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Gastro-Kosten beim Gig steuerlich absetzen?

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Skinny Jeans
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Hallo,
kann ich Gastro-Kosten meiner Band über 90€ währende des Gigs von der zu versteuernden Gesamtgage abziehen?
Ich nehme mal an, ja.
Das ganze war ein Missverständnis, so dass die Extra Kosten entstanden.
Danke für Infos
maz
 
Eigenschaft
 
Wenn Du Steuerpflichtig bist, dann kannst Du als erstes die Umsatzsteuer absetzen. Weiterhin ist natürlich die Ausgabe bei der Steuererklärung Abzugsfähig (als Betriebsausgaben).
Allerdings sind die Vorgaben für die Absetzbarkeit von Bewirtungskosten (Geschäftsessen etc.) genau einzuhalten. Du brauchts vom Bewirter eine Rechnung, auf der alle am Essen Beteiligten namentlich aufgeführt sein müssen. Weiterhin muss, soviel ich weiß, der Grund für das Essen angegeben werden und plausiebel sein.

Gruß
 
USt = MwSt 19%
richtig?
 
In Ergänzung zum Beitrag von Kollege @gesch :
Der "Grund" für die Ausgaben sollte immer beinhalten, dass eine solche Ausgabe nötig war, um die Einnahmen/Umsatz zu erzielen oder aufrecht zu erhalten. Als Grund Hunger anzugeben, reicht nicht. Da Musiker sich bei einem Auftritt oft verausgaben und Kilos an Gewicht verlieren - das kann ein Nichtmusiker fast nicht nachvollziehen - steht es außer Frage, dass es schon aus gesundheitlichen Gründen indiziert ist, das Flüssigkeitsniveau und den Energieverlust durch vitamin- und kalorienreiche Kost wieder herzustellen. Salate, Obst, jede Menge Getränke und ein sehr reichhaltiges Menü sollte akzeptiert werden. Falls Du/ihr Zweifel oder Probleme mit der Argumentation habt, hilft der Gang zu einem Sachbearbeiter beim Finanzamt. Der sagt, was gemeinhin vonnöten und ausreichend ist, um Gastrokosten absetzen zu können. M. Mng nach stehen solche Kosten in direktem Zusammenhang mit dem "Auftrag" (Gig), ähnlich wie ein Maler Farbe braucht, um Wände zu streichen oder besser Lösungsmittel, um seine Pinsel mehrfach verwenden zu können. Schließlich kann eine Band nicht "verbrauchte" Musiker einfach austauschen, sondern muss sie quasi wieder instand setzen. Wie gesagt, ich würde in solchen Fällen vorausschauend mit dem FA sprechen - falls es um mehr als nur 1 Gig geht.

Gruß und viel Erfolg,
rbschu

PS: Auch beim FA ansprechen: Fahrtkosten zum Veranstaltungsort. Einfach alles, was mit dem Erzielen von Umsatz in Zusammenhang steht.
 
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also auf der rechnung steht "gastronomiebeteiligung laut absprache"
ja, es war essen, drinks
aber natürlich auch bier.
aber das ist nicht gelistet, insofern würde ich es ansetzen.
 
Du musst auf den Beleg schreiben, wer bewirtet worden ist, und kannst das dann am Ende des Jahres in der Gewinn - und Verlustabrechnung als Ausgabe für die GbR geltend machen. Ob mit Steuer oder nicht, hängt davon ab, ob Ihr umsatzsteuerpflichtig seid, bzw. ob auf dem Beleg überhaupt Steuer ausgewiesen ist.
 
Du musst auf den Beleg schreiben, wer bewirtet worden ist, und kannst das dann am Ende des Jahres in der Gewinn - und Verlustabrechnung als Ausgabe für die GbR geltend machen. Ob mit Steuer oder nicht, hängt davon ab, ob Ihr umsatzsteuerpflichtig seid, bzw. ob auf dem Beleg überhaupt Steuer ausgewiesen ist.

Das wird daran scheitern, dass er keinen maschinell gedruckten Beleg hat, auf dem alle Speisen und Getränke einzeln aufgeführt wurden. Im Übrigen ist "Bewirtung" nur als Bewirtung von Kunden bzw. Geschäftsfreunden abziehbar. Und nein, wenn die GbR-Gesellschafter zusammen speisen, ist das kein Geschäftsessen im steuerlichen Sinn.... Natürlich kann man noch den Producer, den Soundmenschen, den Roadie und den Wirt einladen, aber wie schon gesagt, es scheitert am Beleg.

