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Fußgängerzone

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Rise-up
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Also folgendes:
Wir in der Band haben beschlossen. Das wir uns mal in die Fußgänger setzen wollen(österreich). Und dort halt mit der A-Gitarre, Trommeln und Gesang bisschen spielen wollen. Bisschen was verdienen wollen(bei dem schönen wetter kann man doch nicht im Probekeller bleiben). Halt an Hut davor und der Lust hat schmeißt halt was rein. Jetzt wollte ich wissen ob man sich da wo anmelden muss oder andere sachen beachten muss. Wollen ja nicht das der Sheriff sauer wird.:D

Wäre nett wenn mir da jemanden helfen würde.
Danke fürs lesen
Hias
 
Eigenschaft
 
Hier heißt das Stichwort "Ordnungsamt". Die Regelungen für Straßenmusik sind regional sehr unterschiedlich. Am besten wendest du dich an das örtlich Zuständige Ordnungsamt klärst die Rahmenbedingungen ab (etwaige Genehmigung, Aufenthaltszeiten an einem Ort,...). Vorsichtig wäre ich darüberhinaus mit solchen Dingen wie Covermusik (um Ärger mit der Gema zu vermeiden), politisch motivierter Musik (Ärger mit angrenzenden Geschäftsleuten oder der Polizei),...

Gruß udn viel Spaß :)
 
Bezüglich Coverstücken brauchst Du nicht vorsichtig zu sein, insofern Entwarnung auf diesem Gebiet :)

Die GEMA unterhält einen Gesamtvertrag mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter dessen Bestandteil es ist, dass sie bei Straßenmusik auf jegliche Ansprüche verzichtet.

Grüße
Marc
 
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politisch motivierter Musik (Ärger mit angrenzenden Geschäftsleuten oder der Polizei),...

Ist kein Problem, in Deutschland regelt dies u. a. die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), in Österreich habt ihr da gewiss ein entsprechendes Gegenstück- einfach anfragen; von der Straße jagen wegen eines nicht-indizierten Songs- auch wenn er für die breite Masse evtl. inhaltlich unangenehm ist- darf man euch auf jeden Fall net- zumindest nicht in ole Deutschland ;)
 
Bezüglich Coverstücken brauchst Du nicht vorsichtig zu sein, insofern Entwarnung auf diesem Gebiet :)

Die GEMA unterhält einen Gesamtvertrag mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter dessen Bestandteil es ist, dass sie bei Straßenmusik auf jegliche Ansprüche verzichtet.

Grüße
Marc


kann das jemand bestätigen?
 
kann das jemand bestätigen?

Offiziell nicht, aber ich kenne 3 Spanier, die jedes Jahr ein Monat quer durch Europa reisen und sich mit Musik den Trip finanzieren. Und die scheren sich einen Sch*** um sowas.
Und haben auch nie nur annähernd Probleme gekriegt

@Hias
Grad in Österreich ist es mit der AKM sowieso derbst wurscht. Ich persönlich kenn viele Lokalbesitzer/Veranstalter die sich einen Dreck um das scheren und noch nie Probleme damit gehabt haben
 
hey, also bei uns in Osnabrück ist das so. Ich hab da mal angerufen wie das aussieht, und die haben gesagt, dass keiner was machen kann, die einzige bedingung ist, man darf nicht länger als einen halbe stunde an einem ort spielen. aber es reicht aus 1m weiterzugehen ;)
wenn die geschäftsleute sich gestört fühlen, können die dann nichts unternehmen. man darf aber auch nur mit akustik gitarren, und, ich glaube mit akku betriebenen verstärkern spielen!

lg
megen
 
hey, also bei uns in Osnabrück ist das so. Ich hab da mal angerufen wie das aussieht, und die haben gesagt, dass keiner was machen kann, die einzige bedingung ist, man darf nicht länger als einen halbe stunde an einem ort spielen. aber es reicht aus 1m weiterzugehen ;)
Bei uns gibt es auch so eine Regelung. Ganz so einfach ist es nicht, Du musst schon etwas weiter gehen.
Ich finde das aber aus 2 Gründen ganz gut so:
1. Es kann kein Musiker den ganzen Tag einen der besseren Plätze belegen.
2. Bei Läden, die im Sommer einen halboffenen Eingang haben, ist die Belastung für die Mitarbeiter doch groß, denn die ganze Zeit jemand eine Musik dudelt, die ihnen nicht gefällt. Nicht jede Straßenmusik ist künstlerisch hochwertig und angenehm.
 
Hey !

Das ist ja mal genial das ihr da bescheid wisset.

Ich war mir da noch nicht so sicher wie das genau st mit dem ordnungsamt.

