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GbR , externe Musiker Vertragsbasis

B
Belmonte
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Hallo allerseits

vielleicht könnt ihr mir mit einem Tipp helfen bzw. habt ein ähnliches Szenario. Leider habe ich bei meinen Recherchen nichts passendes gefunden.

Unsere Trio war eine GbR. Der Gitarrist hat die GbR verlassen. Mittlerweile haben wir einen neuen Gitarristen. Dieser soll aber nicht mehr Mitglied der GbR werden.

Wie gestalte ich das? Wenn er regelmässig mitspielt, wäre er ja automatisch stilles Mitglied der GbR, da wir ja ein gemeinsames Ziel verfolgen. Wie kann ich das vertraglich ausschließen? Die Überlegung stellt sich auch bei der Neugründung einer weiteren Band. Hier möchte ich als Einzelunternehmer auftreten und i.d.R. die gleichen Musiker auf Honorarbasis engagieren.

Habt ihr eine ähnliche Situation? WIe habt ihr das gelöst?

LG Belmonte
 
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Ich verallgemeinere mal, der Fall ist doch sehr spezifisch und konkrete Fallberatung im Internet geht nicht.

Eine Band ist auch eine GbR, wenn kein expliziter schriftlicher Vertrag besteht. Das BGB findet Anwendung. Ein Vertrag kann, wie wir uns alle dunkel erinnern, auch mündlich geschlossen werden oder durch konkludentes Handeln zusatandekommen (z.B. neues Bandmitglied ist halt dabei, zahlt Proberaum-Beitrag, bekommt Anteile an Gage ...). Wenn ein neuer Musiker also nicht klar in einem anderen Verhältnis steht als die anderen kann er schwer "nicht Bestandteil" der GbR sein.

Natürlich kann man sich auch Musiker für Projekte zusammensuchen und einstellen. Machen ja sogar die Profis (mir fällt immer die E-Street-Band von Bruce Springsteen ein, die allesamt - gut bezahlte - Angestellte sind, keinerlei Mitspracherecht bei Songauswahl und sonstigen Geschichten haben, nicht umsonst nennt man Springsteen auch "Boss" ... er ist es auch). Hat ein paar Vorteile, aber auch diverse Risiken für denjenigen, der der Boss ist. Der muss dann nämlich ebenso liefern wie die Angestellten...
 
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Ihr könnt die GbR natürlich auch zu zweit weiterführen, da spricht gar nichts dagegen. Hier solltet Ihr dann aber einen GbR-Vertrag aufsetzen, der das klar darstellt und regelt. Den Gitarristen könnt Ihr dann als Aushilfe oder Gastmusiker führen. Ihr müsst natürlich dann die Einnahmen der GbR zu zweit versteuern, wobei Dir der Gitarrist natürlich für seine Gage einen Beleg unterschreibt, der als Ausgabe für die GbR zählt und den zu versteuernden Gewinn mindert.

Denk aber dran - auch für die neue Band, die Du als Einzelunternehmer führen willst: Wenn Du externe Musiker anheuerst, die nicht festes Bandmitglied sind, also nicht automatisch Mitglied einer 'stillen' GbR, dann musst Du von der Gage, die Du gegen Beleg an ihn/sie auszahlst 4,2% an die Künstlersozialkasse abführen.
 
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Erstmal vielen Dank für die Beiträge. War auf Urlaub, von daher die späte Rückmeldung.

Hätte noch folgende 2 Fragen zur konkretisierung.


Denk aber dran - auch für die neue Band, die Du als Einzelunternehmer führen willst: Wenn Du externe Musiker anheuerst, die nicht festes Bandmitglied sind, also nicht automatisch Mitglied einer 'stillen' GbR, dann musst Du von der Gage, die Du gegen Beleg an ihn/sie auszahlst 4,2% an die Künstlersozialkasse abführen.

Von was ist diese abhängig?
Ist diese erst ab einer gewissen Einnahmenhöhe fällig? Die Musiker sind auch über Ihre Hauptjobs sozialversichert.
Gilt das auch für ausländische Musiker (Österreich)


Wie regle ich die Zusammenarbeit mit Gastmusikern, wenn ihr i.d.R. meistens mit den gleichen zusammenarbeitet? Macht ihr einen allgemeinen Gastmusikervertrag und dann pro Gig eine Zusatzvereinbarung mit den wichtigsten Eckdaten (Gage, Termin, Spieldauer,...) und Verweis auf den allgemeinen Gastmusikervertrag?

Vielen Dank für die tolle Unterstützung.

LG Tom
 
die KSK ist ja nicht unbedingt zur Absicherung speziell dieses Musikers gedacht, sondern eine Kasse für Künstler im Allgemeinen - also ein Sozial-Beitrag zur Absicherung unabhängiger Kunst in Deutschland!

Bin nicht mehr ganz aktuell, aber eine zusätzliche Abgabe für ausländische Künstler gabs zumindest mal.

Wenn Ihr als Band und der/die Musiker zuverlässig sind, dann sind Rahmenverträge doch unnötig - da reichen doch langfristige Gig-Ankündigungen und konkrete Abrechnung.
 
Wenn Ihr als Band und der/die Musiker zuverlässig sind, dann sind Rahmenverträge doch unnötig - da reichen doch langfristige Gig-Ankündigungen und konkrete Abrechnung.

Hallo WilliamBasie,

da gebe ich Dir recht. Mir gehts nur darum, dass sich der Gastmusiker im Trennungsfall nicht auf einmal als stilles Mitglied der GbR sieht. Vermutlich erübrigt sich diese Fragestellung auch, da er als Gastmusiker Rechnungen stellt.

Vielen lieben Dank für die Infos
 
Ich hab keine Ahnung, wie sich das mit Abgaben für Künstlersozialkassen außerhalb Deutschland verhält. Grundsätzlich ist das ein ziemlich beknacktes Thema, Stichwort: Bandleaderregelung
Laut KSK ist eine Band, die Gastmusiker bzw. Aushilfen beschäftigt, die nicht Mitglied in der GbR sind, abgabepflichtig, weil sie in dem Moment Auftraggeber für diese Musiker sind. Ist umstritten, weil es quasi eine Doppelabgabe wäre, da der Veranstalter bereits für die komplette Gage der Band die Abgabe leistet. Hat nichts damit zu tun, ob die Musiker selber sozialversichert sind oder nicht, hat auch nichts mit der Höhe der Gage zu tun.

Wir machen mit Gastmusikern keine speziellen extra Verträge, regeln das alles mündlich, quasi: das ist der Termin, das ist die Gage, die Du bekommst und gut. Funktionierte bislang immer ohne Probleme.
 

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