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GbR Name bei vielen Gesellschaftern

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pacific99
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Hallo zusammen,

mal eine Frage nach euren Erfahrungen/Handhabungen:

Ich hab jetzt eine Weile recherchiert und es ist ja bei einer GbR so, dass im offiziellen Name dieser die Namen aller Gesellschafter vorkommen müssen. Eigentlich sogar alle Vor- und Nachnamen, ich habe aber auch Seiten gefunden, wo stand, dass bei vielen Gesellschaftern nur die Nachnamen reichen. Begründet ist das Ganze damit, dass die GbR nicht im Handelsregister registriert ist und die Geschäftspartner wissen müssen, welche natürlichen Personen sich hinter der GbR befinden. Soweit so nachvollziehbar.

Wie aber löst ihr das bei euren Bands, wenn es mehr als nur 4 oder 5 Mitglieder gibt. Heißen die GbRs eurer vielköpfigen Bands wirklich "Müller, Meier, Mustermann, Schmidt, Schulz, Schneider, Zimmermann GbR"? Und steht dieser Name dann bei euch auch auf jeder Rechnung, jedem Brief, etc. So ein Name ist ja wirklich sehr lang und unhandlich und mir in der Praxis ehrlich gesagt noch nirgendwo begegnet.

Ich habe auch gerade mal die Webseiten verschiedener Coverbands abgeklappert und in keinem Impressum so einen langen Name gefunden. Manche verwenden tatsächlich einfach nur "Bandname GbR", was ja aber nach meinem Wissensstand rechtlich eigentlich unzulässig ist.

LG Noah
 
Falls Du dazu eine rechtssichere Auskunft haben möchtest solltest Du einen Anwalt befragen. Hier wirst Du, der Schwarmintelligenz sei Dank, sehr viele verschiedene Antworten/Handhabungen erhalten, erfahrungsgemäß sind Dreiviertel der Antworten schlichtweg Unfug.
 
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Unsere GbR hatte einfach den Bandnamen :nix:
Probleme gabs nie. Wüsste auch nicht warum die im "Firmenname" aufgeführt sein müssen, bei Register, Kammer, Finanzamt und Co. sind ja wiederum zusätzlich die Gesellschafter mit Namen angegeben. Im Briefpapier gehört sowas dann in die Fußnote, wie bei GmbHs wo in der Fußnote bspw. Geschäftsführer & Co aufgeführt sind.

Wies rechtlich 100%ig ist, keine Ahnung -> Anwalt/Steuerberater
 
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Nein, so ist es nicht.
Warum steht das dann hier, hier, hier, hier, hier und hier so?

Falls Du dazu eine rechtssichere Auskunft haben möchtest
Wies rechtlich 100%ig ist, keine Ahnung -> Anwalt/Steuerberater
Ja, selbstverständlich weiß ich, dass ich hier keine gültige Rechtsberatung bekomme. Deswegen ging es mir hier ja um persönliche Erfahrungen/Handhabungen, weil mich einfach interessiert, wie andere das machen.
 
weil mich einfach interessiert, wie andere das machen.
Du hast oben ein Beispiel, wie andere das machen (danke an @4enima :prost: für einfach eine Antwort auf das Anliegen). Aber, was hilft Dir das? DU als juristischer Laie weißt doch nicht, ob das jedenfalls für Deinen Fall richtig oder falsch oder in einer interpretationsfähigen Grauzone ist.

Warum steht das dann hier, hier, hier, hier, hier und hier so?
Erstens sind das keine Gesetzestexte, sondern individuelle Meinungen, auf die man sich nirgendwo berufen kann - irgendwo auf diesen Seiten steht auch, dass die Betreiber für nichts haften, was Dir auch entgangen ist. Zweitens kannst Du als juristischer Laie selbst solche Angaben nicht richtig verstehen (insbesondere den Unterschied zwischen Unternehmensbezeichnung und Geschäftsbezeichnung), was Du offensichtlich auch drittens getan hast, da in einem Text ja steht:

"In einigen Branchen (Apotheken, Gaststätten etc.) dürfen allerdings traditionell Geschäftsbezeichnungen (Etablissementbezeichnungen) geführt werden." Zu prüfen wäre also, ob eine Band-GbR zu diesen Branchen gehört. Die Antwort darauf ist nicht trivial, kann sich im Lauf der Zeit ändern und kann regional unterschiedlich zu beantworten sein. Also muss sich jemand darum kümmern, der verbindlich Ahnung hat.

Auf Deine Frage kannst Du nur über Rechtsberatung eine brauchbare Antwort erhalten.
 
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In bestimmten Bereichen, wo auch Musiker, Künstler gehören, kann eine GbR mit geschäftsüblichen Namen gegründet werden. Eine GbR mit einem geschäftsüblichen Namen ist eine GbR, die unter einem bestimmten Namen im Geschäftsverkehr auftritt. Dieser Name kann ein Fantasiename sein oder sich aus den Namen der Gesellschafter zusammensetzen. Es ist jedoch zu beachten, dass der Name wahrheitsgemäß und nicht irreführend sein darf. Insbesondere darf er keine Rechtsformbezeichnungen enthalten, die auf eine andere Rechtsform als die GbR hindeuten (zum Beispiel “GmbH” oder “AG”).
 
Ich mache das nun schon seit 40 Jahren, und die meisten davon offiziell als GbR beim Finanzamt gemeldet, wobei wir unseren Bandnamen mit dem Zusatz GbR verwenden. Ich verstehe den Punkt, dass die Namen der Gesellschafter ersichtlich sein müssen, da diese Gesellschaftsform nicht im Handelsregister eingetragen ist. Wir laufen mit diesem Namen beim Finanzamt, bei der Industrie- und Handelskammer, haben mittlerweile den 5. Steuerberater, und es hat nie jemand was an dem Namen auszusetzen gehabt.
Aus meiner Sicht sind aber auch eindeutig die gesetzlichen Anforderungen - sofern es überhaupt solche gibt - gegeben, da wir in jedem verbindlichen Schriftverkehr, wie Verträge oder Rechnungen auf dem Dokument immer alle Gesellschafter mit vollem Namen und sogar Adresse angeben. Also machen wir das genauso wie oben bereits von @4enima beschrieben.
Ich bin da bei @soundmunich , dass die genannten Verweise
keine Gesetze sind, sondern maximal irgendwelche Auslegungen von Anwaltskanzleien, die dich gerne beraten würden, weil sie durch ihre Ausführungen den Leser eher verunsichern.
Deswegen ging es mir hier ja um persönliche Erfahrungen/Handhabungen, weil mich einfach interessiert, wie andere das machen.
...und das wurde ja nun hier beantwortet.
 
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Einer unserer grössten Kunden - da geht es um 3-stellige Millionenbeträge, bennent die GbRs nach deren Zweckform.
Abstraktes und fiktives Beispiel:
Taucherplattform Malta IV GbR.
Hinweis: Falls es solch eine GbR in Wirklichkeit gäbe, tut es mir leid, deren Namen hier zufällig genannt zu haben!

Steuerlich und beurkundungsmässig beim Notar ist da alles sauber. Soviel dazu.
 

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