Da muss ich noch mal meinen Senf zu abgeben
1. geht es ja darum, die Band als solche "anzumelden". Ich denke nicht, dass RockDrummer84 Lust darauf hat, sämtliche Geschäfte des Unternehmens Band XY allein auf seinen Namen und seine Rechnung abzuwickeln. Insofern macht das Anmelden meiner Ansicht nach nur im Kollektiv als GbR Sinn.
2. Vorsichtig mit der Steuerdebatte! Du scheinst mir hier Umsatzsteuer und Einkommensteuer gefährlich durcheinander zu wirbeln
. Also: Die GbR ist zunächst als solche umsatzsteuerpflichtig, also auch vorsteuerabzugsberechtigt. Will heißen, es ist zunächst 1/4-jährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung zu erstellen, in der vereinnahmte Umsatzsteuer und gezahlte Vorsteuer gegeneinander gerechnet werden. Daraus ergibt sich dann eine Zahllast oder Erstattung.
Es kann aber bis zu einem erwartenden Umsatzvolumen von unter 50.000 EUR die Umsatzsteuerbefreiung nach §19 UStG beantragt werden (Kleinunternehmerregelung). Dann kann aber natürlich auch keine Vorsteuer aus Rechnungen geltend gemacht werden. Das ist ein Rechenexempel. Die USt-Pflicht macht z.B. in den ersten Jahren Sinn, wenn Equipment angeschafft wird. Die Vorsteuer dieses Anlagevermögens (wenn > 410 EUR Anschaffungskosten) kann direkt angesetzt werden, während der Wert des AVs nach den Maßgaben des Einkommensteuergesetzes abgeschrieben wird (AfA).
Zudem ist einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung zu erstellen (mit dem Jahresabschluss).
DER Gewinn oder Verlust der GbR wird nach dem Einkommensteuergesetz ermittelt. Die GbR gibt eine "Gesonderte Feststellungserklärung der Besteuerungsgrundlagen" ab. Der Gewinn/Verlust wird auf die Gesellschafter (Bandmitglieder) aufgeteilt (meist zu gleichen Teilen) und in der PERSÖNLICHEN Einkommensteuererklärung eines jeden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Anlage GSE) übertragen.
Insofern ist die Bemerkung von ICE9 bedingt richtig. Wenn dies die EINZIGEN Einkünfte des Steuerpflichtigen sind, so bleibt er bis 7.664 Euro im Jahr gem. § 32a Abs. 1 Nr.1 EStG unter dem Grundfreibetrag und von der Einkommensteuer befreit. Bestehen weitere Einkünfte, werden diese hinzu addiert und zum Gesamtbetrag der Einkünfte summiert. Nach Abzug von Sonderausgaben etc. entsteht das zu versteuernde Einkommen, das in der SUMME dann für die Befreiung natürlich auch unter 7.664 EUR liegen müsste.
Grüße
Marc