgaben, die jetzt direkt im Zusammenhang mit Jobs der GbR stehen, würde man das wohl direkt über die GbR als Sonderbetriebsausgabe machen. Wie zum Beispiel Fahrtkosten oder Druckkosten für Konzertplakate, die ein Gesellschafter bezahlt und nicht die ganze Band. Dann reduziert sich eben der Gewinnanteil des einzelnen, der die Ausgaben hatte.
Wobei ja auch ein Bandkonto vorhanden ist und vermutlich die meisten Band-relevanten Ausgaben direkt über das Bandkonto laufen.

Größere Ausgaben wie Instrumente oder technisches Equipment werden aber vermutlich in dem Fall eher nicht der GbR zugeordnet, da der freischaffende Musiker ja offenbar noch mehrere Bands hat, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe. D.h. er nutzt sein Equipment ja sicher nicht nur für die eine Band.

Wie immer gilt im Zweifelsfall - ein Gespräch beim Steuerberater kostet nicht die Welt :)
 
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es macht ja auch keinen Sinn mit allgemein benutztem Material die Einnahmen der Mitkollegen einer Gbr zu mindern, außerdem birgt das das Risiko, daß einem liebgewordenen Instrumente in die Insolvenzmasse einer Gbr verschwinden...
 
...
Das größte Problem: Engagiert die Band einen Musiker, dann werden KSK-Beiträge fällig, völlig unabhängig davon ob der Musiker dort Mitglied ist.
Wenn eine Band einen Aushilfsmusiker anheuert, muss sie Abgaben an die KSK machen? Das hab ich noch nie gehört. Beispiel: Die Band ist als GbR gemeldet, ...
Situation A: Der Veranstalter hätte gerne zusätzlich eine Sängerin. Diese ist nicht Mitglied der GbR unterschreibt der Band für die ihr ausbezahlte Gage eine Quittung, sogar ohne Steuer. Sie ist in normalem Angestelltenverhältnis, ist gesetzlich krankenverischert (nicht bei der KSK) und muss am Ende des Jahres sehen ob und wie sie diese Einnahme in ihrer Steuererklärung berücksichtigt.

Situation B: Der Bassist wird krank, und kurzfristig ersetzt ihn ein Sub, der selbständiger Musiker ist, ggf. bei der KSK versichert, und der Band für seine Gage eine Rechnung incl. Steuer ausstellt.

Fallen in beiden Situationen Abgaben an die KSK an, die von der Band gezahlt werden muss, oder nur in Fall B, weil in Fall A die Sängerin das nur als Nebenjob macht?
Wenn ja, ich hab mal gehört, dass ein Veranstalter einen Prozenzsatz der Gage als Abgabe an die KSK zahlen muss, wenn er eine Band spielen lässt, egal ob die Musiker dort gemeldet/versichert sind oder nicht. Wären damit nicht die Abgaben gedeckt, oder fallen diese Abgaben mehrfach an, was ich mir kaum vorstellen kann!?
 
Es ist vollkommen egal ob der Künstler selbst bei der KSK ist. Es besteht eine Abgabenpflicht für jede künstlerische Leistung, die auf Honorarbasis abgerechnet wird. Derjenige, der die Leistung in Auftrag gibt und den Künstler bezahlt, hat diese Abgabe an die KSK zu leisten.

Als Band mit Gastmusiker kann man das nur umgehen, indem der Veranstalter mit dem Gastmusiker einen eigenen Gastspielvertrag vereinbart und ihn direkt bezahlt.

Wer muss die Künstlersozialabgabe zahlen?

...oder "Müssen auch Künstler Abgabe zahlen?"
 
@rollo
doch - genau so ist das, auch wenn es "kaum vorstellbar" erscheint.

durch bestimmte konstellationen fallen die gebühren mehrfach an

angenommen ein veranstalter bucht sich bspw einen etwas bekannteren solokünstler
zahlt ihm 5000€ dann fällt hier der ksk-beitrag an
wenn der solokünstler nun noch 8 musiker mitbringt, die er selbst von den 5000€zahlt
zb jedem 500 also 4000€
dann fallen auf diese 4000€ erneut die gebühren an.

das mit dieser doppelten abgabe beschäftigt mich schon seit langem
ist ein sehr nerviges thema für alle beteiligten
 
Jo, leider ne ziemliche nervige Geschichte. Ich bin mit meiner Band inzwischen auch dazu übergegangen, die Beiträge für die anderen Musiker abzuführen, da ich einfach keine Lust auf hohe Nachzahlungen habe, im Fall, dass doch mal geprüft wird (dann nämnlich gleich rückwirkend für mehrere Jahre zu zahlen).

Die ganze Sache ist eigentlich von der KSK klar definiert - und so ärgerlich es ist, dass oft doppelte Abgaben für eine Veranstaltung, nämlich von mir und meinem Gitarristen als Bandleader für die "zugekauften" Bandmitglieder als auch für die Veranstalter für die ganze Bandgage anfallen, so schwierig scheint es auch, sich dem zu entziehen.

Es geht wohl nur, indem alle Bandmitglieder geschlossen als GbR fungieren. Für jeden, der nicht Mitglied der GbR ist, wird Künstlersozialabgabe in Höhe von aktuell 5,2 % fällig, egal ob die engagierten Musiker in der KSK sind oder nicht.
 

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