Neisgei
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Hallo zusammen
Uns ist kürzlich ein kleines Missgeschick passiert, was wir auf unsere Kappe nehmen, aber nicht nochmals erleben wollen;
Wir waren für eine musikalische untermalung einer Trauung und die anschliessende Agape / Apéro engagiert. Der Ort war eine alte Villa (Restaurant) am See, die grundsätzlich nur zu Fuss erreichbar war bzw. mit dem Auto nur gegen eine Gebühr mit einer kostenpflichtigen Sonderbewilligung von der Gemeinde. Da wir das vorgängig nicht abgeklärt hatten, hatten wir keine solche Bewilliigung. Das Equipment musste von uns in grosser Hitze von Hand über Kieswege ca. 500m transportiert werden.
Auf unserer Checkliste zur Vorbereitung steht nun ab sofort auch: Anlieferung Equipment abklären. Gut soweit. Wir sind uns aber sicher, dass der Auftraggeber das mit der Gebühr und der Bewilligung selbst nicht gewusst hätte. Selbst wenn wir das vorher abgeklärt hätten, wir wären vermutlich in derselben Situation gelandet.
Die Frage nun:
Hab Ihr irgendeine Klausel, einen Text, der die Anlieferung des Equipments behandelt? So im Stil: Zufahrt bis Saaltüre muss gegeben sein... ...Lift in den 10. Stock vorhanden... allfällige Bewilligungen / Gebühren müssen vorgängig durch den Veranstalter eingeholt werden / abgegolten sein... ?
Uns ist klar, dass immer was sein kann. Aber in obigem Fall hätten wir mit entsprechender Klausel immerhin darauf bestehen können, halt ohne Bewilligung bis zur Türe zu fahren und ein mögliches Bussgeld zu riskieren. Wenn es denn ein Bussgeld gegeben hätte, hätte man das dann gemeinsam regeln können, aber die Verantwortung wäre nicht komplett auf uns gelastet. So haben wir das wirklich nicht riskieren wollen mit dem Bussgeld und haben das Equipment halt von Hand geschleppt.
Danke für Inputs, wie ihr das geregelt habt.
PS: Ist mir noch in den Sinn gekommen, hat mir der Pianist erzählt...
Ein Veranstalter hatte eine grottenschlechtes Netzt, welches die Sicherung seines E-Pianos geschrottet hatte. (Leider hatte er keinen Ersatz, Auftrag ging in die Hose.) In unserem Vetrag steht lapidar "Netzanschluss 230VAC muss vorhanden sein". War es bei ihm ja eintlich auch, aber es war ein schlechtes Netzt. Er wurde dafür verantwortlich gemacht... Was habt Ihr diesbezüglich im Vetrag drin?
Uns ist kürzlich ein kleines Missgeschick passiert, was wir auf unsere Kappe nehmen, aber nicht nochmals erleben wollen;
Wir waren für eine musikalische untermalung einer Trauung und die anschliessende Agape / Apéro engagiert. Der Ort war eine alte Villa (Restaurant) am See, die grundsätzlich nur zu Fuss erreichbar war bzw. mit dem Auto nur gegen eine Gebühr mit einer kostenpflichtigen Sonderbewilligung von der Gemeinde. Da wir das vorgängig nicht abgeklärt hatten, hatten wir keine solche Bewilliigung. Das Equipment musste von uns in grosser Hitze von Hand über Kieswege ca. 500m transportiert werden.
Auf unserer Checkliste zur Vorbereitung steht nun ab sofort auch: Anlieferung Equipment abklären. Gut soweit. Wir sind uns aber sicher, dass der Auftraggeber das mit der Gebühr und der Bewilligung selbst nicht gewusst hätte. Selbst wenn wir das vorher abgeklärt hätten, wir wären vermutlich in derselben Situation gelandet.
Die Frage nun:
Hab Ihr irgendeine Klausel, einen Text, der die Anlieferung des Equipments behandelt? So im Stil: Zufahrt bis Saaltüre muss gegeben sein... ...Lift in den 10. Stock vorhanden... allfällige Bewilligungen / Gebühren müssen vorgängig durch den Veranstalter eingeholt werden / abgegolten sein... ?
Uns ist klar, dass immer was sein kann. Aber in obigem Fall hätten wir mit entsprechender Klausel immerhin darauf bestehen können, halt ohne Bewilligung bis zur Türe zu fahren und ein mögliches Bussgeld zu riskieren. Wenn es denn ein Bussgeld gegeben hätte, hätte man das dann gemeinsam regeln können, aber die Verantwortung wäre nicht komplett auf uns gelastet. So haben wir das wirklich nicht riskieren wollen mit dem Bussgeld und haben das Equipment halt von Hand geschleppt.
Danke für Inputs, wie ihr das geregelt habt.
PS: Ist mir noch in den Sinn gekommen, hat mir der Pianist erzählt...
Ein Veranstalter hatte eine grottenschlechtes Netzt, welches die Sicherung seines E-Pianos geschrottet hatte. (Leider hatte er keinen Ersatz, Auftrag ging in die Hose.) In unserem Vetrag steht lapidar "Netzanschluss 230VAC muss vorhanden sein". War es bei ihm ja eintlich auch, aber es war ein schlechtes Netzt. Er wurde dafür verantwortlich gemacht... Was habt Ihr diesbezüglich im Vetrag drin?
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