Es nutzt alles nichts, Essen ist privat, auf den Kosten bleibt ihr sitzen. Das einzige was man machen kann, ist der Ansatz einer Pauschale für Verpflegungsmehraufwand - Details bitte googeln, das wäre sonst lt. den Forenrichtlinien unzulässige persönliche Beratung :evil:

Gruß, Daniela
 
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Das stimmt so nicht ganz. Wenn man sich zu bestimmten Anlässen zum Essen trifft, kann dies sehr wohl steuerlich abgesetzt werden. Wir machen schon seit Jahren einmal um weihnachten rum ein Bandtreffen mit Frauen, wo wir gemeinsam essen gehen, evtl. kombiniert mit Konzertbesuch und setzen das komplett ab. Machen wir in der Firma auch, da heißt das social events. Auch wenn wir uns mit Kollegen zu bestimmten Anlässen, z.B. Besprechungen o.a. irgendwo zum Essen treffen, können wir das Absetzen. ein Beleg auf dem die Teilnehmer namentlich aufgeführt werden ist dann Vorausstzung und das läuft dann unter 'Bewirtung von Mitarbeitern'.
 
Dumme Frage aber: Wenn das schon von der Gage abgezogen worden ist, also den Gewinn schon gemindert hat, dann kann man das doch nicht nochmal abziehen? Oder stehe ich jetzt auf dem Schlauch?
 
Na, was heißt abgezogen. Im Grunde doch höchstens verrechnet, oder? Ansonsten ist es am Ende Jacke wie Hose, ob Du z.B. 1000EUR Gage als Einnahme versteuerst, dafür 50EUR als Ausgabe gegenrechnest, oder am Ende gleich nur 950 Gage als Einnahme versteuerst.
 
Also ich persönlich würde nicht auf Bewirtungskosten abzielen.
Der Zweck von Bewirtungskosten ist im Grunde die in einem geschäftlichen Kontext stattfindende Beziehungspflege. Das kann auch intern so gemacht werden.
Aber es ist dann in jedem Fall ein event, den man extra für eine bestimmte Personengruppe durchführt, was auch ein Ausflug oder ähnliches sein kann.

Aber wenn die Band zu einem eigenen Gig unterwegs ist und sich vor Ort verköstigt bzw. ein Essen und Getränke genehmigt - welche geschäftlichen Beziehungen werden denn dann gepflegt? Ein gemeinsamer Ausflug zum Konzert einer anderen Band oder einem Festival - das könnte mir noch einleuchten - aber ein eigener Gig?

Ich würde dennoch versuchen, es geltend zu machen und zwar als allgemeine notwendig anfallende Kosten, so ähnlich wie die Anfahrt oder das Ausleihen von einer PA.
Ich würde die Situation kurz schriftlich skizzieren, in etwa folgendermaßen:
Der Gig hat den Ablauf: Hinfahrt, Absprachen mit dem Gastronom, Aufbau, Soundcheck, Bandbesprechung, Gig, Abbau Nachbesprechung mit dem Gastronom. Nachbesprechung Band, Rückfahrt. Die Instrumente auf der Bühne sind nach dem Aufbau ungeschützt, müssen also bewacht werden. Die Musiker müssen was essen und was trinken, sonst halten sie den Gig nicht durch. Die Band muss sich auch noch absprechen, gemeinsam können sie aber wegen der aufgebauten Instrumente die Wirtschaft nicht verlassen. Beinhaltet die Gastronomie eine Küche, ist es ein absoluter Affront, Essen von außerhalb zu bestellen oder mitgebrachtes Essen zu verzehren - das wäre dann der letzte Gig. So lautete auch die Absprache mit dem Wirt. Die Kosten für die Verpflegung der Band sind also notwendige Kosten, die bei diesem Gig anfallen und ohne den die Einnahmen nicht zu realisieren gewesen wären.

Und dann würde ich abwarten, wie das FA das bewertet. Das kann durchaus von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich sein. Meines Erachtens ist aber die Darstellung auch für Laien (heißt: Nicht-Musiker) nachvollziehbar.

Wenn die Kosten anerkannt werden, ist es gut, wenn nicht, na dann halt nicht.

just my 2,289 Cent

x-Riff
 
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Ansonsten ist es am Ende Jacke wie Hose, ob Du z.B. 1000EUR Gage als Einnahme versteuerst, dafür 50EUR als Ausgabe gegenrechnest, oder am Ende gleich nur 950 Gage als Einnahme versteuerst.

Ich hätte gedacht, 950 Euro versteuern wäre einfacher, weil man da nix begründen muss. Außerdem hat man dann keine Diskussion, ob die Bewirtungskosten voll oder z.B. nur zu 70% abzugsfähig sind.
 
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Kommt doch drauf an, was du für einen Beleg für die erhaltene Gage unterschreibst. Wenn die Gage 1000EUR wäre und die Gastro-Kosten 90, Du einen Beleg für 910 unterschreibst, brauchst Du ja auch nur 910 als Einnahme zu versteuern. Wenn es sowohl für die erhaltene Gage, als auch den Gastro einen eigenen Beleg gibt, ist es halt getrennt zu betrachten, und da musst Du halt - wie x-Riff es beschrieben hat - eine Begründung für diese angefallenen Kosten belegen.
 
