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Gage auf Rechnung an Kollegen "durchreichen" - zulässig? (keine feste Band)

opa_albin
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Hallo,

sorry falls das Thema schon mal behandelt wurde, hab aber nichts gefunden dazu.

Ich spiele in verschiedenen Besetzungen, wo öfters Musiker als Vertretung dazukommen (teils ich, teils andere bei mir), oder einfach wechselnde Besetzungen spielen - also keine feste Band.

Die Veranstalter möchten aber in der Regel nicht von jedem Musiker eine einzelne Rechnung, sondern eine zusammen.

Nun wird das von den Kollegen so gehandhabt: Musiker A stellt die Rechnung für alle.
Variante 1: Die anderen stellen an ihn eine Rechnung und er überweist das Geld an sie aus - ohne Abzüge.
Variante 2: Musiker A überweist das Geld einfach so (ohne Rechnung oder andere Nachweise) an die Mitmusiker.

Auf dem Kontoauszug erscheint jeweils ein Text, auf welche Veranstaltung sich das bezieht.

Mir ist da aber etwas unwohl, wenn ich von Kollegen eine Rechnung bekomme und denen daraufhin Geld auszahle, ob ich da noch als freiberuflich zähle oder ob ein böser Finanzbeamter mich als gewerblichen Unternehmer / Veranstalter einstufen könnte. Dh. KSK usw. bei mir anfallen würden und ähnlich unschöne Dinge.

Wie wird sowas bei Euch gehandhabt, bzw. habt Ihr dazu eine "offizielle" Info?
 
Ja, wenn man das richtig macht und sich an Regeln halten will, geht nur Variante 1, und da wird die Künstersozialabgabe (KSA) fällig. Also eine Abgabe auf die Honorare.

Persönliche Erfahrung:

Ich hab das vor langer Zeit so mit eine Coverband gehandhabt. Da habe ich dann einfach die Prozente an die Künstlersozialkasse abgeführt (ich glaube, das waren damals 3,7 Prozent oder so, aber nur auf die Honorare, die auf diese Art durchgereicht wurden).
Irgendwann haben wir dann eine GbR gegründet, aber das war halt im Unterschied zu Dir eine halbwegs feste Besetzung.

Sorgen, dass daraus eine gewerbliche Tätigkeit wird, hatte ich nie. Es steht ja immer noch die künstlerische Arbeit im Mittelpunkt, würde ich laienhaft sagen.

Edit: Deine Variante 2 finde ich halsbrecherisch. Da sieht das Finanzamt in der Steuererklärung vom Club, dass Musiker A sehr viel Gage berechnet hat und vermutet Steuerhinterziehung. Musiker A steht blöd da, wenn er nicht nachweisen kann, dass das fast alles an Mitmusiker geflossen ist.
 
OK, dann muss ich wohl doch mal mit einem Steuerberater reden.

Musiker A steht blöd da, wenn er nicht nachweisen kann, dass das fast alles an Mitmusiker geflossen ist.
Den Überweisungsnachweis gibt es, die Honorare werden in der Regel zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Ein reines "Durchreichen" des Geldes erscheint mir eigentlich noch halbwegs logisch, also dass man das Geld nur kurz stellvertretend für Mitmusiker B und C erhält; das mit der Rechnung eher nicht - weil ich ja eigentlich gar kein Vertragsverhältnis mit den Mitmusikern habe.

Denkbar wäre ja theoretisch auch, dass da bei jeder Mugge eine GbR quasi "entsteht", die Rechnung stellt und sich wieder auflöst. :unsure: Die GbR ist aber kein Freiberufler, müsste also sicher auch diverse Abgaben zahlen ...
 
Gespräch mit Steuerberater immer gut.
Ich persönlich würde folgendes machen: Auf die Rechnung von Dir an den Veranstalter diese beiden Sätze einbauen: "Dies gilt als Gesamtrechnung der gebuchten Musiker und Musikinnen. Die betreffenden Gagen werden von mir an sie überwiesen."

Den Veranstalter selbst interessiert das nicht, aber Du stellst in der Rechnung selbst das Verhältnis eindeutig und belegbar da. Vielleicht spricht Du das mal mit Deinem Steuerberater durch. Bin mal gespannt, ob mein Gedankengang richtig ist und keine Fallstricke enthält - möglich wäre ja, dass Du gerade dadurch in die Nähe einer Position rückst, dass Du die anderen beschäftigst. Was ja nicht stimmt und vermutlich zu vermeiden wäre.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
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