NiceShadow
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Mich interessiert folgender Fall, an dem ich schon einige Stunden grüble und im Internet suche.
Vier Musiker gründen eine Band.
Nehmen wir an, ein Musiker ist bereits freiberuflich tätig, sprich, verdient sein Geld durch Unterricht, Gastspiele etc. Er schreibt dafür auch immer fleissig Rechnungen (An seine Schüler, seine Bands, etc). Der Rest geht einer nichtselbstständigen Tätigkeit nach. Alle Beteiligten sollen gleich viel von den Einnahmen abbekommen, sich aber auch in gleicher Höhe an Ausgaben beteiligen.
Die Band meldet sich nun pflichtbewusst beim Finanzamt an. Im Fragebogen sind die einzelnen Gesellschafter der GbR zu nennen.
Ich stelle mir die Frage, ob der Freiberufliche Musiker überhaupt Gesellschafter sein kann, denn er stellt für jeden Auftritt eine Rechnung an die Band aus. Nach meinem Gespür würde ich sagen: kein Gesellschafter. Aber das Gespür kann auch mal täuschen. Konkret gefunden habe ich über Google dazu nichts.
Umgekehrt stelle ich mir dann die Frage: Könnte die Band an den Freiberuflichen Musiker Rechnungen schreiben, z.b. für gemeinsame Ausgaben (CD-Produktion, Visitenkarten, Merch-Artikel).
Und wie werden die Einnahmen aus CD-Verkäufen, Merch-Aritkel etc. an den Freiberufler ausbezahlt? Per Gutschrift von der Band an den Freiberufler?
Und um es noch etwas komplizierter zu machen: Angenommen die Band möchte immer einen Teil der Gage vorerst nicht auszahlen, sondern in der Bandkasse / auf dem Bandkonto behalten. Das geht nach meiner Einschätzung nur mit dem Anteil der anderen drei Musiker. Der Freiberufler stellt ja immer eine Rechnung in Höhe seines Anteils aus.
Hat jemand dazu eine Meinung zu dem Fallbeispiel?
Vier Musiker gründen eine Band.
Nehmen wir an, ein Musiker ist bereits freiberuflich tätig, sprich, verdient sein Geld durch Unterricht, Gastspiele etc. Er schreibt dafür auch immer fleissig Rechnungen (An seine Schüler, seine Bands, etc). Der Rest geht einer nichtselbstständigen Tätigkeit nach. Alle Beteiligten sollen gleich viel von den Einnahmen abbekommen, sich aber auch in gleicher Höhe an Ausgaben beteiligen.
Die Band meldet sich nun pflichtbewusst beim Finanzamt an. Im Fragebogen sind die einzelnen Gesellschafter der GbR zu nennen.
Ich stelle mir die Frage, ob der Freiberufliche Musiker überhaupt Gesellschafter sein kann, denn er stellt für jeden Auftritt eine Rechnung an die Band aus. Nach meinem Gespür würde ich sagen: kein Gesellschafter. Aber das Gespür kann auch mal täuschen. Konkret gefunden habe ich über Google dazu nichts.
Umgekehrt stelle ich mir dann die Frage: Könnte die Band an den Freiberuflichen Musiker Rechnungen schreiben, z.b. für gemeinsame Ausgaben (CD-Produktion, Visitenkarten, Merch-Artikel).
Und wie werden die Einnahmen aus CD-Verkäufen, Merch-Aritkel etc. an den Freiberufler ausbezahlt? Per Gutschrift von der Band an den Freiberufler?
Und um es noch etwas komplizierter zu machen: Angenommen die Band möchte immer einen Teil der Gage vorerst nicht auszahlen, sondern in der Bandkasse / auf dem Bandkonto behalten. Das geht nach meiner Einschätzung nur mit dem Anteil der anderen drei Musiker. Der Freiberufler stellt ja immer eine Rechnung in Höhe seines Anteils aus.
Hat jemand dazu eine Meinung zu dem Fallbeispiel?
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