Also ich persönlich würde (...)
x-Riff
Guter Vorschlag und gute Argumentation. Letztlich dient die Ausgabe - wie von mir bereits weiter oben dargelegt - der Aufrechterhaltung der Einkünfte. Und das sollte jeden Finanzbeamten überzeugen. Aber das wichtigste ist, genau diesen Aspekt eben mal mit einem Finanzbeamten zu besprechen. 1x hingegangen und 100+ absetzbare Essen und anderes (Bewachung, Fahrtkosten, Mietkosten, etc.) geregelt.
 
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Das wird daran scheitern, dass er keinen maschinell gedruckten Beleg hat, auf dem alle Speisen und Getränke einzeln aufgeführt wurden. Im Übrigen ist "Bewirtung" nur als Bewirtung von Kunden bzw. Geschäftsfreunden abziehbar. Und nein, wenn die GbR-Gesellschafter zusammen speisen, ist das kein Geschäftsessen im steuerlichen Sinn.... Natürlich kann man noch den Producer, den Soundmenschen, den Roadie und den Wirt einladen, aber wie schon gesagt, es scheitert am Beleg.

Es nutzt alles nichts, Essen ist privat, auf den Kosten bleibt ihr sitzen. Das einzige was man machen kann, ist der Ansatz einer Pauschale für Verpflegungsmehraufwand - Details bitte googeln, das wäre sonst lt. den Forenrichtlinien unzulässige persönliche Beratung :evil:

Gruß, Daniela

Ganz genau so sehe ich das auch.
 
@ lunaberlin: Danke!

Vermutlich sind Musiker mit dem Steuerrecht genauso wenig kompatibel wie Steuerberater mit der pentatonischen Skala :D Hier nun noch ein persönlicher Rat von mir: Wer sich einige der hier genannten Ratschläge zu eigen macht, sollte rechtzeitig ausreichende Rücklagen für die nächste Betriebsprüfung und das sich anschließende Steuerstrafverfahren bilden. Wenn der Prüfer nicht kommt: Freuen und eine Flasche Champagner aufmachen - natürlich auf Firmenkosten. Prost!
 
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Ich kenne auch nur sehr wenige Musiker, die sich ansatzweise mit dem Thema Steuern und "Unternehmensführung" (zumindest für die eigenen Belange) auskennen oder auch nur beschäftigen wollen.

Für mich ist das aber essentiell (und letzten Endes auch existentiell), wenn ich als Freiberuflerin damit meinen Lebensunterhalt verdienen will. Also wer es wirklich nicht schafft, sich mit dem Thema zumindest in Grundzügen auseinanderzusetzen, dem kann ich nur wärmstens den Gang zu einem guten Steuerberater empfehlen. Nur dort findet man nämlich wirklich verlässliche Antworten auf Fragen wie die oben genannte. Sonst gibt es womöglich nach ein paar Jahren ein böses Erwachen.

Ich kenne mich inzwischen ganz gut aus, gehe aber alles, was ich nicht 100% verstanden habe, 1x im Jahr mit der Steuerberaterin durch (bis ich dann hoffentlich bald alles an sie abgeben kann, das wäre mir ohne Frage auch lieber - aber trotzdem will ich einen gewissen eigenen Durchblick in dieser Hinsicht nicht missen)

Es gab ein wirklich gutes, verständlich geschriebenes Buch, war damals mein Einstiegswerk zum Thema ;-) - "Der Musiker im Steuerrecht" von Sören Bischof. Leider wurde es nach 2007 nicht mehr aktualisiert, wahrscheinlich zu wenig Nachfrage....
 
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Man kann, wenn der Auftritt vom gewöhnlichen Aufenthaltsort abweicht, auch pauschale Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen. Je nach Dauer der Abwesenheit können dort pro Person bestimmte Sätze als Werbungskosten geltend gemacht werden. Da kann man für die gesamte Truppe auch schon mal über die 90 EUR aus dem Beispiel kommen. Da eine als GbR (oder sonst einer Personengesellschaft) organisierte Band keine Einkommens- oder Körperschaftssteuer zahlt, sondern der Gewinn immer nur beim Gesellschafter (einzelnem Bandmitglied) besteuert wird (sog. einheitliche und gesonderte Feststellung), ist ein Beleg für die gesamte Truppe ohnehin nicht ideal. Den muss man dann ja wieder auf die einzelnen Mitglieder umlegen. Sprich: Bei Auswärtsgigs kann man meist Verpfelgungsmehraufwendungen geltend machen - auch ohne Beleg.
Einzelheiten für den Interessierten finden sich hier.
 
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