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medienvorsorge
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BMF: Die Leistungen von Gastspieldirektionen unterliegen nach der Gesetzesänderung zur Umsetzung von EU-Richtlinien aus dem Jahr 2004 dem allgemeinen Steuersatz. Es wird allerdings nicht beanstandet, wenn vor dem 01.01.2012 ausgeführte Leistungen noch mit dem ermäßigten Steuersatz abgerechnet werden.
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