Trotzdem waren wir ein paar Stunden in der innenstad ...........
.......Und man kann da ja schon ne menge verdinen :)
 
...nur so eine kleine Anmerkung einer Behördentante:
Lasst Euch jede behördliche Aussage schriftlich bestätigen oder alternativ die Quelle (Gesetz, Verordnung...) nennen, in der die Regelung zu finden ist. Im Zweifel ist eine mündliche Aussage etwa so viel wert wie... Na, wie etwas, das gar nix wert ist!;-)
 
man darf aber auch nur mit akustik gitarren, und, ich glaube mit akku betriebenen verstärkern spielen!
Auch wenn der Post eine Weile zurückliegt: das macht doch keinen Sinn?

4 Autobatterien kriegt man bestimmt mit einem Trolley (Rentner-Mercedes auch genannt) locker transportiert, in einem klassischen Handwagen sogar noch viel mehr.
Plus Transverter auf 230V und :rock: :D.
Und mit der darin gespeicherten Energie kann man ganz schön lange und laut machen :).

Und auch das sind akkubetriebene Verstärker:

http://www.fohhn.com/index.php?id=53&tx_fohhnproducts_pi1[fohhnproducts]=5&cHash=da1ab6b55f
Damit gehts in einer Einkaufsstraße auch nervend laut :D.

Also wird wohl jegliche elektroakustische Beschallung abgelehnt werden :confused:.
 
Ich denke mal, bei Akkuamps geht es eher um kleine 5 Watt Verstärker, mit denen man z. B. eine Akustikgitarre etwas lauter bekommt.
 
Oder ein süßer kleine Mikrowürfel^^
 
Es gibt auch bei Verstärkern und Trommeln regional unterschiedliche Regelungen. Bei uns in Salzburg zB dürfen kleinere Gruppen (1-4 Personen) keine Trommeln verwenden, elektrisch betriebene Verstärker sind generell verboten. Also erkundigts euch auch in der Hinsicht gründlich.
 
Hi I-C-H,

...nur so eine kleine Anmerkung einer Behördentante:
Lasst Euch jede behördliche Aussage schriftlich bestätigen oder alternativ die Quelle (Gesetz, Verordnung...) nennen, in der die Regelung zu finden ist. Im Zweifel ist eine mündliche Aussage etwa so viel wert wie... Na, wie etwas, das gar nix wert ist!;-)

Wenn ich mir das vorstelle, werde ich nie mehr Straßenmugge machen können. Ich arbeite auch bei einer Behörde.


Version 1:
Ich komme ins Ordnungamt.
Ich: Guten Morgen, darf ich hier Straßenmusik machen oder gibt es eine entgehenstehende Ortssatzung?
Behördentante: Sie dürfen hier Straßenmusik machen, denn es gibt keine Satzung dazu.
Ich sage Danke, verlasse das Amt und mache Straßenmusik.

Version 2:
Ich komme ins Ordnungamt.
Ich: Guten Morgen, darf ich hier Straßenmusik machen oder gibt es eine entgehenstehende Ortssatzung?
Behördentante: Sie dürfen hier Straßenmusik machen, denn es gibt keine Satzung dazu.
Ich: Das hätte ich gerne schriftlich.
Behördentante: Muß das sein?
Ich: Ja.
Behördentante: Gut. Diese Auskunft wird nach Stundensatz der allgemeinen Gebührenordnung abgerechnet. Dieses wird ca. 250,- € kosten. Die Ausknft wird Ihnen in ca. zwei Wochen zugestellt.
Ich: Verlasse mit einem Nervenzusammenbruch die Behörde und muß zwei Wochen warten, bevor ich Straßenmusi machen kann.


Mann kann sich das Leben auch selbst schwer machen ;-(
 
ich meine, was soll groß passieren, wenn man "erwischt" wird? ich glaube, wenns nicht erlaubt ist "hey hier dürfen sie nicht spielen" -"oh das wusst ich nicht" - "ja verlassen sie bitte den platz, gibt ne abmahnung", ich glaub mehr passiert dann auch nicht :D
 
weiss net ganz genau wie ich fragen soll ich teils einfach mal dann is einfacher zu antworten ^^

1. Dreht sich das denn jetzt alles nur um die fussgängerzone oder auch zB. öffentliche parks?

2. Oder gild alles nur wenn ich nen Hut bzw. Koffer für spenden aufstelle? ^^

hab mir eigentlich noch nie gedanken gemacht wenn ich mich draussen irgentwo mit gitarre hingesetzt habe... und würde es auch garnicht einsehen dafür irgentwas zu bezahlen ... oder da wegzugehen... was sich aber auch nur auf öffentliche grünanlagen bezieht...

warscheinlich gibts für alles schöne § ^^
 

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